Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.1978 - 6/78 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung 269/73/EWG Art. 5 Abs. 2
- EU-Kommission
Union française de céréales / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
1 . LANDWIRTSCHAFT - HANDEL ZWISCHEN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN UND DER GEMEINSCHAFT IN IHRER URSPRÜNGLICHEN ZUSAMMENSETZUNG - BEITRITTSAUSGLEICHSBETRAEGE - ZWECK - GEMEINSCHAFTSPRÄFERENZ
- EU-Kommission
Union française de céréales / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
- Wolters Kluwer
Auslegung des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 269/73 der Kommission über Durchführungsbestimmungen der Regelung für die Ausgleichsbeträge im Rahmen des Beitritts; Rechtmäßigkeit der Verweigerung eines beanspruchten Beitrittsausgleichsbetrages; Untergang von Ware auf ...
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Verordnung 269/73/EWG Art. 5 Abs. 2
1. LANDWIRTSCHAFT - HANDEL ZWISCHEN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN UND DER GEMEINSCHAFT IN IHRER URSPRÜNGLICHEN ZUSAMMENSETZUNG - BEITRITTSAUSGLEICHSBETRAEGE - ZWECK - GEMEINSCHAFTSPRÄFERENZ - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1978 - 6/78
- EuGH, 11.07.1978 - 6/78
Papierfundstellen
- Slg. 1978, 1675
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.10.1977 - 117/76
Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen
Auszug aus EuGH, 11.07.1978 - 6/78
Diese Entscheidungsfreiheit habe der Gerichtshof in jüngster Zeit in seinen beiden Urteilen vom 19. Oktober 1977 (verbundene Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel u.a./Hauptzollamt Hamburg-.Annen und Diamalt/ Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1977, 1753; verbundene Rechtssachen 124/76 und 20/77, SA Moulins et Huileries de Pont-à-Mousson u.a./Office national interprofessionnel des céréales, Slg. 1977, 1795) bestätigt.
- EuGH, 19.10.1977 - 124/76
Moulins Pont-à-Mousson / ONIC
Auszug aus EuGH, 11.07.1978 - 6/78
Annen und Diamalt/ Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1977, 1753; verbundene Rechtssachen 124/76 und 20/77, SA Moulins et Huileries de Pont-à-Mousson u.a./Office national interprofessionnel des céréales, Slg. 1977, 1795) bestätigt. - EuGH, 14.02.1978 - 68/77
IFG / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1978 - 6/78
Das ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 (Rechtssache 68/77, IFG/Kommission). - EuGH, 30.11.1972 - 32/72
Wasaknäcke Knäckebrotfabrik GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und …
Auszug aus EuGH, 11.07.1978 - 6/78
Wenn der Gerichtshof bisher auch noch nicht ausdrücklich ausgesprochen habe, daß der Begriff der höheren Gewalt zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehöre, so erlaube doch die Tatsache, daß er sich in seinem Urteil vom 30. November 1972 (Rechtssache 32/72, Wasaknäcke/Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide, Slg. 1972, 1189) mit der Frage, ob die Fristversäumung auf Verschulden beruht habe, beschäftigt habe, die Schlußfolgerung, daß die Prüfung des Ausnahmetatbestandes der höheren Gewalt erfolgt sei.
- EuGH, 05.03.1980 - 38/79
Nordmark
I - Sachverhalt und Verfahren 1. Das Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg bezieht sich auf die Frage, ob die in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 192/75 über die Ausfuhrerstattungen für den Fall, daß die Ware im Laufe der Beförderung infolge höherer Gewalt untergeht, vorgesehene Ausnahme, die im Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78 (Union française de Céréales/ Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1978, 1675) auf die Beitrittsausgleichsbeträge entsprechend angewandt worden ist, auch auf die Währungsausgleichsbeträge angewandt werden kann, die 'aufgrund der Einfuhr in einen Mitgliedstaat geschuldet werden, die aber der ausführende Mitgliedstaat gewährt."Bei je nach der Bestimmung unterschiedlichen Erstattungssätzen ist die Zahlung der Erstattung für Ausfuhren nach dritten Ländern, vorbehaltlich des Absatzes 2, davon abhängig, daß das Erzeugnis in ein Drittland oder in eines der Drittländer eingeführt worden ist, für das die Erstattung vorgesehen ist." 5. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78, Union française de Céréales, in entsprechender Anwendung von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 192/75 wie folgt für Recht erkannt:.
Sie machte vor diesem Gericht unter anderem geltend, nach den vom Gerichtshof in dem vorerwähnten Urteil in der Rechtssache 6/78 dargelegten Grundsätzen sei Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 192/75 in ihrem Fall entsprechend anzuwenden.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/78, Union française de Céréales, räumt sie ein, daß, wenn dem Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz - wie es in jener Rechtssache der Fall gewesen sei - auch vorliegend entscheidende Bedeutung zukomme, die deutschen Behörden den Währungsausgleichsbetrag für das Vereinigte Königreich zahlen müßten.
Die Kommission ist der Ansicht, es sei unter diesen Voraussetzungen gerechtfertigt, in einem Fall wie dem in der Rechtssache 6/78, in dem die Ware aus dem Mitgliedstaat mit dem höheren Preisniveau ausgeführt worden sei, dem Betroffenen den Beitrittsausgleichsbetrag zuzuerkennen.
Das exportierende Unternehmen, die Klägerin des Ausgangsverfahrens, machte vor dem Finanzgericht im wesentlichen geltend, nach dem vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78 (Union française de Céréales, Slg. 1978, 1675) dargelegten Grundsatz sei Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 192/75 der Kommission vom 17. Januar 1975 über Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (…ABl. L 25, S. 1) im vorliegenden Fall entsprechend anzuwenden.
4 In der Rechtssache 6/78 hat der Gerichtshof diese Klausel der höheren Gewalt bei der Auslegung der Verordnung Nr. 269/73 der Kommission vom.
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 6/78 über die Beitrittsausgleichsbeträge hervorgehoben hat, wäre es mit dem Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz unvereinbar, wenn einem Ausfuhrhändler der Gemeinschaft nach dem während der Beförderung infolge höherer Gewalt eingetretenen Untergang der Ware die Erstattung verweigert wurde.
- EuGH, 12.12.1985 - 165/84
Krohn / BALM
14 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 20. FEBRUAR 1975 IN DER RECHTSSACHE 64/74 ( REICH , SLG. 1975, 261 ) UND VOM 11. JULI 1978 IN DER RECHTSSACHE 6/78 ( UNION FRANCAISE DES CEREALES , SLG. 1978, 1675 ) ENTSCHIEDEN HAT , KANN JEDOCH IN BESTIMMTEN AUSNAHMEFÄLLEN ETWAS ANDERES GELTEN. - Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Dimex Nahrungsmittel Im- und Export GmbH & Co. …
Was ferner die Rolle des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Erstattungsrecht anbelangt, so ist zum einen - wenn sich die Firma Dimex dazu auf das Urteil der Rechtssache 6/78.Dafür ist jedenfalls die Überlegung 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Feu- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 11.7.1978 in der Rechtssache 6/78 - Union Française de Céréales/Hauptzollamt Hamburg- Jonas-, Slg. 1978, 1675.
- BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77
Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen …
Der Europäische Gerichtshof hat vielmehr eine Berufung auf diesen Gesichtspunkt nur dort unter dem rechtlichen Aspekt einer zu schließenden Regelungslücke anerkannt, wo dies entweder der hinter einer gesetzlichen Regelung stehende systematische Leit gedanke gebot (vgl. Urteil vom 11. Juli 1978 - Rs 6/78 - in Slg. 1978, 1675 [1684]), oder wo es um die analoge Anwendung einer schon vorhandenen Regelung auf einen vergleichbaren Sachverhalt ging (vgl. Urteil vom 20. Februar 1975 - Rs 64/74 - in SlG. - EuG, 15.12.1994 - T-489/93
Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …
57 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78, Union française des céréales, Slg. 1978, 1675, Randnr. 4, und vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 165/84, Krohn, Slg. 1985, 3997, Randnr. 14) können sich die Wirtschaftsteilnehmer auf die analoge Anwendung einer Verordnung, die normalerweise nicht auf sie anwendbar ist, berufen, wenn sie nachweisen, daß die rechtliche Regelung, die für sie gilt, mit derjenigen, deren analoge Anwendung sie fordern, eng verwandt ist und darüber hinaus eine Lücke aufweist, die mit einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und durch analoge Anwendung geschlossen werden kann. - Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1980 - 38/79
Firma Butter- und Eier-Zentrale Nordmark eG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - …
In seinem Urteil vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78, Union française de Céréales/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, (Slg. 1978, 1675) hat er entschieden, daß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 269/73 der Kommission, wonach die Zahlung der Beitrittsausgleichsbeträge von dem Nachweis der Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten abhängt, entsprechend Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 192/75 dahin auszulegen ist, daß der Ausfuhrhändler, wenn die aus einem der ursprünglichen Mitgliedstaaten in einen neuen Mitgliedstaat ausgeführten Waren während der Beförderung infolge höherer Gewalt untergegangen sind, Anspruch auf diese Ausgleichsbeträge in der gleichen Höhe hat, in der er sie hätte fordern können, wenn die Waren an ihrem Bestimmungsort angelangt und die Einfuhrförmlichkeiten dort erfüllt worden wären.Wie ich bereits in meinen Schlußanträgen in der erwähnten Rechtssache 6/78, Union française de Céréales, (Slg. 1978, 1687) auszuführen Gelegenheit hatte, sollen die Erstattungen es ermöglichen, "den Unterschied zwischen Notierungen und Preisen der Erzeugnisse in der Gemeinschaft und auf dem Weltmarkt zu decken" (vgl. erste Begründungserwägung der Verordnung Nr. 139/67 des Rates vom 21. Juni 1967); um dieses Ziel zu erreichen, wurde es für notwendig gehalten, "in Anbetracht der Entfernung der Märkte der Gemeinschaft von denen der Bestimmungsländer sowie in Anbetracht der besonderen Einfuhrbedingungen einiger Bestimmungsländer eine Differenzierung des Erstattungsbetrags nach Bestimmung oder Bestimmungsgebieten vorzusehen" (vgl. fünfte Begründungserwägung der vorerwähnten Verordnung).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-236/99
Kommission / Belgien
Vgl. z. B. Cornu, Vocabulaire Juridique, 6. Auflage 1996, S. 375, und B. A. Garner, A Dictionary of Modern Legal Usage, 2. Auflage 1995, S. 366.12: - Vgl. Rechtssachen 64/74 (zitiert in Fußnote 9) und 6/78 (Union Française de Céréales, Slg. 1978, 1675), in denen Bestimmungen über höhere Gewalt analog auf nicht von ihrem Wortlaut erfaßte Sachverhalte angewandt wurden. - Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1994 - C-353/92
Republik Griechenland gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - …
(42) ° Siehe z. B. Rechtssache 6/78 (Union française de céréales/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1978, 1675) und Rechtssache 119/86 (Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4121). - EuGH, 25.09.1985 - 71/84
Surcouf und Vidou / EEC
41 WAS DIE BEITRITTSAUSGLEICHSBETRAEGE ANGEHT , SO BESTAND IHRE FUNKTION , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 11. JULI 1978 IN DER RECHTSSACHE 6/78 ( UNION FRANCAISE DE CEREALES - SLG. 1978, 1675 ) HERVORGEHOBEN HAT , DARIN , DEN UNTERSCHIED AUSZUGLEICHEN , DER WÄHREND DER ÜBERGANGSZEIT ZWISCHEN DEN FÜR DIE NEUEN MITGLIEDSTAATEN FESTGESETZTEN PREISEN UND DEN GEMEINSAMEN PREISEN FORTBESTEHEN KONNTE , WOBEI DIESEN STAATEN DER ÜBERGANG VON IHREM ALTEN STATUS ALS DRITTSTAATEN ZU IHREM NEUEN STATUS ALS MITGLIEDSTAATEN ERLEICHTERT WURDE. - Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1985 - 165/84
John Friedrich Krohn (GmbH & Co. KG) gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche …
- Rechtssache 6/78, Union française des céréales/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1978, 1675.26 - Verordnung Nr. 269/73 der Kommission vom 31.1.1973 über Durchführungsbestimmungen der Regelung für die Ausgleichsbeträge im Rahmen des Beitritts, ABl. - EuGH, 21.02.1979 - 113/78
Schouten
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1993 - C-50/92
Firma Molkerei-Zentrale Süd GmbH & Co. KG gegen Bundesanstalt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1987 - 128/86
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-99/94
Robert Birkenbeul GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Koblenz.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1993 - C-321/91
The Queen gegen Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Tara Meat …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1993 - C-124/92
An Bord Bainne Co-operative Ltd und Compagnie Interagra SA gegen Intervention …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1979 - 113/78
N.G.J. Schouten BV gegen Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten. - Tag der …
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