Rechtsprechung
| EuGH, 10.07.1979 - 51/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Buttner / Kommission
- EU-Kommission
Buttner / Kommission
Verfahrensgang
- EuGH, 03.05.1979 - 51/79
- EuGH, 10.07.1979 - 51/79
- EuGH, 26.03.1980 - 51/79
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 2387
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 05.09.2001 - T-74/00
Artegodan / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 108 …
So stellt der Präsident des Gerichtshofes in seinem Beschluss vom 10. Juli 1979 in der Rechtssache 51/79 R II (Buttner u. a./Kommission, Slg. 1979, 2387, Randnrn. 4 und 5) zunächst fest, dass sich aus einer Prüfung "der von den Antragstellern vorgetragenen Sachverhaltsumstände ergibt ..., dass keiner von ihnen ... dazu geeignet ist, die beantragten Anordnungen zu rechtfertigen", und kommt dann zu dem Ergebnis,dass "[k]einer dieser Umstände" es erlaubt, dem neuen Antrag stattzugeben. - EuG, 13.10.2006 - T-420/05
Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des …
55 Daher ist zu prüfen, ob die Antragstellerin im vorliegenden Antrag neue Tatsachen vorgetragen hat, die geeignet sind, die Beurteilung der in Randnummer 46 dargelegten Voraussetzungen der Aussetzung oder der einstweiligen Anordnung durch den Richter der einstweiligen Anordnung in Zweifel zu ziehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 10. Juli 1979 in der Rechtssache 51/79 R II, Buttner u. a./Kommission, Slg. 1979, 2387, Randnr. 4, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 8. Oktober 2001 in der Rechtssache T-236/00 R II, Stauner u. a./Parlament und Kommission, Slg. 2001, II-2943, Randnr. 49, European Dynamics/Kommission, zitiert in Randnr. 52, Randnrn. - EuG, 04.04.2006 - T-420/05
Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des …
55 Daher ist zu prüfen, ob die Antragstellerin im vorliegenden Antrag neue Tatsachen vorgetragen hat, die geeignet sind, die Beurteilung der in Randnummer 46 dargelegten Voraussetzungen der Aussetzung oder der einstweiligen Anordnung durch den Richter der einstweiligen Anordnung in Zweifel zu ziehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 10. Juli 1979 in der Rechtssache 51/79 R II, Buttner u. a./Kommission, Slg. 1979, 2387, Randnr. 4, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 8. Oktober 2001 in der Rechtssache T-236/00 R II, Stauner u. a./Parlament und Kommission, Slg. 2001, II-2943, Randnr. 49, European Dynamics/Kommission, zitiert in Randnr. 52, Randnrn.
dejure.org
Übersicht EuGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.