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Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.1979 - 10/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,602
EuGH, 06.11.1979 - 10/79 (https://dejure.org/1979,602)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.1979 - 10/79 (https://dejure.org/1979,602)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 1979 - 10/79 (https://dejure.org/1979,602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 804/68/EWG Art. 3 Abs. 1; ; Gazzeita Ufficiale Nr. 194 1975 Art. 11; ; Gazzeita Ufficiale Nr. 194 1975 Art. 8; ; Gazzeita Ufficiale Nr. 194 1975 Art. 9; ; Gazzeita U... fficiale Nr. 194 1975 Art. 10; ; Gazzeita Ufficiale Nr. 194 1975 Art. 3; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Toffoli

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - ERZEUGERPREIS FÜR MILCH - EINSEITIGE FESTSETZUNG DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - UNVEREINBARKEIT MIT DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG - FEHLEN VON STRAFANDROHUNGEN FÜR DEN FALL DER NICHTBEACHTUNG DES ...

  • EU-Kommission

    Toffoli

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung Nr. 804/68 des Rates der Europäischen Kommission vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse; Festsetzung eines Richtpreises für Milch durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - ERZEUGERPREIS FÜR MILCH - EINSEITIGE FESTSETZUNG DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - UNVEREINBARKEIT MIT DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG - FEHLEN VON STRAFANDROHUNGEN FÜR DEN FALL DER NICHTBEACHTUNG DES ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 3301
  • NJW 1980, 1208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 06.11.1979 - 10/79
    Zur Unterstützung dieser These erinnert die italienische Regierung an den vom Gerichtshof (Rechtssache 65/75, Tasca, Slg. 1976, 291; verbundene Rechtssachen 88 bis 90/75, SADAM u.a., Slg. 1976, 323) aufgestellten allgemeinen Grundsatz, nach dem die "einseitige Festsetzung von Höchstverkaufspreisen für Zucker durch einen Mitgliedstaat", für welche Handelsstufe dies auch sei, unvereinbar sei mit der Verordnung Nr. 1009/67 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker, "sofern sie die Ziele und das Funktionieren dieser Organisation, vor allem deren Preisregelung, gefährdet".
  • EuGH, 26.02.1976 - 88/75

    Sadam / Comitato interministeriale dei prezzi

    Auszug aus EuGH, 06.11.1979 - 10/79
    Zur Unterstützung dieser These erinnert die italienische Regierung an den vom Gerichtshof (Rechtssache 65/75, Tasca, Slg. 1976, 291; verbundene Rechtssachen 88 bis 90/75, SADAM u.a., Slg. 1976, 323) aufgestellten allgemeinen Grundsatz, nach dem die "einseitige Festsetzung von Höchstverkaufspreisen für Zucker durch einen Mitgliedstaat", für welche Handelsstufe dies auch sei, unvereinbar sei mit der Verordnung Nr. 1009/67 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker, "sofern sie die Ziele und das Funktionieren dieser Organisation, vor allem deren Preisregelung, gefährdet".
  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    Milk Marque und National Farmers' Union - "Gemeinsame Agrarpolitik - Artikel 32 …

    26 bis 30 und 32, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, Randnr. 5, vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79, Toffoli u. a., Slg. 1979, 3301, Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnrn.

    Um die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft zu verletzen, brauchten die nationalen Maßnahmen auch nicht unmittelbar die Preise zu betreffen (Urteil Toffoli u. a., Randnrn. 11 und 12).

    Insbesondere sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktions- oder Handelsstufe geregelt sind (Urteil Toffoli u. a., Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 166/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

    Mit Telex vom 5. Oktober 1981 kündigte darauf die italienische Regierung einen Gesetzentwurf an, der zur Aufhe- 1 - Urteil vom 6.11.1979 in der Rechtssache 10/79 - Gaetano Toffoli und andere/Region Veneto -, Slg. 1979, 3301.

    - Urteil vom 6.11.1979 in der Rechtssache 10/79 - Gaetano Toffoli und andere/Region Veneto -, Slg. 1979, 3301.

    - Urteil vom 6.11.1979 in der Rechtssache 10/79 - Gaetano Toffoli und andere/Region Veneto -, Slg. 1979, 3301.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-283/03

    Kuipers - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung …

    41 Insoweit ist jedoch festzustellen, dass diese von der niederländischen Regierung und dem Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze nicht in Frage stellen, dass eines der Hauptziele der mit der Verordnung Nr. 804/68 geschaffenen gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse darin besteht, den Milcherzeugern einen am betreffenden Richtpreis orientierten Milchpreis zu gewährleisten, und dass die zu diesem Zweck in der Verordnung vorgesehenen Mechanismen - zu denen insbesondere auch das in Artikel 5 der Verordnung vorgesehene Intervertionspreissystem für bestimmte Folgeerzeugnisse sowie Einfuhrabschöpfungen und Ausfuhrerstattungen gehören - ausschließlich von der Gemeinschaft kontrolliert werden (in diesem Sinne Urteil vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79, Toffoli u. a., Slg. 1979, 3301, Randnr. 11).

    42 Die von der niederländischen Regierung und vom Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze können auch nicht die Feststellung in Frage stellen, dass in den Bereichen, die einer gemeinsamen Organisation unterliegen, und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene nationale Vorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktionsstufe geregelt sind (Urteile Toffoli u. a., Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 5, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 8, sowie Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03

    Kuipers

    {FN:16} - Urteile vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79 (Toffoli, Slg. 1979, 3301, Randnr. 12), vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 23), vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483, Randnr. 12) und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00 (Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2003, I-7975, Randnrn.

    {FN:25} - Urteil Toffoli (zitiert in Fußnote 16, Randnrn. 2 und 6).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    10: - Urteil vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79 (Toffoli u. a., Slg. 1979, 3301).

    Siehe auch Grabitz-Gilsdorf/Sack, Kommentar zum EWG-Vertrag, Art. 42, Anm. 2 und Winkler, in Immenga/Mestmäcker, a. a. O., Landwirtschaft, Art. 42 Satz 1 EGV, Rn. 2.19: - Winkler, in Immenga/Mestmäcker, a. a. O. m, Landwirtschaft, Art. 42 Satz 1 EGV, Rn. 2.20: - Siehe in diesem Sinne die Urteile vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 11) und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 23).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    3. Hauptabteilung/Abteilung/Dienststelle: BV (Bezirksverwaltung) M, KD (Kreisdienststelle) S; BV M, Abteilung XX seit 10/79; BV L, KD L seit 07/83.4.
  • EuGH, 07.02.1984 - 166/82

    Kommission / Italien

    Mit Urteil vom 6. November 1979 (Toffoli, Rechtssache 10/79, Slg. 1979, 3301) hat der Gerichtshof entschieden, daß die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung des Erzeugerpreises für Milch durch einen Mitgliedstaat mit der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse unvereinbar ist.

    5 Zwischenzeitlich hat der Gerichtshof auf eine Frage, die das Tribunale amministrativo regionale per il Veneto im Rahmen eines Rechtsstreits über die Anwendung von Artikel 11 des genannten Gesetzes zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, mit Urteil vom 6. November 1979 (Toffoli, Rechtssache 10/79, Slg. 1979, 3301) für Recht erkannt, daß die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung des Erzeugerpreises für Milch durch einen Mitgliedstaat mit der durch die Verordnung Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 errichteten gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse unvereinbar ist.

  • EuGH, 21.06.1988 - 127/87

    Kommission / Griechenland

    Mit dieser Verordnung ist ausserdem eine Preisregelung eingeführt worden, die unter anderem einen Grundpreis und einen Interventionspreis vorsieht, und nach ständiger Rechtsprechung ( siehe erstmals das Urteil vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79, Toffoli, Slg. 1979, 3301 ) sind in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen, und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fusst, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktions - oder Handelsstufe geregelt sind.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-22/99

    Bertinetto - "Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und …

    Der Gerichtshof hat in Randnummer 12 des Urteils vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79 (Toffoli u. a., Slg. 1979, 3301) entschieden, dass nationale Rechtsvorschriften, die dazu bestimmt sind, die Festsetzung eines einheitlichen Erzeugerpreises für Milch durch Vereinbarung oder kraft Hoheitsakt auf nationaler oder regionaler Ebene - mit welcher Methode auch immer - zu fördern und zu begünstigen, ihrem Wesen nach außerhalb des den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Zuständigkeitsbereichs liegen und gegen den in der Verordnung Nr. 804/68, insbesondere in Artikel 3, aufgestellten Grundsatz verstoßen, dass für die von den Gemeinschaftserzeugern verkaufte Milch ein Erzeugerrichtpreis angestrebt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 35/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Markt …

    - Siehe auch Urteil vom 10. November 1979 in der Rechtssache 10/79, Toffoli, Slg. 1979, 3301.
  • EuGH, 11.03.1982 - 129/81

    Fancon

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1980 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association und andere gegen irische Regierung und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-22/99

    Bertinetto

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1987 - 216/86

    F. Antonini gegen Prefetto di Milano. - Rind- und Schweinefleisch - Höchstpreise …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1983 - 237/82

    Jongeneel Kaas BV und andere gegen Niederländischer Staat und Stichting Centraal …

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