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   BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88   

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https://dejure.org/1990,2535
BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88 (https://dejure.org/1990,2535)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88 (https://dejure.org/1990,2535)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 9b/7 RAr 120/88 (https://dejure.org/1990,2535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsgeld - Bemessung des Unterhaltsgeldes - Sinn und Zweck der Regelungen über die unterhaltssichernden Leistungen bei Maßnahmen der beruflichen Bildung - Rahmenfrist für den Bezug von Unterhaltsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Bemessungsentgelts für Unterhaltsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 19/89

    Bemessung des Übergangsgeldes für einen Behinderten

    Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88
    Diese Auslegung steht im Einklang mit der - zur Veröffentlichung vorgesehenen - Entscheidung des Senats vom 23. Mai 1990 - 9b/11 RAr 19/89 -, die bei einer Rehabilitation in Abschnitten mit eingelagerten Beschäftigungszeiten für die Berechnung des Übergangsgeldes in diesen Abschnitten grundsätzlich das jeweils letzte Arbeitsentgelt für maßgeblich erklärt, sofern - gemessen an der Höhe des erzielten Entgelts - die sogenannte Zwischenbeschäftigung zumutbar war.
  • BSG, 25.06.1987 - 11b RAr 45/86

    Arbeitsentgelt - Unterhaltsgeld

    Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88
    Diese Vorschrift verdeutlicht, daß das Bemessungsentgelt aus einer unmittelbar vor Beginn der Maßnahme ausgeübten Beschäftigung heranzuziehen ist - sofern es höher ist - und daß der Rückgriff auf das alte, für das Alg maßgebliche Bemessungsentgelt nur eine Mindestgarantie darstellt (so auch BSG SozR 4100 § 44 Nr. 48).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 61/80

    Zwischenbeschäftigung während eines Arbeitslosengeld-Bezuges

    Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88
    Der Gesetzgeber hat auch den Hinweis der Rechtsprechung aufgegriffen, daß ein Absinken des Bemessungsentgelts für den Fall des nahtlosen Anschlusses von Uhg an Alg vermieden werden muß (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 17; im Anschluß an diese Entscheidungen ist für den Fall des Anschlusses von Uhg an Alg generell vertreten worden, daß Zwischenbeschäftigungen außer Ansatz bleiben - vgl Hennig/Kühl/Heuer, Komm z AFG Stand August 1988, § 44 Anm 4.3a; Gagel, Komm z AFG § 44 RdNr 8).
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 84/80

    Unterhaltsgeld - Bemessungszeitraum - Arbeitsentgelt - Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88
    Es geht also um die letzte die Beitragspflicht begründende Beschäftigung vor Beginn der Bildungsmaßnahme (vgl die ausführlichen Nachweise in BSG SozR 4100 § 44 Nr. 35).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Dem in der Revisionsbegründung der Klägerin zitierten BSG-Urteil vom 28. Juni 1990 (SozR 3-4100 § 44 Nr. 2, zum Sonderfall einer Zwischenbeschäftigung) lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen, zumal das BSG diese Rechtsprechung zwischenzeitlich ausdrücklich aufgegeben hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis -

    Die Klägerin stand der Arbeitsvermittlung nach den mit der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG, die damit für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), auch über den 28. April 1994 für einen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung, so daß nicht zu entscheiden ist, welche Anforderungen an die Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei befristeter Arbeitslosigkeit zu stellen sind (vgl hierzu BSGE 44, 71, 78 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 73, 263, 269 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 6; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 103 RdNr 96 ff).
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 95/94

    Bemessung des Unterhaltsgeldes bei Arbeitsentgelt aus einer unmittelbar vor

    Es war der Auffassung, es brauche sich nicht festzulegen, ob - wie vom 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden (SozR 4100 § 112 Nr. 17) - Zwischenbeschäftigungen, die wegen ihres geringen Umfangs keinen Alg-Anspruch auslösten, für die Bemessung des Uhg unberücksichtigt blieben oder ob - wie dies der 9. Senat später angenommen habe (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 2) - grundsätzlich von dem letzten abgerechneten Entgelt vor Maßnahmebeginn auszugehen sei.

    Dieser Grundsatz gilt auch für das Uhg, wie der 7. Senat des BSG schon 1981 entschieden hat (SozR 4100 § 112 Nr. 17); die gegenteilige Auffassung des früheren 9b-Senats, demzufolge für das Uhg grundsätzlich das letzte abgerechnete Entgelt vor Beginn der Maßnahme maßgebend sei, auch wenn die letzte Beschäftigung keinen neuen Anspruch auf Alg begründe (SozR 3-4100 § 44 Nr. 2), wird aufgegeben.

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    Die Vorschrift greift beispielsweise auch dann, wenn das Bemessungsentgelt für das Uhg infolge einer gering bezahlten sog Zwischenbeschäftigung niedriger als für das zuvor gezahlte Alg wäre (vgl zu dieser Fallgestaltung BSG SozR 3 - 4100 § 44 Nr. 2).
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