Rechtsprechung
| EuGH, 05.12.1973 - 119/73 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EG Art. 234; ; VO 19/62 Art. 11; ; VO 19/62 Art. 8 Abs. 1; ; EWG Art. 177
- EU-Kommission
Deutsche Getreide- und Futtermittel Handelsgesellschaft / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide u
VERORDNUNG NR . 19 DES RATES, ARTIKEL 11
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - HARTWEIZEN - ABSCHÖPFUNG - BERECHNUNG - UMSATZAUSGLEICHSTEUER - BERÜCKSICHTIGUNG - VORAUSSETZUNG - EU-Kommission
Deutsche Getreide- und Futtermittel Handelsgesellschaft / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide u
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Umsatzsteuer bei der Berechnung der auf Hartweizen anwendbaren Abschöpfung; Kriterien für die Festsetzung des Schwellenpreises für Mais für Mitgliedsstaaten ohne nennenswerte Maiserzeugung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - HARTWEIZEN - ABSCHÖPFUNG - BERECHNUNG - UMSATZAUSGLEICHSTEUER - BERÜCKSICHTIGUNG - VORAUSSETZUNG - [VERORDNUNG NR. 19 DES RATES, ARTIKEL 11]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1973, 1369
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.05.1971 - 76/70
Wünsche / Hauptzollamt Ludwigshafen
Auszug aus EuGH, 05.12.1973 - 119/73
- bei der Festsetzung des Abschöpfungssatzes hätte die EVstG die Umsatzausgleichsteuer anrechnen müssen, - bezüglich der Einfuhrlizenzen für Mais härte die EVstG nach Berücksichtigung der vorgenannten Steuer den Abschöpfungsbetrag um weitere 5 DM pro Tonne aufgrund der im Anschluß an die Entscheidung des Gerichtshofes vom 12. Mai 1971 in der Rechtssache "Wünsche" (Rechtssache 76/70 - Slg. 1971, 393) erlassenen deutschen Verordnung zur Änderung der Schwellenpreise für Getreide für die Monate Juli 1962 bis Dezember 1962 vom 2. November 1971 senken müssen; dies ergebe sich aus Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 19/62, wonach der Schwellenpreis in Mitgliedstaaten, in denen eine nennenswerte Erzeugung dieser Getreideart nicht bestanden habe, so festzusetzen gewesen sei, daß er dem Schwellenpreis für Gerste entsprach.
- EuGH, 29.03.1979 - 131/78
Becher / BALM
Der Rat verweist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide (u. a. auf das Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 11/73, Getreide-Import GmbH/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. 1973, 919, und auf das Urteil vom 5. Dezember 1973 in der Rechtssache 119/73, Deutsche Getreide- und Futtermittel-Handelsgesellschaft/Einfuhr- und Vorratsstellefür Getreide und Futtermittel, Slg. 1973, 1369) und erklärt, er habe sich bei der Festsetzung der Schwellenpreise für das Wirtschaftsjahr 1975/76 von den in den Entscheidungen des Gerichtshofes aufgestellten Grundsätzen, nämlich: pauschale Berechnung der Kosten, die jeder Importeur unvermeidlich zu tragen hat, einschließlich der normalen Beförderungskosten, leiten lassen.
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