Rechtsprechung
| EuGH, 19.11.1981 - 122/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Analog Devices / Hauptzollamt München-Mitte u.a.
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - ' ' ELEKTRONISCHE MIKROSCHALTUNGEN ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 85.21 - VORSCHRIFT 5 B ZU KAPITEL 85 - AUSLEGUNG DER DORT VERWANDTEN BEGRIFFE ' ' MINIATURISIERTE EINZELBAUELEMENTE ' ' , ' ' GIESSBLOCKTECHNIK ' ' UND ' ...
- EU-Kommission
Analog Devices / Hauptzollamt München-Mitte u.a.
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftliche Tarifierung von elektronischen Schaltungen; Auslegung der Vorschrift 5b zu Kapitel 85 des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) in der Fassung der Verordnung 1/72/EWG des Rates zur Änderung der Verordnung 950/68/EWG über den Gemeinsamen Zolltarif; Auslegung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - ' ' ELEKTRONISCHE MIKROSCHALTUNGEN ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 85.21 - VORSCHRIFT 5 B ZU KAPITEL 85 - AUSLEGUNG DER DORT VERWANDTEN BEGRIFFE ' ' MINIATURISIERTE EINZELBAUELEMENTE ' ' , ' ' ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- FG München, 10.04.1980 - III 174/76 Z UND III 289/78
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 122/80
- EuGH, 19.11.1981 - 122/80
Papierfundstellen
- Slg. 1981, 2781
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.12.1976 - 38/76
Industriemetall Luma GmbH / Hauptzollamt Duisburg
Auszug aus EuGH, 19.11.1981 - 122/80
Es entspreche daher dem Interesse der Rechtssicherheit und leichten Nachprüfbarkeit, auf die objektiven Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses abzuheben (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 38/76 - Luma/Hauptzollamt Duisburg, Slg. 1976, 2027).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95
Techex Computer + Grafik Vertriebs GmbH gegen Hauptzollamt München. - Gemeinsamer …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95
Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif - …
(43) - Urteil in der Rechtssache 122/80 (Slg. 1981, 2781, Randnr. 12). - EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
Vielmehr sei es nach der Rechtsprechung, wenn die technischen Entwicklungen in einem Industriebereich die Ausarbeitung einer neuen Zolltarifierung rechtfertigten, Sache der zuständigen Gemeinschaftsorgane, dem durch eine Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs Rechnung zu tragen; unter solchen Umständen könne mangels einer solchen Änderung die Auslegung des Tarifs nicht je nach der technischen Entwicklung variieren (Urteile des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80, Analog Devices, Slg. 1981, 2781, vom 20. Januar 1989 in der Rechtssache 234/87, Casio Computer, Slg. 1989, 63, und vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95, Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 141/86
The Queen gegen H. M. Customs and Excise ex parte Imperial Tobacco Ltd. - …
Zu beanstanden sei also, daß sie die inzwischen eingetretene technische Entwicklung (von der tatsächlich im Urteil der Rechtssache 122/80 13.27. Hält man sich in unserem Fall vor Augen, daß der Dreschvorgang beim Tabak wohl vor allem auf die Gewinnung von Blattgewebe abzielt, das für die Zigarettenherstellung ungleich größere Bedeutung hat als die Tabakrippen, und macht man sich auch klar, daß das Wertverhältnis zwischen Blattgewebe und Rippen in der Regel 5: 1 (in der mündlichen Verhandlung sprach die 13 - Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80, Analog Devices GmbH/Hauptzollamt München-Mitte und Hauptzollamt München-West, Slg. 1981, 2781 f. 14 - Urteil vom 15. Februar 1977 in den verbundenen Rechtssachen 69 und 70/76, Rolf H. Dittmeyer/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof, Slg. 1977, 231.15 - Urteil vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83, Michael Paterson und andere/W. Weddel & Company Ltd und andere, Slg. 1984, 1567 f.
- EuGH, 09.10.1997 - C-67/95
Rank Xerox
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80 (Analog Devices, Slg. 1981, 2781, Randnr. 12) entschieden hat, ist es selbst dann, wenn nicht auszuschließen ist, daß die technischen Entwicklungen in dem betroffenen Industriebereich die Ausarbeitung einer neuen Zolltarifierung rechtfertigen, Sache der zuständigen Gemeinschaftsorgane, dem durch eine Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs Rechnung zu tragen. - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen - …
Es sei ihnen jedoch nicht gestattet, eine Auslegung der KN vorzunehmen, die zu einer Änderung ihres Inhalts führen würde, wenn der Wortlaut der KN nicht im Vorfeld entsprechend geändert wurde (Urteile vom 19. November 1981, Analog Devices, 122/80, Slg. 1981, 2781, Randnr. 12, und Rank Xerox Manufacturing, in Fn. 8 angeführt, Randnr. 22). - EuGH, 20.01.1989 - 234/87
Casio Computer / Oberfinanzdirektion München
12 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80 ( Analog Devices, Slg. 1981, 2781 ) für Recht erkannt hat, ist es, wenn die technischen Entwicklungen eine andere Einstufung im Zolltarif rechtfertigen, Sache der zuständigen Organe der Gemeinschaft, dem durch eine Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs Rechnung zu tragen. - BFH, 05.07.1988 - VII K 12/86
Zolltarifauskunft - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse - …
Mit diesem Begriff der Untrennbarkeit wird, wie der EuGH entschieden hat (Urteil vom 19. November 1981 Rs. 122/80, EuGHE 1981, 2781, 2801), nicht auf die physische Unmöglichkeit der Trennung abgestellt; vielmehr genügt es, daß die verschiedenen Bauelemente so miteinander verbunden sind, daß sie unter Berücksichtigung der in der elektronischen Industrie üblichen technischen Möglichkeiten insbesondere zu Reparaturzwecken nur mit Hilfe von Verfahren voneinander getrennt werden können, deren Kosten außer Verhältnis zum Wert des Moduls stehen. - BFH, 26.02.1991 - VII K 7/90
Auslegung des in der Position 2007 des Gemeinsamen Zolltarifs (KN) enthaltenen …
Sollte es angebracht sein, Erzeugnisse nach Art der Fruchtaufstriche der Klägerin als Konfitüren einzureihen, so wäre es Sache des Tarifgesetzgebers, diesem Umstand durch Änderung des Zolltarifs Rechnung zu tragen (vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 1981 Rs. 122/80, Slg. 1981, 2781, 2795 f., Abs. 12 der Urteilsgründe). - BFH, 08.06.1993 - VII K 10/92
Tarifierung eines Cholesteroltestes
Dabei verkennt der Senat nicht, daß eine Weiterentwicklung allein eine entsprechende zolltarifliche Einreihung noch nicht rechtfertigt (vgl. das Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 1981 Rs. 122/80, Slg. 1981, 2781, 2795 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97
Marcel Schoonbroodt, Marc Schoonbroodt und Transports A.M. Schoonbroodt SPRL …
- EuGH, 07.10.1982 - 234/81
Du Pont de Nemours
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.1994 - C-356/93
Techmeda Internationale Medizinisch-Technische Marketing- und Handels- GmbH & Co. …
- BFH, 12.04.1988 - VII K 3/87
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-67/95
Rank Xerox Manufacturing (Nederland) BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.1988 - 234/87
Casio Computer Co. GmbH Deutschland gegen Oberfinanzdirektion München. - …
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