Rechtsprechung
| EuGH, 06.06.2002 - C-133/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch
- Judicialis
Entscheidung 1999/187/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Niederlande / Kommission
"EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch"
- EU-Kommission
Niederlande / Kommission
Richtlinie 83/147 Artikel 2 des Rates
1. Landwirtschaft Rechtsangleichung Richtlinie 83/417 Regelung für das Inverkehrbringen bestimmter Milcherzeugnisse (Kasein und Kaseinate) für die menschliche Ernährung innerhalb der Gemeinschaft Absolutes gesetzliches Verbot Fehlen - EU-Kommission
Niederlande / Kommission
- Wolters Kluwer
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL); Rechnungsabschluss im Haushaltsjahr 1995; Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung 1999/187/EWG
1. Landwirtschaft Rechtsangleichung Richtlinie 83/417 Regelung für das Inverkehrbringen bestimmter Milcherzeugnisse (Kasein und Kaseinate) für die menschliche Ernährung innerhalb der Gemeinschaft Absolutes gesetzliches Verbot Fehlen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Niederlande / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 (1999/187/EG) über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1995 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
- EuGH, 06.06.2002 - C-133/99
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-4943
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2004 - C-335/03
Portugal / Kommission
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36) und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo zum Urteil vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-133/99 (Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-4943, Nrn. 125 bis 127).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Niederlande / Kommission
- EU-Kommission
Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
- EuGH, 06.06.2002 - C-133/99
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-4943
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 23.02.1988 - 68/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
8: - Urteile Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 14, und 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 19). - EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
8: - Urteile Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 14, und 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 19). - EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
Niederlande / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
In Bezug auf den Klagegrund einer mangelnden Begründung möchte ich zu Beginn auf das Urteil vom 22. April 1999(16) verweisen, das die ständige Rechtsprechung lediglich bestätigt und in dem es heißt: "82 Im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss ist die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
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