Rechtsprechung
| EuGH, 24.06.1971 - 53/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- EU-Kommission
Vinck / Kommission
1 . BEAMTE - KLAGE - STILLSCHWEIGENDE ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNG - ABLAUF DER KLAGEFRIST - AUSDRÜCKLICHE ABLEHNUNG - NICHTVORLIEGEN EINER NEUEN TATSACHE - BESTÄTIGUNGSCHARAKTER - NICHTVORLIEGEN EINER BESCHWERENDEN MASSNAHME
- EU-Kommission
Vinck / Kommission
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1. BEAMTE - KLAGE - STILLSCHWEIGENDE ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNG - ABLAUF DER KLAGEFRIST - AUSDRÜCKLICHE ABLEHNUNG - NICHTVORLIEGEN EINER NEUEN TATSACHE - BESTÄTIGUNGSCHARAKTER - NICHTVORLIEGEN EINER BESCHWERENDEN MASSNAHME
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1971 - 53/70
- EuGH, 24.06.1971 - 53/70
Papierfundstellen
- Slg. 1971, 601
Wird zitiert von ... (7)
- EuG, 24.01.1991 - T-27/90
Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …
38 Eine Prüfung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile, in denen er Schadensersatzanträge mit der Begründung für unzulässig erklärt hat, sie stuenden in engem Zusammenhang mit den - ihrerseits für unzulässig erklärten - Anfechtungsanträgen, ergibt, daß Schadensersatzanträge in den folgenden beiden Fällen unzulässig sind: wenn die Schadensersatzklage ausschließlich auf die Wiedergutmachung der Folgen der Handlung abzielt, auf die die - ihrerseits für unzulässig erklärte - Anfechtungsklage gerichtet war, und dann, wenn die Schadensersatzklage nur den "Gehaltsverlust" ausgleichen soll, der nicht eingetreten wäre, wenn die Anfechtungsklage erfolgreich gewesen wäre (siehe hierzu die Urteile vom 24. Juni 1971 in der Rechtssache 53/70, Vinck/Kommission, Slg. 1971, 601; vom 21. Februar 1974 in den verbundenen Rechtssachen 15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73, Kortner-Schots u. a./Rat, Kommission und Parlament, Slg. 1974, 177;… vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 129/75, Hirschberg/Kommission, a. a. O.; vom 16. Juli 1981 in der Rechtssache 33/80, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1981, 2141; vom 12. November 1981 in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1981, 2669, …und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, a. a. O.). - EuG, 06.02.2007 - T-246/04
Wunenburger / Kommission
Verweisung auf: Gerichtshof, 12. Dezember 1967, Collignon/Kommission, 4/67, Slg. 1967, 488, 499; Gerichtshof, 24. Juni 1971, Vinck/Kommission, 53/70, Slg. 1971, 601, Randnrn. - EuG, 30.11.1993 - T-78/92
Aristotelis Perakis gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur …
Da diesem Antrag nicht stattgegeben wurde, ist der Entschädigungsantrag ebenfalls als unbegründet zurückzuweisen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1971 in der Rechtssache 53/70, Vinck/Kommission, Slg. 1971, 601, Randnr. 14, und des Gerichts vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-1/91, Della Pietra/Kommission, Slg. 1992, II-2145, Randnr. 34).
- EuGH, 04.04.1973 - 31/72
Angelini / Parlament
Das beklagte Organ ist der Ansicht, die Klage sei verspätet, und zwar sowohl im Hinblick auf die stillschweigende ablehnende Entscheidung, die nach Artikel 91 Absatz 2 Unterabsatz 2 mit Ablauf einer zweimonatigen Frist nach der Eingabe vom 4. Januar 1972 als ergangen gegolten habe, als auch im Hinblick auf den Bescheid des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 7. März 1972, der im übrigen nichts weiter als eine Bestätigung der vorangegangenen stillschweigenden Ablehnung dargestellt habe und deshalb keine neue Klagefrist habe in Gang setzen können (EuGH 7. Juli 1971 - Müllers/Wirtschafts- und Sozialausschuß, 79/70 - Slg. 1971, 689; EuGH 24. Juni 1971 - Vinck/Kommission, 53/70 - Slg. 1971, 601; EuGH 17. März 1971 - Kschwendt/Kommission, 47/70 - Slg. 1971, 251; EuGH 14. April 1970 - Nebe/Kommission, 24/69 - Slg. 1970, 145). - Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1976 - 58/75
Jacques Henri Sergy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Dazu verweist die Kommission auf die Rechtsprechung zu den Rechtssachen 59/65 EuGH 15. Dezember 1966 - (Heinrich Schreckenberg/Kommission der EAG - Slg. 1966, 815), 4/67 EuGH 12. Dezember 1967 - (Anne Müller/Kommission der EG - Slg. 1967, 487), 53/70 EuGH 24. Juni 1971 - (Willem Vinck/Kommission der EG - Slg. 1971, 601) und 9/75 EuGH 22. Oktober 1975 - (Martin Meyer-Burckhard/Kommission der EG - Slg. 1975, 1171). - Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 257/85
C. Dufay gegen Europäisches Parlament. - Bedienstete auf Zeit - Neueinstufung - …
Hingegen ist unklar, ob die Klägerin ihren Antrag auf Aufhebung ebenfalls gegen die Maßnahme der Kündigung des Vertrags als solche richtet; es scheint, daß sie nur die Kündigungsfrist von drei Monaten und die "rücksichtslose" Form der Kündigung "aus nicht ernsthaften und in Wahrheit nicht bestehenden Gründen" beanstandet; mit ihrem Antrag auf Schadensersatz begehrt sie offensichtlich Ersatz für "die rücksichtslose 1 - Urteil vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold/ Kommission, Slg. 1974, 491, 508.2 - Urteil vom 21. Februar 1974 in den verbundenen Rechtssachen 15 bis 33/73 u. a., Kortner-Schots/Rat, Kommission und Parlament, Slg. 1974, 177, 188 und 189.3 - Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 4/67, Collignon/Kommission, Slg. 1967, 487, 499; Urteil vom 24. Juni 1971 in der Rechtssache 53/70, Vinck/Kommission, Slg. 1971, 601,609. - Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1981 - 106/80
Bernard Fournier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Slg. 1971, 601), die Rechtssachen 126/75 u. a. (Giry/Kommission, Slg. 1977, 1937) und die Rechtssache 23/69 (Fiebn/Kommission, Slg. 1970, 547, in der ausgeführt ist, daß, selbst wenn die finanziellen Folgen die gleichen wären, die Schadensersatzklage nicht auf die Rechtswidrigkeit der mit der Anfechtungsklage angegriffenen Entscheidung gestützt war), scheinen zu der Schlußfolgerung zu führen, a) daß eine Schadensersatzklage nicht als Ersatz für eine unzulässige Anfechtungsklage verwendet werden kann, b) daß das Unterlassen der Anfechtungsklage zeigen kann, daß nicht aus den beanstandeten Handlungen ein Schaden entstanden ist, sondern nur daraus, daß nicht rechtzeitig ein Anfechtungsverfahren eingeleitet wurde, c) daß eine Schadensersatzklage eigenständig, sein kann und mit anderen Überlegungen als denen verbunden sein kann, die in einer Anfechtungsklage stecken, auch wenn dieselben Tatsachen geltend gemacht werden, d) daß eine Schadensersatzklage in einer Weise erhoben werden kann, die ganz unabhängig ist von der Anfechtungsklage.
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