Rechtsprechung
| EuGH, 09.10.1973 - 12/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 39; ; EWGV Art. 40; ; VO Nr. 121/67/EWG Art. 15; ; VO Nr. 1041/67/EWG Art. 6; ; VO Nr. 177/67/EWG Art. 3
- EU-Kommission
Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas
1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - DRITTLÄNDER - VORSCHRIFTEN ODER GEWOHNHEITEN - VERWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas
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1. GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - DRITTLÄNDER - VORSCHRIFTEN ODER GEWOHNHEITEN - VERWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.01.1973 - IV 7/69
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973 - 12/73
- EuGH, 09.10.1973 - 12/73
Papierfundstellen
- Slg. 1973, 963
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.12.1970 - 14/70
Bakels GmbH / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus EuGH, 09.10.1973 - 12/73
Auch die nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 8. Dezember 1970 in der Rechtssache 14/70 (Deutsche Bakels GmbH/Oberfinanzdirektion München - Slg. 1970, 1001) und vom 24. November 1971 in der Rechtssache 30/71 (Kurt Siemers & Co./Hauprzollamt Bad Reichenhall - Slg. 1971, 919) als maßgebliche Erkenntnismittel heranzuziehenden Brüsseler Erläuterungen unterschieden nicht zwischen Würsten aus Schweinefleisch und aus anderem Fleisch. - EuGH, 24.11.1971 - 30/71
Siemers & Co. / Hauptzollamt Bad Reichenhall
Auszug aus EuGH, 09.10.1973 - 12/73
Auch die nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 8. Dezember 1970 in der Rechtssache 14/70 (Deutsche Bakels GmbH/Oberfinanzdirektion München - Slg. 1970, 1001) und vom 24. November 1971 in der Rechtssache 30/71 (Kurt Siemers & Co./Hauprzollamt Bad Reichenhall - Slg. 1971, 919) als maßgebliche Erkenntnismittel heranzuziehenden Brüsseler Erläuterungen unterschieden nicht zwischen Würsten aus Schweinefleisch und aus anderem Fleisch.
- FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 238/00
Marktordnungsrecht: Zur Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die …
In seinem Urteil vom 9.10.1973 (C 12/73) habe der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität ein Instrument zur Abwehr von Erstattungsmissbräuchen darstelle und deshalb lediglich verlange, dass die Erstattungsware aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften überhaupt marktfähig sei.Der erkennende Senat hat des Weiteren unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris, und 9.10.1973 - 12/73 -, juris) bereits entschieden, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20.2.2002 - IV 299/99 -, juris).
Anders als die Klägerin meint, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 9.10.1973 (12/73, juris) nicht den Rechtssatz aufgestellt, ein Erzeugnis genüge dem Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität, wenn es in der Gemeinschaft aufgrund seiner objektiven Eigenschaften "überhaupt marktfähig" sei.
Von einer Vermarktung unter "normalen Bedingungen" ( EuGH , Urteil vom 9.10.1973 - Az. 12/73 -, juris) bzw. "normalen Verhältnissen" ( EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) kann dann aber ersichtlich keine Rede mehr sein.
Ein solches Verständnis übersieht, dass der Gemeinschaftsverordnungsgeber den Begriff der "handelsüblichen Qualität" in der Vorschrift des Art. 21 VO Nr. 800/1999 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urteile vom 9.10.1973 - 12/73 -, juris, und 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) selbst erläutert und konkretisiert.
- EuGH, 12.02.2009 - C-138/07
Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung - …
Rn. 55 Dazu genügt der Hinweis, dass ein Gemeinschaftsrechtsakt wie die Richtlinie 90/435 im Rahmen der Gemeinschaftsrechtsquellen und der Gemeinschaftsrechtordnung ausgelegt werden muss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 1973, Muras, 12/73, Slg. 1973, 963, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03
SEPA
Wie der Gerichtshof im Urteil Muras entschieden hat, bildet der Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung, welche Anforderungen hinsichtlich Art und Qualität die Verordnungen zur Festsetzung der Erstattungsbeträge für die einzelnen Erzeugnisse im Übrigen auch enthalten mögen (29) .{FN:12} - Das vorlegende Gericht bezieht sich auf die Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73 (Muras, Slg. 1973, 963) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555).
Damit lässt sich die Auslegung des Artikels 6 der Verordnung Nr. 1041/67 durch das Urteil Muras, wonach ein Erzeugnis, "das im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen … vermarktet werden könnte", keinen Anspruch auf Ausfuhrerstattungen begründet (Randnr. 12), meines Erachtens in dieser speziellen Frage auf Artikel 13 der Verordnung Nr. 3665/87 nicht übertragen.
- BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03
Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau
2 Z 15/73">17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555). - FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 165/05
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten
Der erkennende Senat geht in gefestigter Rechtsprechung unter Hinweis auf die Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998, C-235/97, [...], und09.10.1973, 12/73, [...]) davon aus, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 366587 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005, IV 247/01, [...]; Urteil vom 10.12.2003, IV 68/00, [...]; Urteil vom 05.11.2003, IV 238/00, [...]).Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich bereits in seinem Urteil vom 09.10.1973 (Rs. 12/73, Rz. 12, [...]) erkannt, dass das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis diesen Qualitätsanforderungen nicht genügt, wenn es im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann.
Zu verlangen ist aber, wie der Europäische Gerichtshof bereits in seinemUrteil vom 09.10.1973 (Rs. 12/73, Rz. 12, [...]) dargelegt hat, dass die Ware entsprechend den Geflogenheiten des Handels unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung verkauft werden kann, was voraussetzt, dass das Erzeugnis noch die Eigenschaften besitzt, die die Geflogenheiten des Handels verlangen.
- EuGH, 07.09.2006 - C-353/04
Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der …
27 Der Gerichtshof hat zur Verordnung Nr. 1041/67/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1967 über die Durchführungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen, für die ein System gemeinsamer Preise besteht (…ABl. 1967, Nr. 314, S. 9), bereits entschieden, dass das Erfordernis der "gesunden und handelsüblichen" Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis, das im Gemeinschaftsgebiet nicht "unter normalen Bedingungen" vermarktet werden könnte, diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73, Muras, Slg. 1973, 963, Randnr. 12, vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-409/03, SEPA, Slg. 2005, I-4321, Randnr. 22, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-309/04, Fleisch-Winter, Slg. 2005, I-10349, Randnr. 20). - BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03
Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73 --Muras-- (…EuGHE 1973, 963 Rdnr. 8) ausgeführt, das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität richte sich nicht nach den Anforderungen des Bestimmungslandes, sondern nach den Anforderungen der Gemeinschaft, soweit dafür einheitliche Regelungen bestünden. - BFH, 15.07.2003 - VII R 10/02
Begriff der handelsüblichen Qualität; Ausfuhrerstattung
Zu dem danach ausschlaggebenden Begriff der handelsüblichen Qualität hat der EuGH die --von der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 und jetzt von Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 800/1999 aufgegriffene-- Formel geprägt, das Erzeugnis müsse im Gebiet der Gemeinschaft unter normalen Bedingungen und der im Erstattungsantrag aufgeführten Bezeichnung vermarktet werden können (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555). - BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier: …
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Kriterium der handelsüblichen Qualität bereits dann nicht erfüllt, wenn die Ware im Gebiet der Gemeinschaft nicht unter normalen Bedingungen vermarktet werden kann (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963;… vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555, Rz. 77). - EuGH, 01.12.2005 - C-309/04
Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung - …
20 Der Gerichtshof hat zur Verordnung Nr. 1041/67/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1967 über die Durchführungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen, für die ein System gemeinsamer Preise besteht (…ABl. 1967, Nr. 314, S. 9), entschieden, dass das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis, das im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag genannten Bezeichnung vermarktet werden könnte, diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73, Muras, Slg. 1973, 963, Randnr. 12, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-409/03, SEPA, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 22). - BFH, 22.06.2004 - VII R 74/03
Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die handelsübliche Qualität des …
- FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 247/01
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem …
- FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 249/01
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren
- EuGH, 26.05.2005 - C-409/03
SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass - …
- BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Vorlage an EuGH : Qualität von Erstattungserzeugnissen
- FG Hamburg, 30.07.2001 - IV 63/01
Optisch beeinträchtigte Ausfuhrware von handelsüblicher Qualität?
- BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau
- BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung
- BFH, 21.03.2003 - VII B 197/02
NZB: schwerwiegender Fehler; handelsübliche Qualität reinrassiger Zuchtrinder
- BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19
Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art. …
- FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 19/04
Ausfuhrerstattung: Umfang einer repräsentativen Probe
- FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 208/99
Rindfleisch aus Isolierschlachtbetrieben ; Anspruch auf Ausfuhrerstattung; Zur …
- FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall
- FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"
- FG Hamburg, 15.09.2006 - 4 K 382/02
Keine Rückforderung bei schutzwürdiger Gewährung von Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 292/99
Import von Waren nicht gesunder und handelsüblicher
- FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99
Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches
- FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 85/99
Beweislastregeln des § 11 MOG:
- FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 252/99
Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 466/98
Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern:
- FG Hamburg, 13.09.1999 - IV 21/99
Voraussetzungen der Ausfuhrerstattung für Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben
- FG Hamburg, 07.05.1997 - IV 280/97
Voraussetzung gesunder und handelsüblicher Qualität; Waren, deren …
- FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 81/05
Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"
- FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 83/05
Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"
- FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des …
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, …
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des …
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 347/01
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand
- FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 469/98
Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware
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