Rechtsprechung
| EuGH, 18.12.1986 - 246/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Kotsonis / Rat
1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - AUSWAHLVERFAHREN AUFGRUND VON BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN UND PRÜFUNGEN - BERÜCKSICHTIGUNG DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DER BEWERBER BEI DER ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN - AUFSTELLUNG DES VERZEICHNISSES DER GEEIGNETEN BEWERBER ...
- EU-Kommission
Kotsonis / Rat
- Wolters Kluwer
Bewerbung für Posten des europäischen Sprachendienstes; Diskriminierung nach Muttersprache eines Bewerbers; Voraussetzungen für die Eignung als Übersetzer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - AUSWAHLVERFAHREN AUFGRUND VON BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN UND PRÜFUNGEN - BERÜCKSICHTIGUNG DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DER BEWERBER BEI DER ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN - AUFSTELLUNG DES VERZEICHNISSES DER GEEIGNETEN BEWERBER ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Aufhebung einer Ernennungsverfügung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1986 - 246/84
- EuGH, 18.12.1986 - 246/84
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 3989
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 17. Mai 1984 (OVG Bs VII 246/84) ausgeführt habe, sei schon zweifelhaft, ob das Regime das Ghana Democratic Movement überhaupt als gefährlichen Störfaktor ansehe; jedenfalls sei dem Regime hinreichend bekannt, daß gerade ein längerer Aufenthalt ghanaischer Staatsbürger im Bundesgebiet nur durch die Behauptung von Asylgründen zu erreichen sei und daß auch der Beitritt zum Ghana Democratic Movement vielfach lediglich diesem Zweck diene. - EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
Parlament / Hanning
Sie musste demnach zunächst die Möglichkeit prüfen, den Kläger als Bestplazierten auf der Eignungsliste zu ernennen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 62/65, Serio/Kommission der EAG, Slg. 1966, 843, 856 ff.; vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 246/84, Kotsonis/Rat, Slg. 1986, 3989, 4005 ff.).28 Zu diesem Zweck kann die Anstellungsbehörde von der Rangfolge der Bewerber, wie sie vom Prüfungsausschuß in der Eignungsliste festgelegt worden ist, abweichen, wenn nach ihrem Ermessen Gründe hierfür vorliegen, die sie gegebenenfalls vor dem Gerichtshof anzugeben hat; dabei darf sie jedoch den Begriff des Auswahlverfahrens nicht aushöhlen, indem sie sich ohne wichtige Gründe weit vom Ergebnis dieses Verfahrens entfernt (Urteil vom 18. Dezember 1986, Rechtssache 246/84, Kotsonis/Rat, Slg. 1986, 3989, Randnr. 9).
- EuG, 20.09.1990 - T-37/89
Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste …
Sie musste demnach zunächst die Möglichkeit prüfen, den Kläger als Bestplazierten auf der Eignungsliste zu ernennen ( vergleiche Urteile vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 62/65, Serio/Kommission der EAG, Slg. 1966, 843, 856 ff.; vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 246/84, Kotsonis/Rat, Slg. 1986, 3989, 4005 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
Parlament / Richard
10: - Urteile des Gerichts vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache T-118/95 (Slg. ÖD 1996, I-A-283 und II-835) und des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 246/84 (Slg. 1986, 3989).
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