Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.1971 - 21/71 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 19/62 Art. 20; ; Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 11.02
- EU-Kommission
Brodersen GmbH & Co. KG / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - WARENBEZEICHNUNGEN - AUSLEGUNG - FEHLEN VON GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - MASSGEBLICHKEIT DER NACH DEM ABKOMMEN ÜBER DAS BRÜSSELER ZOLLTARIFSCHEMA ERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND TARIFAVISE
- EU-Kommission
Brodersen GmbH & Co. KG / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
- Wolters Kluwer
Behandlung von Erzeugnissen als "perlförmig geschliffene Gerste"; Unterscheidung zwischen geschliffenen Körnern und perlförmig geschliffenen Körnern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - WARENBEZEICHNUNGEN - AUSLEGUNG - FEHLEN VON GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - MASSGEBLICHKEIT DER NACH DEM ABKOMMEN ÜBER DAS BRÜSSELER ZOLLTARIFSCHEMA ERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND TARIFAVISE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1971, 1069
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 17.06.1982 - 3/81
Wünsche / BALM
Er berief sich hierbei auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 21/71, Brodersen (Sig. S. 1069).Die Firma Wünsche führt zunächst aus, der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens unterscheide sich von demjenigen, den der Gerichtshof in der oben genannten Rechtssache 21/71 zu beurteilen gehabt habe, in der er für Recht erkannt habe, daß die Mitgliedstaaten nur solche Erzeugnisse als periförmig geschliffene Gerste behandeln dürften, die zumindest die in den Erläuterungen zur Tarifnummer 11.02 der "Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens" (im folgenden: "Nomenklatur") aufgestellten Voraussetzungen erfüllten.
Im vorliegenden Fall sei nämlich die Verordnung Nr. 11/66 von wesentlicher Bedeutung, die zur Zeit der Ereignisse, die der Rechtssache 21/71 zugrunde gelegen hätten, nicht mehr gegolten habe.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen, mit denen dargelegt werden soll, daß für die Beantwortung der vom Bundesfinanzhof vorgelegten Fragen nicht auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 21/71 verwiesen werden könne, betont die Firma Wünsche, die Beantwortung dieser Fragen setze eingehende Fachkenntnisse voraus.
Die Bundesanstalt fiir landwirtschaftliche Marktordnung führt aus, nichts rechtfertige die Behauptung, daß die in der Rechtssache 21/71 durch den Gerichtshof erfolgte Auslegung des Begriffs "periförmig geschliffene Gerste" im vorliegenden Fall nicht gültig sei.
Sowohl in dem Zeitraum, um den es in der Rechtssache 21/71 gegangen sei, als.
Außerdem sei das Argument, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 21/71 die Bedeutung der Verordnung Nr. 11/66 möglicherweise nicht richtig gewürdigt habe, nicht begründet.
Hinzu komme die unveränderte Übernahme von Begriffen aus der Nomenklatur in das Gemeinschaftsrecht, die den Gerichtshof in der Rechtssache 21/71 dazu bewogen habe, die Erläuterungen zu dieser Nomenklatur als auch für das Gemeinschaftsrecht verbindlich anzusehen.
Schließlich sei hervorzuheben, daß der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 21/71 überhaupt nicht darauf abgestellt habe, ob die Verordnung Nr. 11/66, die nach Auffassung der Firma Wünsche eine weitergehende Definition der periförmig geschliffenen Gerste für das Gemeinschaftsrecht enthalte, noch gegolten habe oder bereits aufgehoben gewesen sei.
- BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften …
Die von der Revision vorgelegte Entscheidung des EuGH vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 21/71 ergibt nichts anderes; dort ist nur entschieden, daß die Mitgliedstaaten der EWG den Mindestvoraussetzungen, die nach den Erläuterungen zur Tarifnummer 11.02 des Brüsseler Zolltarifschemas für "perlförmig geschliffene Gerste" erfüllt sein mußten, weitere, einschränkende Voraussetzungen hinzufügen konnten. - Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90
Industrie- en Handelsonderneming Vreugdenhil BV gegen Kommission der Europäischen …
(50) Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 43/72 (Slg. 1971, 1069). - EuGH, 16.07.1981 - 159/80
Wünsche / BALM
Aus diesem Grund habe der Gerichtshof diese Erläuterungen herangezogen, um Tarifpositionen gerade im gemeinschaftsrechtlichen Erstattungsrecht der Übergangszeit auszulegen (Urteil vom 15. Dezember 1971, Brodersen/Einfuhr- und Vorratstelle für Getreide und Futtermittel, Rechtssache 21/71, Slg. 1971, 1069; Urteil vom 8. April 1976, Merkur/ Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Rechtssache 106/75, Slg. 1976, 531). - Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1981 - 159/80
Ludwig Wünsche & Co. KG gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. …
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß bei Fehlen einschlägiger, von der Gemeinschaft erlassener Bestimmungen die im Abkommen über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife vorgesehenen Erläuterungen ein maßgebliches Erkenntnismittel für die Auslegung der verschiedenen Positionen des Zolltarifs sind (Urteile vom 8. Dezember 1970 in der Rechtssache 14/70, Bakels, Slg. 1970, 1001, und vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 21/71, Brodersen, Slg. 1971, 1069).
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