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Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1986 - 93/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2952
EuGH, 18.12.1986 - 93/85 (https://dejure.org/1986,2952)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - 93/85 (https://dejure.org/1986,2952)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 93/85 (https://dejure.org/1986,2952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2891/77 Art. 10; ; VO (EWG) Nr. 2891/77 Art. 11; ; VO (EWG) Nr. 2891/77 Art. 9; ; VO (EWG) Nr. 2891/77 Art. 12

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1 . EIGENE MITTEL DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - FESTSTELLUNG UND BEREITSTELLUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - ERSUCHEN DER KOMMISSION UM VORGEZOGENE BEREITSTELLUNG - VERBINDLICHKEIT FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen gemeinschaftliche Vertragspflichten ; Erhebung einer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EIGENE MITTEL DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - FESTSTELLUNG UND BEREITSTELLUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - ERSUCHEN DER KOMMISSION UM VORGEZOGENE BEREITSTELLUNG - VERBINDLICHKEIT FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 4011
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.03.1986 - 303/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.12.1986 - 93/85
    37 WIE DER GERICHTSHOF BEREITS IM URTEIL VOM 20. MÄRZ 1986 IN DER RECHTSSACHE 303/84 ( KOMMISSION/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND , SLG. 1986, 1171 ) ENTSCHIEDEN HAT , ERGIBT SICH AUS DEM WORTLAUT VON ARTIKEL 11 , DASS DIE VERZUGSZINSEN BEI ' ' VERSPÄTETER ' ' GUTSCHRIFT AUF DEM KONTO DER KOMMISSION UNABHÄNGIG VOM GRUND DER VERSPÄTUNG ZU ZAHLEN SIND.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …

    {FN:234} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1986, Kommission/Vereinigtes Königreich (93/85, EU:C:1986:499).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-363/00

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Entgegen der Auffassung der italienischen Regierung folgt daraus zum einen, dass zwischen dem Fall, in dem die Verspätung auf einen Schreibfehler, und dem, in dem sie auf einen Rechtsfehler zurückzuführen ist, nicht zu unterscheiden ist, und zum anderen, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen nicht deshalb entfällt, weil die Verspätung unbeabsichtigt war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 93/85, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 4011, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-363/00

    Kommission / Italien

    12: - Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 93/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 4011, Randnrn. 34 und 37).
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