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   BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R   

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https://dejure.org/2002,5597
BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R (https://dejure.org/2002,5597)
BSG, Entscheidung vom 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R (https://dejure.org/2002,5597)
BSG, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - B 3 P 11/01 R (https://dejure.org/2002,5597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Ersatzpflege - Wartefrist - ehrenamtliche Ersatzpflege - keine zusätzliche Geldentschädigung für Ausfall der Arbeitskraft im eigenen Haushalt

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Pflegeversicherung - Ersatzpflege - Verhinderungspflege - Pflegeperson - Plfegegeld - Höchstgrenze - Kostenersatz - Aufwendungen - Eigener Haushalt

  • Judicialis

    SGB XI § 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wartefrist bei der Inanspruchnahme von Ersatzpflege, keine zusätzliche Entschädigung für Ausfall der Arbeitskraft im eigenen Haushalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R
    Es trifft zwar zu, dass nach dem Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Ehegatte oder Elternteil, der infolge einer Verletzung die ihm als Unterhaltsbeitrag obliegende Hausarbeit nicht leisten kann, auch dann einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten einer Ersatzkraft geltend machen kann, wenn eine solche Ersatzkraft nicht angestellt wird (BGHZ 38, 55, 59 und 50, 304, 305; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, Vorbemerkungen zu § 249 RdNr 42), und dies sogar auch dann gilt, wenn der Ehegatte neben der Hausarbeit einer Berufstätigkeit nachgeht (OLG Frankfurt VersR 1980, 1122; Palandt/Heinrichs aaO).
  • BGH, 12.10.1972 - VII ZR 51/72

    Anspruch auf Restwerklohn; Bau einer Versickerungsanlage; Streit um die Höhe

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R
    Unter "Aufwendung" ist die freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen zu verstehen (BGHZ 59, 328, 329; BGH NJW 1960, 1568; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, § 256 RdNr 1).
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R
    Es trifft zwar zu, dass nach dem Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Ehegatte oder Elternteil, der infolge einer Verletzung die ihm als Unterhaltsbeitrag obliegende Hausarbeit nicht leisten kann, auch dann einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten einer Ersatzkraft geltend machen kann, wenn eine solche Ersatzkraft nicht angestellt wird (BGHZ 38, 55, 59 und 50, 304, 305; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, Vorbemerkungen zu § 249 RdNr 42), und dies sogar auch dann gilt, wenn der Ehegatte neben der Hausarbeit einer Berufstätigkeit nachgeht (OLG Frankfurt VersR 1980, 1122; Palandt/Heinrichs aaO).
  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R
    Unter "Aufwendung" ist die freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen zu verstehen (BGHZ 59, 328, 329; BGH NJW 1960, 1568; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, § 256 RdNr 1).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1980 - 7 U 21/80

    Ausfall von Eigenleistungen: Haushaltsführungsschaden, Grundsätze, berufstätige

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R
    Es trifft zwar zu, dass nach dem Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Ehegatte oder Elternteil, der infolge einer Verletzung die ihm als Unterhaltsbeitrag obliegende Hausarbeit nicht leisten kann, auch dann einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten einer Ersatzkraft geltend machen kann, wenn eine solche Ersatzkraft nicht angestellt wird (BGHZ 38, 55, 59 und 50, 304, 305; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, Vorbemerkungen zu § 249 RdNr 42), und dies sogar auch dann gilt, wenn der Ehegatte neben der Hausarbeit einer Berufstätigkeit nachgeht (OLG Frankfurt VersR 1980, 1122; Palandt/Heinrichs aaO).
  • BSG, 12.07.2012 - B 3 P 6/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson -

    Maßgebend ist insoweit - wie zwischen den Beteiligten im Ansatz ebenfalls zu Recht nicht in Streit steht - § 39 S 4 bis 6 SGB XI, weil die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt worden ist, die mit dem Kläger bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben (vgl zu diesem Tatbestandsmerkmal eingehend BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 5 S 24 f; zusammenfassend BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 4 S 18) .

    Danach haben Pflegebedürftige im Rahmen der Ersatzpflege Anspruch einerseits auf Aufwendungsersatz gemäß § 39 S 5 SGB XI für "notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind"; dazu zählen etwa Aufwendungen für eine Haushaltshilfe wegen des Ausfalls der Pflegekraft im eigenen Haushalt, der Verdienstausfall wegen der vorübergehenden Übernahme der Pflegetätigkeit oder - wie hier - Kosten für Fahrten zum und vom Pflegeort (vgl BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 4 S 18 f) .

    Zudem hat der Kläger bei der nicht erwerbsmäßig ausgeübten Angehörigenersatzpflege Anspruch darauf, dass von der Pflegekasse auf Grundlage von § 39 S 1 SGB XI in Ermangelung eines Kosten iS von § 39 S 1 SGB XI verursachenden Dienstvertrages mit einem Pflegedienst oder einer sonstigen professionellen Pflegekraft (vgl hierzu BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 4 S 18; BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 5 S 25) eine Anerkennungsprämie erstattet wird, die die Pflegebedürftigen ihren pflegenden Angehörigen in den Grenzen des § 39 S 4 SGB XI zahlen können.

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 P 2/02 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - erwerbsmäßige Pflege - ehrenamtliche Pflege -

    Die Zwölfmonatsfrist war auch vor der ersten Urlaubsverhinderung der Mutter erfüllt; vor jeder weiteren Verhinderung muss die Zwölfmonatsfrist nicht neu erfüllt werden (vgl hierzu auch Urteil des Senats vom 6. Juni 2002 - B 3 P 11/01 R - für SozR vorgesehen).
  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10

    Investitionskostenförderung; Verhinderungspflege

    vgl. Wagner/Knittel, Pflegeversicherung, § 39 Rn. 29, 31; vgl. auch BSG, Urteile vom 17. Mai 2000 - B 3 P 8/99 R -, FEVS 52, 102 f., und vom 6. Juni 2002 - B 3 P 11/01 - FEVS 54, 152 f.
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