Rechtsprechung
| EuGH, 23.02.1983 - 225/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Verfahrensordnung § 69
- EU-Kommission
Toledano-Laredo / Kommission
1 . BEAMTE - BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN - BEDIENSTETER AUF ZEIT - HILFSKRAFT - UNTERSCHEIDUNGSMERKMAL - DAUERCHARAKTER DER PLANSTELLE ODER NICHT - BEGRENZTHEIT DES HILSFKRAFTVERTRAGS
- EU-Kommission
Toledano-Laredo / Kommission
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Verfahrensordnung _ 69
1. BEAMTE - BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN - BEDIENSTETER AUF ZEIT - HILFSKRAFT - UNTERSCHEIDUNGSMERKMAL - DAUERCHARAKTER DER PLANSTELLE ODER NICHT - BEGRENZTHEIT DES HILSFKRAFTVERTRAGS
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1982 - 225/81
- EuGH, 23.02.1983 - 225/81
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 347
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 23.02.1983 - 241/81
Auszug aus EuGH, 23.02.1983 - 225/81
URTEIL VOM 23.2.1983 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 225 UND 241/81 In den verbundenen Rechtssachen 225 und 241/81 ARMANDO TOLEDANO LAREDO (Rechtssache 225/81) und.MARIO GARILLI (Rechtssache 241/81) Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Edmond Lebrun, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tony Biever, Boulevard Grande- Duchesse-Charlotte 83, Luxemburg, Kläger,.
Der Kläger in der Rechtssache 241/81, Mario Garilli, wurde von der Kommission auf der Grundlage eines Sechsmonatsvertrags vom 13. August 1964, der am 1. September 1964 in Kraft trat, ein erstes Mal bis zum 31. August 1965 und ein zweites Mal auf unbestimmte Dauer verlängert wurde, als Hilfskraft eingestellt.
Aufgrund der Feststellung, daß die Rechtssachen 225/81 (Toledano Laredo), 241/81 (Garilli) und 308/81 (Klein) den gleichen Gegenstand betreffen und miteinander in Zusammenhang stehen, sind diese drei Rechtssachen durch Beschluß des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 4. Februar 1982 für die Zwecke des mündlichen Verfahrens einer gemeinsamen Entscheidung verbunden worden.
Da die Kommission anerkannt hatte, daß die Klage von Frau Klein mit Ausnahme einer Detailfrage begründet sei, hat der Gerichtshof (Erste Kammer) durch Beschluß vom 12. Mai 1982 die Verbindung der Rechtssache 308/81 mit den Rechtssachen 225/81 und 241/81 wieder aufgehoben, wobei die beiden letzteren verbunden blieben.
- EuGH, 19.11.1981 - 106/80
Fournier / Kommission
Auszug aus EuGH, 23.02.1983 - 225/81
Herr Garilli bemerkt, selbst wenn man als weitere Voraussetzung das Bestehen der haushaltsmäßigen Planstelle einräumen müsse, wie sie sich anscheinend aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80 (Fournier) ergebe, so sei diese zweite Voraussetzung hier jedenfalls aus zwei Gründen, von denen jeder für sich ausreichend sei, nicht in Betracht zu ziehen.In ihren Gegenerwiderungen bleibt die Kommission, gestützt auf detaillierte Verweisungen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80 (Fournier) und auf die Schlußanträge des Generalanwalts in der gleichen Rechtssache, dabei, daß für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertrag rechtlich als Hilfskraftvertrag oder als Vertrag eines Bediensteten auf Zeit einzuordnen sei, zwei Merkmale heranzuziehen seien.
Zur Untermauerung ihrer Anträge machen die Kläger geltend, sie erfüllten die in den "Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften" für die Anerkennung als Bediensteter auf Zeit aufgestellten Voraussetzungen, wie sie in dem bereits erwähnten Urteil vom 1. Februar 1979 und im Urteil vom 19. November 1981 (Fournier, Rechtssache 106/80, Slg. 1981, 2760) näher bestimmt worden seien.
- EuGH, 01.02.1979 - 17/78
Deshormes / Kommission
Auszug aus EuGH, 23.02.1983 - 225/81
Die Kläger beahupten, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78 (Deshormes) sei das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen dem Vertrag eines Bediensteten auf Zeit und demjenigen einer Hilfskraft die Natur der wahrgenommenen Aufgaben und müsse der Vertrag, soweit diese "genau bestimmte Daueraufgaben des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaft" seien, rechtlich als Vertrag eines Bediensteten auf Zeit eingeordnet werden.Mit Schreiben vom 11. August 1981 teilte sie nämlich Herrn Toledano Laredo mit, wegen der Gleichheit der vor und nach der Ernennung zum Beamten erfüllten Aufgaben könne nach den von ihr auf der Grundlage des Urteils vom 1. Februar 1979 (Deshormes, Rechtssache 17/78, Slg. 1979, S. 189) festgelegten Modalitäten vermutet werden, daß er während seiner Beschäftigungszeit als Hilfskraft, die die ersten zwölf Monate überstiegen habe, und seiner Ernennung zum Beamten unmittelbar vorausgegangen sei, "Daueraufgaben des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaft" und nicht Aufgaben, die zulässigerweise Hilfskräften übertragen werden könnten, erfüllt habe.
- EuGH - 308/81 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Klein / Kommission
Auszug aus EuGH, 23.02.1983 - 225/81
Aufgrund der Feststellung, daß die Rechtssachen 225/81 (Toledano Laredo), 241/81 (Garilli) und 308/81 (Klein) den gleichen Gegenstand betreffen und miteinander in Zusammenhang stehen, sind diese drei Rechtssachen durch Beschluß des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 4. Februar 1982 für die Zwecke des mündlichen Verfahrens einer gemeinsamen Entscheidung verbunden worden.Da die Kommission anerkannt hatte, daß die Klage von Frau Klein mit Ausnahme einer Detailfrage begründet sei, hat der Gerichtshof (Erste Kammer) durch Beschluß vom 12. Mai 1982 die Verbindung der Rechtssache 308/81 mit den Rechtssachen 225/81 und 241/81 wieder aufgehoben, wobei die beiden letzteren verbunden blieben.
- EuG, 21.09.2011 - T-325/09
Adjemian u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete - …
Die zuletzt genannten Dienstposten, die mit Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten zu besetzen sind, entsprechen grundsätzlich Dienstposten, die ihrem Wesen nach zeitlich begrenzt sind, da sie dienstlichen Aufgaben entsprechen, die vorübergehender Art oder aus einer dringenden Notwendigkeit entstanden sind, ohne dass eine entsprechende Planstelle sofort verfügbar ist, oder nicht klar umrissen sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichtshofs Deshormes/Kommission, oben in Randnr. 80 angeführt, Randnr. 37, vom 19. November 1981, Fournier/Kommission, 106/80, Slg. 1981, 2759, Randnr. 9, und vom 23. Februar 1983, Toledano Laredo und Garilli/Kommission, 225/81 und 241/81, Slg. 1983, 347, Randnr. 6). - EuG, 23.03.1993 - T-63/92
Carlos Gómez González u. a. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
15 Die Kläger erinnern an die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach "das Merkmal der Unterscheidung zwischen Hilfskraft und Bedienstetem auf Zeit... darin zu sehen [ist], daß der Bedienstete auf Zeit eine in dem Stellenplan aufgeführte Dauerplanstelle besetzt, während die Hilfskraft ° mit Ausnahme des Falls einer vorübergehenden Stellenbesetzung ° eine dienstliche Tätigkeit ausübt, ohne in eine in dem Stellenplan aufgeführte Planstelle eingewiesen zu sein" (Urteil vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 225/81 und 241/81, Toledano u. a./Kommission, Slg. 1983, 347, Randnr. 6).Im Anschluß an die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Einstellungsverträgen für Bedienstete auf Zeit und für Hilfskräfte hat die Verwaltung die Möglichkeiten geprüft, bestimmte (bestehende) Einstellungsverträge für Hilfskräfte als Einstellungsverträge für Bedienstete auf Zeit anzuerkennen (vgl. Urteil vom 23. Februuar 1983 in der Rechtssache 225/81 und 241/81, Toledano Laredo u. a./Kommission, Slg. 1983, 347).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1985 - 171/84
Pietro Soma und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
(Slg. 1983, 347 ff.) 1 - Urteil vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 118 bis 123/82, Maria Grazia Celant u. a/Kommission, Sig.- Urteil vom 23. Februar 1983 .n den verbundenen Rechtssachen 225 und 241/81, Armando Toledano Laredo und Mario Garili i/Kommission, Slg. 1983, 347.
- EuGH, 11.07.1985 - 43/84
Maag / Kommission
WIE DER GERICHTSHOF NÄMLICH MEHRFACH ENTSCHIEDEN HAT ( S. URTEILE VOM 1. FEBRUAR 1979 IN DER RECHTSSACHE 17/78 , DESHORMES/KOMMISSION , SLG. 1979, 189 , VOM 19. NOVEMBER 1981 IN DER RECHTSSACHE 106/80 , FOURNIER/KOMMISSION , SLG. 1981, 2759 , UND VOM 23. FEBRUAR 1983 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 225 UND 241/81 , LAREDO UND GARILLI/KOMMISSION , SLG. 1983, 347 ) IST ES FÜR DEN BEDIENSTETEN AUF ZEIT KENNZEICHNEND , DASS ER EINE DAUERPLANSTELLE IM DIENSTE DER GEMEINSCHAFTSVERWALTUNG BESETZT ; DIES IST ABER MIT DEN AUFGABEN DER ' ' FREE-LANCE ' ' -DOLMETSCHER UNVEREINBAR , GERADE WEIL SIE IHRE DIENSTLEISTUNGEN NUR GELEGENTLICH UND VORÜBERGEHEND ERBRINGEN. - EuGöD, 17.11.2009 - F-57/08
Palazzo / Kommission
Gerichtshof: 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission, 17/78, Slg. 1979, 189, Randnr. 51; 23. Februar 1983, Toledano Laredo und Garilli/Kommission, 225/81 und 241/81, Slg. 1983, 347, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1987 - 329/85
Marco Castagnoli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Hilfskräfte …
Der Kläger hat jedoch, soweit ich sehe, keine Schriftstücke zu den Akten eingereicht, die die wiederholte Behauptung der Kommission widerlegen, daß er keine im 5 - Urteil vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225 und 241/81, Toledano Laredo und Garilli/ Kommission, Slg. 1983, 347, 360, Randnr. 6; vgl. auch Urteil vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, 203 und Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80, Fournier/ Kommission, Slg. 1981, 2759, 2769.6 - Urteil in der Rechtssache Toledano Laredo, a. a. O., 361, Randnr. 12. - Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1983 - 118/82
Maria Grazia Celant und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
Hierbei wird übersehen, daß es bei der Koordinierung der nationalen Versorgungssysteme mit dem gemeinschaftlichen Versorgungssystem nicht auf die eingezahlten Beträge, sondern nur auf das Kapital ankommen kann, das den Ruhegehaltsansprüchen entspricht, auf die die jeweiligen Betroffenen im Augen- 1 - Urteil vom I. Februar 1979 .n der Rechtssache 17/78 - Fausta Deshormes, geborene la Valle/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1979, 189.2 - Urteil vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225/81 und 241/81 - Armando Toledano Laredo und Mario Garilli/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 347.3 - Urteil vom 1. April 1971 in der Rechtssache 54/70 - Luigi Landra/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1971, 311. - EuG, 30.06.1992 - T-25/91
Pilar Arto Hijos gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs über den Rechtscharakter der Verträge von Bediensteten auf Zeit und Hilfskräften hat die Verwaltung geprüft, ob gewisse (frühere) Hilfskraftverträge als Verträge von Bediensteten auf Zeit anerkannt werden können (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225/81 und 242/81, Toledano Laredo u. a./Kommission, Slg. 1983, 347). - EuG, 30.06.1992 - T-24/91
Carlos Gómez González und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs über den Rechtscharakter der Verträge von Bediensteten auf Zeit und Hilfskräften hat die Verwaltung geprüft, ob gewisse (frühere) Hilfskraftverträge als Verträge von Bediensteten auf Zeit anerkannt werden können (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225/81 und 242/81, Toledano Laredo u. a./Kommission, Slg. 1983, 347). - Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1987 - 432/85
Theano Souna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ablehnung einer …
In den verbundenen Rechtssachen 225 und 241/81 (Toledano Laredo/Kommission, Slg. 1983, 347) hat der Gerichtshof wiederum festgestellt, daß eine Hilfskraft, die. - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 43/84
Heinrich Maag gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
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