Rechtsprechung
| EuGH, 15.10.1985 - 211/83, 212/83, 77/84, 78/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 58; ; EGKS-Vertrag Art. 33 Abs. 2; ; Allgemeine Entscheidung Nr. 2794/80 der Kommission vom 31. Oktober 1980 zur Einführung eines Systems von Erzeugungsquoten für... Stahl für die Unternehmen der Stahlindustrie ( ABL. L 291, S. 1 ); ; Entscheidung Nr. 2177/83 der Kommission vom 31. Oktober 1980 zur Einführung eines Systems von Erzeugungsquoten für Stahl für die Unternehmen der Stahlindustrie ( ABL. L 291, S. 1 ) Art. 14b; ; Entscheidung Nr. 2177/83 der Kommission vom 31. Oktober 1980 zur Einführung eines Systems von Erzeugungsquoten für Stahl für die Unternehmen der Stahlindustrie ( ABL. L 291, S. 1 ) Art 14b; ; Entscheidung Nr. 3280/83 der Kommission vom 31. Oktober 1980 zur Einführung eines Systems von Erzeugungsquoten für Stahl für die Unternehmen der Stahlindustrie ( ABL. L 291, S. 1 ) Art 14b
- EU-Kommission
Krupp und Thyssen / Kommission
EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - GEWÄHRUNG ZUSÄTZLICHER QUOTEN - VORAUSSETZUNGEN - NACH EINEM STICHTAG DURCHGEFÜHRTER ABBAU DER PRODUKTIONSKAPAZITÄTEN , DER IN UMSTRUKTURIERUNGSPROGRAMMEN VORGESEHEN IST ODER VON DER KOMMISSION IN ENTSCHEIDUNGEN ...
- EU-Kommission
Krupp und Thyssen / Kommission
- Wolters Kluwer
Erzeugungsquoten für Stahlproduzenten; Gewährung zusätzlicher Quoten für den Abbau von Produktionskapazitäten; Benachteiligung frühzeitig umstrukturierender Unternehmen; Klage gegen allgemeine Entscheidungen bei Ermessensmißbrauch; Diskriminierung von Unternehmen durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - GEWÄHRUNG ZUSÄTZLICHER QUOTEN - VORAUSSETZUNGEN - NACH EINEM STICHTAG DURCHGEFÜHRTER ABBAU DER PRODUKTIONSKAPAZITÄTEN , DER IN UMSTRUKTURIERUNGSPROGRAMMEN VORGESEHEN IST ODER VON DER KOMMISSION IN ENTSCHEIDUNGEN ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1985 - 211/83
- EuGH, 15.10.1985 - 211/83, 212/83, 77/84, 78/84
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 3409
Wird zitiert von ... (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1985 - 211/83
Krupp Stahl AG und Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen …
SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN DARMON - RECHTSSACHEN 211 UND 212/83, 77 UND 78/84 Was zweitens das Erfordernis eines Umstrukturierungsprogramms betrifft, so ist festzustellen, daß sich die Kommission angesichts des Ausmaßes der Stahlkrise und der Maßnahmen zu deren Überwindung zu Recht bemüht, den Umstrukturierungsprozeß durch ein Bündel von Maßnahmen zu steuern, zu denen auch die Quotenregelung gehört; es ist daher nicht willkürlich, zu verlangen, daß die Kapazitätsverringerungen, die einen Anspruch auf Zusatzquoten eröffnen können, ein geschlossenes Ganzes bilden und den in den Beihilfeentscheidungen der Kommission aufgestellten Anforderungen entsprechen oder in einem Umstrukturierungsprogramm des Unternehmens vorgesehen sind, das im Einklang mit den von den Gemeinschaftsorganen gesetzten allgemeinen Umstrukturierungszielen steht.Die Klagen, über die Sie hier zu entscheiden haben, sind von zwei deutschen Stahlunternehmen erhoben worden, nämlich von der Krupp Stahl AG (Rechtssachen 211/83 und 78/84) und von der Thyssen Stahl AG (Rechtssachen 212/83 und 77/84).
2) Artikel 14 B der Entscheidung Nr. 234/84 aus denselben Gründen für nichtig zu erklären, wobei zu beachten ist, daß der Anteil von drei Viertel durch die angefochtene Vorschrift auf 85 % erhöht worden ist (Rechtssache 78/84).
Die Klagen in den Rechtssachen 77/84 und 78/84 sind, wie bereits gesagt, nach Erlaß der Entscheidung Nr. 234/84 erhoben worden, deren Artikel 14 B auf den Umstrukturierungsplan der Unternehmen sowie den gegebenenfalls von der Kommission in ihren Beihilfeentscheidungen geforderten Produktionskapazitätdsabbau abstellt.
- EuG, 01.07.2004 - T-308/00
Salzgitter / Kommission
Im Übrigen hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass das Quotensystem und die Stahlbeihilfenkodizes ein zusammenhängendes Ganzes bildeten und dem gemeinsamen Zweck dienten, die zur Anpassung der Produktion und der Kapazitäten an die voraussichtliche Nachfrage notwendige Umstrukturierung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisen- und Stahlindustrie wieder herzustellen, und dass es weder willkürlich noch diskriminierend war, dass in einer dieser Regelungen auf die Gegebenheiten verwiesen wurde, die aus der Anwendung der anderen resultierten (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 9, vom 15. Oktober 1985 in den Rechtssachen 211/83, 212/83, 77/84 und 78/84, Krupp und Thyssen/Kommission, Slg. 1985, 3409, Randnr. 34, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 226/85, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 1621, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1987 - 167/85
Associazione industrie siderurgiche italiane (Assider) und Italienische Republik …
- Siehe beispielsweise das Urteil vom 15. Oktober 1985 in den verbundenen Rechtssachen 211 und 212/83, 77 und 78/84 (Krupp und Thyssen/Kommission, Slg. 1985, 3409, Randnr. 25: "... daß sich die Kommission angesichts des Ausmaßes der Stahlkrise und der Maßnahmen zu deren Überwindung zu Recht bemüht, den Umstrukturierungsprozeß durch ein Bündel von Maßnahmen zu steuern, zu denen auch die Quotenregelung gehört", und Randnr. 34: "Beide fraglichen Regelungen [die Quotenregelung und die Beihilferegelung] haben somit trotz ihrer unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale die Umstrukturierung zum Ziel.").Schließlich brauchen die Zusammenhänge zwischen diesen verschiedenen Grundsätzen, insbesondere dem des freien Warenverkehrs und dem eines Wettbewerbs, der nicht durch rechtswidrige Praktiken bei der Preisgestaltung, abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen oder Gewährung von 12 - Rechtssache 244/81, Slg. 1983, 1451, Randnr. 37; verbundene Rechtssachen 311/81 und 30/82, Slg. 1983, 1549, und Rechtssache 136/82, Slg. 1983, 1599, Randnr. 36.13 - Verbundene Rechtssachen 211 und 212/83, 77 und 78/84, Slg. 1985, 3409.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04
Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine …
{FN:97} - Das Gericht bezieht sich auf die Urteile vom 15, Januar 1985, Finsider/Kommission (250/83, Slg. 1985, 131, Randnr. 9), vom 15. Oktober 1985, Krupp und Thyssen/Kommission (211/83, 212/83, 77/84 und 78/84, Slg. 1985, 3409, Randnr. 34), und vom 7. April 1987, Dillinger Hüttenwerke/Kommission (226/85, Slg. 1987, 1621, Randnr. [12]). - EuGH, 07.04.1987 - 226/86
EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - GEWÄHRUNG VON …
12 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 15. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 250/83 ( FINSIDER/KOMMISSION, SLG. 1985, 131 ) UND VOM 15. OKTOBER 1985 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 211 UND 212/83, 77 UND 78/84 ( KRUPP UND THYSSEN/KOMMISSION, SLG. 1985, 3409 ) ENTSCHIEDEN HAT, DIENEN DIE QUOTENREGLUNG UND DER BEIHILFENKODEX DEM GEMEINSAMEN ZWECK, DIE ZUR ANPASSUNG DER PRODUKTION UND DER KAPAZITÄTEN AN DIE VORAUSSICHTLICHE NACHFRAGE NOTWENDIGE UMSTRUKTURIERUNG ZU FÖRDERN UND DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER EUROPÄISCHEN EISEN - UND STAHLINDUSTRIE WIEDERHERZUSTELLEN. - Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 226/85
Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Dies bedeutet, daß die Kommission die Klägerin als ein Unternehmen ansah, das 3 - Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, 152, und vom 15. Oktober 1985 in den verbundenen Rechtssachen 211 und 212/83, 77 und 78/84, Krupp und Thyssen/Kommission, Slg. 1985, 3409.
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