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   BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93   

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BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93 (https://dejure.org/1994,1670)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1994 - 13 RJ 67/93 (https://dejure.org/1994,1670)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 (https://dejure.org/1994,1670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 516
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
    Die Wahlfeststellung des SG, nämlich entweder Verurteilung zur Rente ab 1. Januar 1992 ohne Beitragsnachentrichtung oder ab 1. Mai 1989 gegen Beitragsnachentrichtung, sei grundsätzlich im sozialgerichtlichen Verfahren möglich (Hinweis auf BSGE 13, 51) und deshalb nicht zu beanstanden.

    Der Hinweis des LSG auf die Zulässigkeit einer Alternativfeststellung geht dagegen fehl, weil diese nicht eine Wahlmöglichkeit des Beteiligten, sondern die Befugnis des Gerichts betrifft, den geltend gemachten Anspruch zuzusprechen, wenn sich nicht erweisen läßt, welche von mehreren Sachverhaltsvarianten vorliegt, eine davon aber sicher gegeben ist (vgl. BSGE 13, 51).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des BSG gegen eine Anwendung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Rahmen des Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und - 13 RJ 27/92 -).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des BSG gegen eine Anwendung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Rahmen des Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und - 13 RJ 27/92 -).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
    Sie sind verfassungsrechtlich hinzunehmen, da sich die betreffenden Regelungen (§§ 240, 300 SGB VI) zwar an groben, aber doch noch sachlichen Kriterien orientieren (vgl. dazu allgemein BVerfGE 44, 1, 20 ff).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
    Hielte der Kläger dagegen sein Begehren aufrecht, bereits ab 1. Mai 1989 Rente zu erhalten, so würde gemäß § 300 Abs. 2 SGB VI noch die RVO Anwendung finden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; dazu auch GK-SGB VI/Lueg, § 300 RdNr. 17).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Dass die Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaft durch freiwillige Beiträge vor dem hier streitigen Zeitraum infolge eines Beratungsfehlers unterblieben sein könnte, ist nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich; demzufolge sind die Voraussetzungen des § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auch in Verbindung mit einem Herstellungsanspruch (vgl dazu Senatsurteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 sowie BSG Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - SozR 3-2600 § 240 Nr. 2) nicht gegeben.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Die Klägerin hat in diesem Falle aber auch die Möglichkeit, den geltend gemachten Rentenanspruch auf die Zeit ab 1. Januar 1992 zu beschränken, womit sich gemäß § 240 Abs. 2 Satz 2, § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI eine Beitragsnachzahlung erübrigen würde (vgl. BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Es kommt daher für die Anwendung von § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI allein darauf an, ob der Kläger aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als ob er die fehlenden Beiträge noch zahlen dürfte (vgl Senatsurteile vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 und vom 15. März 1995 - 5 RJ 2/94 - nicht veröffentlicht; BSG Urteile vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - SozR 3-2600 § 240 Nr. 2 und vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 79/95 R - BSGE 82, 1, 10 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 60 S 272).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den

    In Fällen wie dem vorliegenden handelt es sich nicht um eine echte objektive Klagehäufung, da es der Klägerin letztlich nur um ein Prozessziel geht (BSG Urteil vom 16.06.1994, 13 RJ 67/93, juris Rn. 16; vgl. auch Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 5/15 R, juris Rn. 9), namentlich die Zahlung von 1.999,98 Euro.
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Zwar ist diese Vorschrift auch im Falle des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches anwendbar (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 2), sie vermag jedoch den für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Nachteil nicht zu ersetzen.
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Der Kläger hat in diesem Falle aber auch die Möglichkeit, den geltend gemachten Rentenanspruch auf die Zeit ab 1. Januar 1992 zu beschränken, womit sich gemäß § 240 Abs. 2 Satz 2, § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI eine Beitragsnachzahlung erübrigen würde (vgl. BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93

    Selbstständige - Feiwillige Weiterversicherung - Pflichtbeiträge

    Sollte das LSG zur Überzeugung gelangen, daß der Kläger wegen Eintritts des Versicherungsfalles der BU oder EU und der Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ( §§ 1246 Abs. 2a , 1247 Abs. 2a RVO ) - sei es auch erst nach einer zulässigen Beitragsnachentrichtung - eine Rente wegen BU oder EU beanspruchen könnte, müßte ihm Gelegenheit gegeben werden, ggf. seine Klage auf die Gewährung einer Versichertenrente unter der Bedingung der Beitragsnachentrichtung zu erweitern (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3; Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 - sowie vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - vgl. zur rechtlich nicht möglichen Umdeutung bzw. Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge BSG SozR Nr. 1 zu § 1446 RVO a.F.).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

    Diese Regelung greift auch dann ein, wenn eine Beitragszahlung nur aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zulässig ist (vgl BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 1 und Senatsurteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - <= SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).

    Dem Kläger stünde dann ggf ein Wahlrecht zu, die Gewährung von BU-Rente ohne Nachentrichtung von Beiträgen erst ab 1. Januar 1992 oder unter der Bedingung der Nachentrichtung der erforderlichen Beiträge schon von einem früheren Zeitpunkt an (vgl § 1290 RVO) zu verlangen (vgl dazu und zur prozessualen Problematik Senatsurteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - <= SozR 3-2600 § 240 Nr. 2>).

  • LSG Hessen, 31.08.2001 - L 13 RJ 25/97

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche

    In Ermangelung der Voraussetzungen für einen sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruch könnte eine freiwillige Beitragsentrichtung auch nicht nach § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI unterbleiben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 2 RJ 3190/02

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente

    Für die Anwendung des § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI kommt es demnach allein darauf an, ob die Kläger zu 1 und 2 - wie sie mit ihren Hilfsanträgen beantragen - auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen sind, als ob sie die fehlenden Beiträge noch zahlen dürften (BSG SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 und SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - L 3 R 1009/06

    Freiwillige Rentenversicherung; Anwartschaftserhaltungszeiten; Frage des

  • SG Düsseldorf, 24.03.2011 - S 26 R 1970/10

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 38/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 41/96

    Voraussetzungen für einen Rentenanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit oder

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 61/93

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise geltend

  • LSG Bayern, 12.06.2002 - L 16 RJ 143/99

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Paranoide

  • LSG Bayern, 12.03.2002 - L 5 RJ 358/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Stufentheorie

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1998 - L 18 RA 35/96

    Rentenversicherung

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95

    Vorliegen eines "Streckungstatbestandes" wegen Arbeitsunfähigkeit - Ausübung

  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 22/94

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) aus der deutschen gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2005 - L 2 RI 228/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 10 R 358/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2006 - L 10 R 308/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2005 - L 3 B 19/05
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