Rechtsprechung
| EuGH, 03.10.1985 - 46/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Nordgetreide / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
1 . LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - FESTSETZUNG - FOLGEERZEUGNISSE - BERECHNUNG DER INZIDENZ DES AUSGLEICHSBETRAGS FÜR DAS GRUNDERZEUGNIS - ERMESSENSSPIELRAUM DER KOMMISSION - GRENZEN
- EU-Kommission
Nordgetreide / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit von Währungsausgleichbeträgen auf Maisverarbeitungserzeugnisse; Ausfuhr von Maisgrieß und Braugrieß; Rechtsgültigkeit der Verordnung 749/79/EWG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Änderung bestimmter Währungsausgleichbeträge für Getreide; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - FESTSETZUNG - FOLGEERZEUGNISSE - BERECHNUNG DER INZIDENZ DES AUSGLEICHSBETRAGS FÜR DAS GRUNDERZEUGNIS - ERMESSENSSPIELRAUM DER KOMMISSION - GRENZEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Währungsausgleichsbeträge - Folgeerzeugnisse von Mais.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 3127
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.11.1974 - 34/74
Roquette Frères / French State
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 46/84
23 WAS INSBESONDERE DIE ABHÄNGIGEN ERZEUGNISSE ANGEHT , SO IST AUSSERDEM , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 12. NOVEMBER 1974 IN DER RECHTSSACHE 34/74 ( ROQUETTE , SLG. 1974, 1217 ) UND VOM 15. OKTOBER 1980 IN DER RECHTSSACHE 145/79 ( ROQUETTE FRERES , A. A. O.) FESTGESTELLT HAT , DARAUF HINZUWEISEN , DASS DIE WÄHRUNGSSCHWANKUNGEN FÜR DIE GRUNDERZEUGNISSE VOLL AUSGEGLICHEN WERDEN KÖNNEN , DASS SICH DIES ABER BEI DEN ABHÄNGIGEN ERZEUGNISSEN ANDERS VERHÄLT. - EuGH, 15.10.1980 - 145/79
Roquette / Frankreich
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 46/84
3013/80 GEÄNDERT , UM DEN URTEILEN DES GERICHTSHOFES VOM 15. OKTOBER 1980 IN DEN RECHTSSACHEN 4/79 UND 109/79 ( A. A. O.) SOWIE IN DER RECHTSSACHE 145/79 ( ROQUETTE FRERES , SLG. 1980, 2917 ) NACHZUKOMMEN ; DIESE ÄNDERUNG HABE NUR IN EINER RICHTUNG GESCHEHEN KÖNNEN , NÄMLICH DURCH EINE VERRINGERUNG DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE , DIE AUF EINZELNE VERARBEITUNGSPRODUKTE INNERHALB DERSELBEN PRODUKTIONSKETTE ENTFIELEN , SO DASS IHRE SUMME DIE AUSGLEICHSBETRAEGE FÜR DAS AUSGANGSPRODUKT NICHT EINDEUTIG UND SYSTEMATISCH ÜBERSTEIGE. - EuGH, 15.10.1980 - 109/79
Maiseries de Beauce / ONIC
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 46/84
7 DIE KLAEGERIN DES AUSGANGSVERFAHRENS TRAEGT VOR , DER VOM GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 15. OKTOBER 1980 IN DEN RECHTSSACHEN 4/79 ( PROVIDENCE AGRICOLE DE LA CHAMPAGNE , SLG. 1980, 2833 ) UND 109/79 ( MAISERIES DE BEAUCE , SLG. 1980, 2883 ) AUFGESTELLTE GRUNDSATZ , DASS DIE SUMME DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE FÜR DIE AUS EINER GEGEBENEN MENGE INNERHALB EINER BESTIMMTEN PRODUKTIONSKETTE HERVORGEGANGENEN FOLGEERZEUGNISSE , DEREN PREIS SICH NACH DEM MAISPREIS RICHTET , NICHT EINDEUTIG HÖHER SEIN DARF ALS DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAG FÜR DIE GEGEBENE MENGE MAIS , BESAGE ZUGLEICH , DASS DIESE SUMME AUCH NICHT EINDEUTIG NIEDRIGER ALS DIESER AUSGLEICHSBETRAG SEIN DÜRFE.
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Enso Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Er habe über die Beachtung des Diskriminierungsverbots in Rechtsstreitigkeiten gewacht, die sich mit den Wirkungen von Währungsschwankungen, insbesondere in den Bereichen der gemeinsamen Handelspolitik (Urteile des Gerichtshofes vom 3. Juni 1980 in der Rechtssache 135/79, Gedelfi Grosseinkauf, Slg. 1980, 1713, und vom 3. Februar 1982 in der Rechtssache 248/80, Gebrüder Glunz, Slg. 1982, 197) und der gemeinsamen Agrarpolitik (Urteile des Gerichtshofes vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 39/84, Maizena u. a., Slg. 1985, 2115, und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 46/84, Nordgetreide, Slg. 1985, 3127), befasst hätten. - Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
Im Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 46/84 (Nordgetreide, Slg. 1985, 3127) haben Sie entschieden, daß eine Differenz von 1, 45 % zwischen den für Mais und den für dessen Folgeerzeugnisse geltenden Währungsausgleichsbeträgen unbedeutend sei und die Gültigkeit der angefochtenen Verordnung nicht beeinträchtige (Randnrn. 25, 28 und 29). - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 10/85
Milac GmbH, Groß- und Außenhandel gegen Hauptzollamt Lörrach. - …
- Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 39/84, Maizena GmbH u. a./HZA Hamburg-Jonas, Slg. 1985, 2115.9 - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 46/84, Firma Nordgetreide GmbH & Co. KG/HZA Hamburg-Jonas, Slg. 1985, 3127.
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