Rechtsprechung
| EuGH, 27.05.1982 - 227/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG Art. 177
- EU-Kommission
Aubin
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - WÄHREND SEINER LETZTEN BESCHÄFTIGUNG IN EINEM ANDEREN ALS DEM ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAAT WOHNHAFTER ARBEITSLOSER - WAHLMÖGLICHKEIT DES ARBEITNEHMERS - BEDEUTUNG DES UMSTANDES , DASS DER BETROFFENE ...
- EU-Kommission
Aubin
- Wolters Kluwer
Recht auf Arbeitslosenunterstützung für einen Wanderarbeiter; Fraglichkeit der Anwendung nationalen Rechts; Zuständigkeit der Behörden bei regelmäßiger Grenzüberschreitung; Unterschiede zwischen belgischem und französischem Arbeitsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG Art. 177
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - WÄHREND SEINER LETZTEN BESCHÄFTIGUNG IN EINEM ANDEREN ALS DEM ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAAT WOHNHAFTER ARBEITSLOSER - WAHLMÖGLICHKEIT DES ARBEITNEHMERS - BEDEUTUNG DES UMSTANDES , DASS DER BETROFFENE ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurverfügungstellen eines Vollarbeitslosen bei der Arbeitsverwaltung des Staates, von dem Gewährung von Leistungen verlangt wird; Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer aus Art 71 Abs 1 Buchst b EWGV 1408/71
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1982 - 227/81
- EuGH, 27.05.1982 - 227/81
Papierfundstellen
- Slg. 1982, 1991
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 17.02.1977 - 76/76
Di Paolo
Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
Herr Aubin verweist auf das Urteil in der Rechtssache Di Paolo (Rechtssache 76/6, Slg. 1977, 315), in dem der Gerichtshof nach der Feststellung, daß die Ausnahme des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 eng ausgelegt werden müsse, den in dieser Bestimmung genannten Begriff des Wohnortes folgendermaßen ausgelegt habe: "Verfügt .Diese Bestimmung ermögliche es - so wie sie der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache Di Paolo (Rechtssache 76/76, Slg. 1977, 315, Nr. 3 des Tenors) ausgelegt habe -, denjenigen Arbeitslosen Zahlungen zu gewähren, bei denen die strikte Anwendung des Artikels 67 Absatz 3 dazu geführt hätte, die Gewährung von Leistungen abzulehnen.
- EuGH, 15.12.1976 - 39/76
Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid / Mouthaan
Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
Die Gemeinschaftsregelung sehe also die Möglichkeit vor, daß ein Arbeitnehmer Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungssystem in dem Mitgliedstaat erhalte, in dem er wohne (Rechtssache 39/76, Mouthann, Slg. 1976, 1901).Der Gerichtshof habe in seinem Urteil in der Rechtssache Mouthaan (Rechtssache 39/76, Slg. 1976, 1901) in diesem Sinne entschieden und ausgeführt: "Eine Person ist dann als Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn sie die materiellen Voraussetzungen erfüllt, die von dem für sie geltenden System der sozialen Sicherheit objektiv festgesetzt worden sind, auch wenn die für den Anschluß an dieses System erforderlichen Schritte nicht unternommen worden sind.".
- EuGH, 21.10.1975 - 24/75
Petroni / ONTPS
Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
Der Kläger fügt, gestützt auf die Urteile in den Rechtssachen Petroni (Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) und Manzoni (Rechtssache 112/76, Slg. 1977, 1647), hinzu, daß dann, wenn die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dazu führe, daß einem Wanderarbeitnehmer Ansprüche genommen würden, die er bereits allein nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften habe, diese Auslegung abzulehnen sei. - EuGH, 13.10.1977 - 112/76
Manzoni
Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
Der Kläger fügt, gestützt auf die Urteile in den Rechtssachen Petroni (Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) und Manzoni (Rechtssache 112/76, Slg. 1977, 1647), hinzu, daß dann, wenn die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dazu führe, daß einem Wanderarbeitnehmer Ansprüche genommen würden, die er bereits allein nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften habe, diese Auslegung abzulehnen sei. - EuGH, 22.05.1980 - 143/79
Walsh
Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
Auf diese Bestimmung könne sich der Kläger dagegen zum einen gegenüber der französischen Verwaltung berufen, damit diese der belgischen Verwaltung den Unterstützungsantrag übermittle, den er eingereicht habe (Rechtssache 143/79, Walsh, Slg. 1980, 1639), und zum anderen der belgischen Verwaltung gegenüber, damit diese den Antrag prüfe.
- EuGH, 14.10.2010 - C-345/09
van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
Rn. 47 Diese allgemeine Vorschrift, die in Titel II ("Bestimmung der anzuwendenden Vorschriften") der Verordnung Nr. 1408/71 steht, gilt jedoch nur insoweit, als die besonderen Vorschriften für die einzelnen Leistungsarten, die Titel III bilden, nicht etwas anderes bestimmen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982, Aubin, 227/81, Slg. 1982, 1991, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93
Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.
Wie der Gerichtshof im Urteil Aubin vom 27. Mai 1982 festgestellt hat, gilt "[d]iese allgemeine Vorschrift, die im Titel II 'Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften' der Verordnung Nr. 1408/71 steht, ... jedoch nur insoweit, als die besonderen Vorschriften für die einzelnen Leistungsarten, die den Titel III bilden, nicht etwas anderes bestimmen" ( 7 ).Zu diesem Zweck eröffnet Artikel 71 Absatz b der Verordnung Nr. 1408/71, wie in den oben genannten Urteilen Aubin und Miethe ausgeführt wird, dem Arbeitnehmer, der nicht Grenzgänger ist, "eine Wahlmöglichkeit.
( 7 ) Urteil in der Rechtssache 227/81 (Aubin, Slg. 1982, 1991, Randnr. 11).
( 13 ) Urteil Aubin, a. a. O., Randnr. 19. Siehe auch Urteil Medie, a. a. O., Randnr. 9.
- BSG, 12.06.2025 - B 3 P 8/23 R
Besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und …
Insbesondere kann sie nicht die Zuständigkeit von Mitgliedstaaten für bestimmte Sozialleistungen bei Nichtvorliegen der jeweils nationalen Voraussetzungen für deren Erbringung bewirken (vgl zu Vorgängerregelungen EuGH vom 27.5.1982 - C-227/81 - <Aubin> - SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 - juris RdNr 22 f;… EuGH vom 10.6.1982 - C-92/81 - <Camera> - SozR 6041 Art. 83 Nr. 1 - juris RdNr 7 f;… vgl Spiegel in Fuchs/Janda, Europäisches Sozialrecht, 8. Aufl 2022, Art. 81 VO (EG) 883/2004, RdNr 7)..
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während …
Als sog echter Grenzgänger iS des Art. 71 Abs. 1 Buchst a ii EWGV 1408/71, dem der EuGH (EuGHE 1986, 837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 S 23) über die Regelung der Verordnung hinaus ein Recht zugesteht, sich beim Staat des Beschäftigungsorts arbeitslos zu melden, um dort Leistungen zu erhalten, wenn der Arbeitslose zum früheren Beschäftigungsstaat persönliche und berufliche Bindungen solcher Art aufrecht erhält, dass er dort die besseren Aussichten auf Wiedereingliederung hat, kann der Kläger von vornherein nicht angesehen werden. - LSG Bayern, 19.02.2002 - L 11 AL 340/98
Gewährung von Arbeitslosengeld an einen in Dänemark lebenden Deutschen; …
Die konkrete Bewertung, ob es sich bei einem arbeitslosen Arbeitnehmer iS Art. 71 Abs. 1 lit b Ziff i EWG-VO 1408/717 um einen Grenzgänger handelt, ist nach innerstaatlichem Recht zu treffen (EuGH, Urteil vom 27.05.1982, Az: 227/81 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 S 15).Er kann von der Arbeitslosenversicherung des Staates, in dem er zuletzt beschäftigt war oder in dem er wohnt, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen (EuGH, Urt v 27.05.1982, Az 227/81 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 S 16).
- EuGH, 15.03.2001 - C-444/98
de Laat - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. …
Außerdem soll Artikel 71 der Verordnung, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76, Mouthaan, Slg. 1976, 1901, Randnr. 13, vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 227/81, Aubin, Slg. 1982, 1991, Randnr. 12, und vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache C-1/85, Miethe, Slg. 1986, 1837, Randnr. 16), sicherstellen, dass dem Wanderarbeitnehmer die Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden. - EuGH, 12.06.1986 - 1/85
Miethe / Bundesanstalt für Arbeit
16 WIE DER GERICHTSHOF BEREITS ENTSCHIEDEN HAT ( URTEILE VOM 15. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 39/76 , BESTUUR DER BEDRIJFSVERENIGING VOOR DE METAALNIJVERHEID/L. MOUTHAAN , SLG. 1976, 1901 , UND VOM 27. MAI 1982 IN DER RECHTSSACHE 227/81 , AUBIN , SLG. 1982, 1991 ), SOLL ARTIKEL 71 DER VERORDNUNG NR. - Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1989 - 388/87
Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging gegen W. F. J. M. …
Das zweite Urteil, das ich hier anführen möchte, ist das Urteil vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 227/81 (Aubin/Unedic u. a., Slg. 1982, 1991).als im Mitgliedstaat des letzten Wohnortes (vorliegend, wie anzunehmen ist, wiederum die Niederlande) ausgeübt gilt; aus dieser Vorschrift ergibt sich ebenfalls, daß die Merkmale und die Tragweite des Versicherungs- 13 - Dies war etwa der Fall in dem Ausgangsverfahren in den Rechtssachen 39/76, Mouthaan, a. a. O. (vgl. oben Punkt 5), und 227/81, Aubin, a. a. O. (vgl. oben Punkt 5).
- EuGH, 29.09.2022 - C-3/21
Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit …
Daher hat nach diesem Artikel die Stellung eines Antrags bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des Mitgliedstaats, der die Leistung zu erbringen hat, die gleichen Wirkungen, wie wenn dieser Antrag unmittelbar bei der zuständigen Stelle des letztgenannten Mitgliedstaats eingereicht worden wäre (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 83 der Verordnung Nr. 4 Urteil vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, EU:C:1982:219, Rn. 7, und in Bezug auf Art. 86 der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern [ABl. 1971, L 149, S. 2], Urteil vom 27. Mai 1982, Aubin, 227/81, EU:C:1982:209, Rn. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …
{FN:15} - Vgl. u. a. Urteile vom 27. Mai 1982, Aubin (227/81, Slg. 1982, 1991, Randnr. 11), und vom 11. November 2004, Adanez Vega (C-372/02, Slg. 2004, I-10761, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 236/87
Anna Bergemann gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - …
- EuGH, 12.02.2015 - C-114/13
Bouman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
- BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 118/88
Berücksichtigung von Versicherungszeiten bei Tätigkeit im EU-Ausland - …
- EuGH, 05.07.1983 - 171/82
Valentini
- EuGH, 09.12.1992 - C-119/91
McMenamin / Adjudication Officer
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2014 - C-103/13
Somova - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Unterbrechung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2013 - C-321/12
van der Helder und Farrington - 'Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - …
- EuGH, 11.10.1984 - 128/83
Guyot
- EuGH, 01.02.1996 - C-308/94
Office national de l'emploi / Naruschawicus
- EuGH, 29.06.1995 - C-454/93
Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening / Van Gestel
- BSG, 21.01.1987 - 1 RA 61/85
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-102/91
Doris Knoch gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - Leistungen bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-311/01
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-308/93
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J.M. Cabanis-Issarte. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1983 - 171/82
Biagio Valentini gegen ASSEDIC de Lyon. - Soziale Sicherheit - Wanderarbeitnehmer …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-308/94
Office national de l'emploi gegen Heidemarie Naruschawicus. - Soziale Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-119/91
Una McMenamin gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …
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