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   BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88   

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https://dejure.org/1988,15603
BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88 (https://dejure.org/1988,15603)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 9 BV 39/88 (https://dejure.org/1988,15603)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 9 BV 39/88 (https://dejure.org/1988,15603)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 160 Nr. 67
 
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Wird zitiert von ... (271)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.10.1975 - 8 BU 100/75

    Beweisantrag - Form - Vorbereitender Schriftsatz - Aufrechterhaltung

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88
    Der Senat hat deshalb schon für eine schlüssige Darlegung des Verfahrensverstoßes stets verlangt, daß der Antrag in das Protokoll über die mündliche Verhandlung aufgenommen worden ist oder sich aus dem Urteilsinhalt ergibt oder schriftsätzlich vorgebracht und bis zum Ende der Sitzung aufrechterhalten worden ist (vgl Beschluß vom 15. Februar 1988 - 9/9a BV 196/87 - zur Veröffentlichung bestimmt; ferner BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12).
  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88
    Für diesen Hinweis verlangt das Gesetz überdies eine besondere Form, nämlich einen Beweisantrag, der grundsätzlich auch das Beweisthema und das Beweismittel enthalten muß (vgl Meyer-Ladewig aaO und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24).
  • BSG, 05.04.1988 - 1 BA 255/87
    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88
    Auch der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in dem nicht veröffentlichten Beschluß vom 5. April 1988 - 1 BA 255/87 - unter Hinweis auf diese Kommentarstelle ohne Begründung unterstellt, daß ein Antrag nach § 109 SGG ein Beweisantrag iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG sei; er hat aber die Beschwerde aus einem anderen Grund als unzulässig verworfen.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Allerdings fehlt es zumindest am Vortrag, dass der behauptete Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG aufrechterhalten worden ist (vgl zu dieser Voraussetzung nur BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67 S 73 f) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Die Warnfunktion des Beweisantrags entfällt jedoch, wenn Beweisantritte lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; Beschluss vom 27. Juni 2003 - B 7 AL 2/03 B, juris).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Der Beweisantrag hat Warnfunktion (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67).
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