Rechtsprechung
| EuGH, 10.06.1987 - 307/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
GO WSA Art. 57
- EU-Kommission
Gavanas / ESC und Rat
BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 2 UND 91
1 . BEAMTE - KLAGE - BEKLAGTER - ORGAN, BEI DEM DER BEAMTE BESCHÄFTIGT IST - EU-Kommission
Gavanas / ESC und Rat
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über die Besetzung von Beamtenposten; Fragwürdigkeit des Auswahlverfahrens für Berufsbewerber; Voraussetzungen für die Tätigkeit als leitender Beamter; Berufliche Besonderheiten bei einer Tätigkeit als Übersetzer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO WSA Art. 57
1. BEAMTE - KLAGE - BEKLAGTER - ORGAN, BEI DEM DER BEAMTE BESCHÄFTIGT IST - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handlung der Anstellungsbehörde im Namen des Organs, das sie bestellt hat; Notwendigkeit der Einlegung einer vorherigen Beschwerde als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte und sonstige Bedienstete - Auswahlverfahren - Ernennung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 307/85
- EuGH, 10.06.1987 - 307/85
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 2435
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.04.1979 - 117/78
Orlandi / Kommission
Auszug aus EuGH, 10.06.1987 - 307/85
NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( SIEHE UNTER ANDEREM URTEIL VOM 5.*APRIL 1979 IN DER RECHTSSACHE 117/78, ORLANDI, SLG. 1979, 1613 ) IST ZWAR DIE EINLEGUNG EINER VORHERIGEN BESCHWERDE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES EINES AUSWAHLVERFAHRENS NICHT VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE, DARF ABER DENNOCH NICHT ZUR FOLGE HABEN, DASS FÜR DEN BETROFFENEN BIS ZUR BEANTWORTUNG DER BESCHWERDE EINE FRIST ABLÄUFT. - EuGH, 25.11.1976 - 123/75
Küster / Parlament
Auszug aus EuGH, 10.06.1987 - 307/85
37 ES IST DARAN ZU ERINNERN, DASS VON EINEM ERMESSENSMISSBRAUCH NUR DANN AUSGEGANGEN WERDEN KANN, WENN RECHTLICH HINREICHEND NACHGEWIESEN IST, DASS DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE MIT DEM ERLASS DER STREITIGEN VERFÜGUNG EINEN ANDEREN ALS DEN GESETZLICH VORGESEHENEN ZWECK VERFOLGT HAT ( URTEIL VOM 25. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 123/75, SLG. 1976, 1701 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Schließlich ist hervorzuheben, daß der Gerichtshof zeitlich nach dem Urteil Adams vom 11. März 1986 mit einer anderen Rechtssache, 307/85, Gavanas/Rat, Slg. 1987, 2435, befaßt worden ist, in der das beklagte Organ geltend gemacht hatte, der auf rechtliche Mängel des Auswahlverfahrens gestützte Antrag auf Aufhebung einer Ernennung sei unzulässig, da der Kläger die Einleitung des Verfahrens nicht fristgemäß angegriffen habe.In seinem Urteil vom 10. Juni 1987 in der vorgenannten Rechtssache Gavanas hat der Gerichtshof unter Randnummer 16 festgestellt, "da die Rechtswidrigkeit der Handlungen, die zu der beschwerenden Maßnahme geführt haben, insbesondere der Handlungen des Prüfungsausschusses, an- 8 - Schlußantrage des Gcncralanwalts C. O. Lenz vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 307/5, Gavanas/Rat, Slg. 1987, 2435, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und …
(24) - Siehe das Urteil vom 7. April 1965 in der Rechtssache 28/64 (Müller/Räte der EWG und EAG, Slg. 1965, 323, 338) sowie das Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85 (Gavanas/WSA und Rat, Slg. 1987, 2435, Randnr. 7). - EuG, 22.03.1995 - T-586/93
Verfahren zur Besetzung der zur Besoldungsgruppe A 2 gehörenden Stelle eines …
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist diese Bestimmung nämlich dahin auszulegen, daß es dem WSA nicht verwehrt ist, mit stillschweigender Billigung des Rates und der Kommission, die zudem an der das Verfahren abschließenden Handlung mitgewirkt haben, das Ernennungsverfahren durchzuführen (Urteil vom 20. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85, Gavanas/WSA, Slg. 1987, 2435, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …
(125) - Siehe namentlich das Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81 (Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131, Randnr. 10); Urteil vom 29. September 1983 in der Rechtssache 223/82 (De Bruyn/Parlament, Slg. 1983, 2879, Randnr. 18); Urteil vom 19. Januar 1984 in der Rechtssache 260/80 (Andersen/Rat, Slg. 1984, 177, Randnrn. 5 f.); Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83 (Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnrn. 9, 11 und 12) (Geschäftsordnung des Rechnungshofs); Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85 (Gavanas/Wirtschafts- und Sozialausschuß und Rat, Slg. 1987, 2435, Randnrn. 17 bis 21) (Geschäftsordnung des Wirtschafts- und Sozialausschusses); Urteil vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87 (Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, Randnrn. 36 bis 40) (Interne Regelung des Amtes für Veröffentlichungen). - Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87
Andre Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- Siehe z. B. das Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30; in diesem Sinne auch das Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85, A. Gavanas/Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG, Slg. 1987, 2435, Randnr. 37.23 - Zu offensichtlich unbegründeten Klagen vergleiche z. B. Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 116/78 Rev., A. Bellitani/Kommission, Slg. 1980, 23; Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 25/86, B. Suss, Slg. 1986, 3929. - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
Giovanni Sergio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
3 - Siehe Schlußantrage vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 307/85, Gavanas/Rat und WSA, Urleil vom 10. Juni 1987, Slg. 1987, 2435, 2444. - Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1987 - 68/86
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …
dem hervorgehoben wurde, daß eine wörtliche Auslegung nicht dem Ziel der seinerzeit 24 - Schlußanträge vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 307/85, Antonios Gavanas/Rat, Slg. 1987, 2435.25 - Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70, Franz Grad/Finanzamt Traunstein, Slg. 1970, 849, Randnr. 13. - EuG, 29.03.1995 - T-497/93
Antrag auf einstweilige Anordnung ; Vorrechte und Befreiungen der Beamten der …
Schon diese Feststellung allein würde für eine Abweisung der Klage als unzulässig genügen, da nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 19. März 1964 in der Rechtssache 18/63, Schmitz/Kommission, Slg. 1964, 175, und vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85, Gavanas/WSA und Rat, Slg. 1987, 2435, sowie Urteil des Gerichts vom 22. November 1990 in der Rechtssache T-162/89, Mommer/Parlament, Slg. 1990, II-679, Randnrn. - EuG, 16.09.1993 - T-60/92
Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Dieses Urteil sei von Generalanwalt Lenz kritisiert worden, der in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache 307/85 (Gavanas/WSA und Rat, Urteil vom 10. Juni 1987, Slg. 1987, 2435, 2444, 2448 und 2449) und in den Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86 (Sergio u. a./Kommission, Urteil vom 8. März 1988, Slg. 1988, 1399, 1410 und 1417) vorgeschlagen habe, zu der früheren Rechtsprechung zurückzukommen. - EuG, 22.11.1990 - T-162/89
Michèle Mommer gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Antrag auf Zahlung von …
18 Wie der Gerichtshof in zahlreichen Urteilen entschieden hat ( siehe die Urteile vom 19. März 1964 in der Rechtssache 18/63, Schmitz/EWG, Slg. 1964, 175; vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 80/63, Degreef/Kommission, Slg. 1964, 837; vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 78/63, Huber/Kommission, Slg. 1964, 787; vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 26/63, Pistoj/Kommission, Slg. 1964, 735; vom 17. Dezember 1964 in der Rechtssache 102/63, Boursin/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1964, 1471; vom 7. April 1965 in der Rechtssache 28/64, Müller/Räte der EWG und der EGKS, Slg. 1965, 321; vom 17. Juni 1965 in der Rechtssache 43/64, Müller/Räte der EWG, EAG und EGKS, Slg. 1965, 519; vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85, Gavanas/WSA und Rat, Slg. 1987, 2435 ), folgt aus den genannten Bestimmungen des EWG-Vertrags und des Statuts zum einen, daß die Anstellungsbehörde im Namen des Organs handelt, von dem sie bestellt ist, so daß Handlungen der Anstellungsbehörde, die Beamte durch Eingriffe in deren Rechtsstellung beschweren, dem Organ zuzurechnen sind, bei dem diese Beamten beschäftigt sind, und zum anderen, daß etwaige Klagen gegen das Organ zu richten sind, das den angefochtenen Akt erlassen hat.
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