Rechtsprechung
| EuGH, 14.12.1979 - 93/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EWG-Vertr. Art. 169
- EU-Kommission
Kommission / Italien
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertr. Art. 169
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaates - Angleichung der Rechtsvorschriften - Waagen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1979 - 93/79
- EuGH, 14.12.1979 - 93/79
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 3837
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.09.1976 - 10/76
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 93/79
Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. das Urteil in der Rechtssache 10/76, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1976, 1359).Aus der Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 100/77, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1978, 879) ergebe sich ebenfalls eindeutig, daß ein Mitgliedstaat sich nicht auf innerstaatliche Schwierigkeiten oder Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts, auch wenn diese Verfassungsrang haben, berufen könne, um die Nichteinhaltung der sich für ihn aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.
- EuGH, 11.04.1978 - 100/77
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 93/79
Aus der Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 100/77, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1978, 879) ergebe sich ebenfalls eindeutig, daß ein Mitgliedstaat sich nicht auf innerstaatliche Schwierigkeiten oder Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts, auch wenn diese Verfassungsrang haben, berufen könne, um die Nichteinhaltung der sich für ihn aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-176/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien und …
(2) - Der Gerichtshof hat in zahlreichen Fällen (Urteile vom 11. April 1978 in der Rechtssache 100/77, Kommission/Italien, Slg. 1978, 879, vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 93/79, Kommission/Italien, Slg. 1979, 3837, vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80, Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393, vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 30/81, 31/81, 32/81, 33/81 und 34/81, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3379, vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 46/88, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 1133, vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-287/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-125 und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-240/89, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4853) festgestellt, daß Bestimmungen und Übungen der Verwaltung keine Rechtfertigung der beanstandeten Vertragsverletzung darstellen.
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