Rechtsprechung
   BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2076
BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96 (https://dejure.org/1996,2076)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 14 REg 1/96 (https://dejure.org/1996,2076)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 14 REg 1/96 (https://dejure.org/1996,2076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhalt - Eheähnliche Gemeinschaft - Erziehungsgeld - Einkommensminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BErzGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.10.1989 - III R 205/82

    1. Unterhaltsleistungen an den Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nicht

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Bei Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im allgemeinen eine rechtliche, sittliche oder tatsächliche Verpflichtung des Unterhalt leistenden Teils zu verneinen (BFHE 158, 431 = BStBl II 90, 294; Finanzgericht Köln EFG 1992, 604).

    In solchen Fällen wird auch bezüglich der hier interessierenden Betreuung des Kindes im zweiten Lebensjahr zumindest eine sittliche Verpflichtung des alleinverdienenden Teils zur Unterhaltsleistung zugunsten des anderen Teils angenommen (BFHE 158, 431 = BStBl II 90, 294; BFHE 160, 519 = BStBl II 90, 886; FG Baden-Württemberg EFG 1993, 313; Schmidt/Glanegger EStG, 13. Aufl 1994, § 33a Anm 2d) und daher die Zwangsläufigkeit der unterhaltsbedingten Aufwendungen und deren einkommensteuermindernde Ansatzfähigkeit als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Betrag von 7.200,00 DM jährlich bejaht.

    Die Klägerin macht zwar in diesem Zusammenhang geltend, daß der Pauschalabzug von 27 vH der Einkünfte, der für Ehepaare und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in gleicher Weise gelte, die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft deswegen benachteilige, weil bei gleichhohem Bruttoeinkommen das tatsächlich verfügbare Einkommen bei Ehepaaren häufig höher sein werde als bei eheähnlichen Gemeinschaften, da Eheleute den steuerrechtlich günstigeren Splittingtarif (§§ 26, 26b, 32a Abs. 5 und 6 EStG) in Anspruch nehmen können, was bei miteinander verheirateten Lebensgefährten nicht möglich ist (BFHE 158, 431 = BStBl II 90, 294; Schmidt/Glanegger EStG, 13. Aufl 1994, § 32a Anm 3a).

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Diese Ungleichbehandlung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft war zwar nicht verfassungswidrig (BSG SozR 3-7833 § 5 Nr. 2 und § 6 Nr. 3), wurde aber beim Erzg als familien- und sozialpolitisch unerwünscht empfunden und deshalb im Zuge des FKPG zum 1. Juli 1993 beseitigt (BT-Drucks 12/4401 S 47).

    Durch die entsprechende Novellierung der §§ 5 und 6 BErzGG wurde die Gleichstellung von Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft mit nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren umgesetzt und damit zugleich ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet, dem Hauptzweck des FKPG (BR-Drucks 121/93 S 1 ff, 6, 130; BT-Drucks 12/4401 S 1 ff, 4, 46).

    Davon hat der Gesetzgeber im Interesse der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/4401 S 46, 47) Abstand genommen und im Zuge des FKPG zum 1. Juli 1993 den Abzug von Pauschalbeträgen in Höhe von 27 bzw 22 vH der positiven Einkünfte eingeführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    Diese Ungleichbehandlung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft war zwar nicht verfassungswidrig (BSG SozR 3-7833 § 5 Nr. 2 und § 6 Nr. 3), wurde aber beim Erzg als familien- und sozialpolitisch unerwünscht empfunden und deshalb im Zuge des FKPG zum 1. Juli 1993 beseitigt (BT-Drucks 12/4401 S 47).
  • BFH, 18.04.1990 - III R 102/87

    Unterhaltsleistungen an den Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft unter

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96
    In solchen Fällen wird auch bezüglich der hier interessierenden Betreuung des Kindes im zweiten Lebensjahr zumindest eine sittliche Verpflichtung des alleinverdienenden Teils zur Unterhaltsleistung zugunsten des anderen Teils angenommen (BFHE 158, 431 = BStBl II 90, 294; BFHE 160, 519 = BStBl II 90, 886; FG Baden-Württemberg EFG 1993, 313; Schmidt/Glanegger EStG, 13. Aufl 1994, § 33a Anm 2d) und daher die Zwangsläufigkeit der unterhaltsbedingten Aufwendungen und deren einkommensteuermindernde Ansatzfähigkeit als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Betrag von 7.200,00 DM jährlich bejaht.
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Dies entspricht im Übrigen der Rechtslage im BErzGG (vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12 für steuerfreie Kindergeldzahlungen) .
  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 12 EG 50/13

    Anrechnung von Einkommen, Bestehen eines Unterhaltsanspruchs, eheähnliche

    Leistungen, die durch einen "Freibetrag" nach § 5 Abs. 2 BErzGG abgegolten würden (5.700,- DM für den Unterhalt des Ehegatten und des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, 4.200,- DM für den Unterhalt jedes Kindes mit Ausnahme des Kindes, für das Erziehungsgeld bezogen werde), könnten nicht zusätzlich eine einkommensmindernde außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 6 Abs. 1 BErzGG sein (vgl. BSG, Urteil vom 15.10.1996, Az.: 14 ReG 1/96, juris Rdnr. 25 ff.).

    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 15.10.1996 (Az.: 14 Reg 1/96, juris Rdnr. 31 ff.) bereits mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der Gleichbehandlung der eheähnlichen Gemeinschaft und der Ehe beschäftigt und eine Verfassungswidrigkeit verneint.

    Sind die Bindungen zwischen den Partnern aber so eng wie im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft, dass von ihnen erwartet werden kann, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, so ist ihre Lage in Hinblick auf die Berücksichtigung des gemeinschaftlichen Einkommens bei der Gewährung von Landeserziehungsgeld mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten vergleichbar (vgl. BVerfGE 87, 234/264; BSG vom 15.10.1996, FamRZ 1997, 497/499).

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R

    Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung -

    Ob der Staat im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG und damit im Rahmen des Schutzes der Familie verpflichtet ist, Härteausgleich zu gewähren, wenn der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Tod des die Kinder erziehenden Partners von einer Erwerbstätigkeit absieht, um die gemeinsamen Kinder während der ersten Lebensjahre selbst zu betreuen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12 S 67), läßt der Senat ausdrücklich offen.
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/98 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

    Daher ist der Gesetzgeber aus Rechtsgründen auch nicht aufgerufen, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 BErzGG 1994 etwa in der Richtung zu ändern, daß der einheitlich für nicht dauernd getrennt lebende Eheleute und für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft geltende pauschale Abzug von 27 bzw 22 vH der Einkünfte nur noch auf Eheleute anzuwenden ist und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft zum Ausgleich für den ihnen verschlossenen Splittingtarif ein entsprechend höherer pauschaler Abzug zu gewähren (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12) oder für sie die entsprechende Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG anzuordnen ist.
  • VerfGH Bayern, 23.07.2014 - 10-VII-13

    Berechnung von Ansprüchen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

    Sind die Bindungen zwischen den Partnern aber so eng, dass von ihnen erwartet werden kann, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, so ist - ungeachtet bestehender Unterhaltspflichten - ihre Lage im Hinblick auf die Berücksichtigung des gemeinschaftlichen Einkommens bei der Gewährung von Erziehungsgeld mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten vergleichbar (vgl. BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/264; BSG vom 15.10.1996 FamRZ 1997, 497/499).
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Kapitalvermögen - Kapitaleinkünfte -

    Daher ist der Gesetzgeber aus Rechtsgründen auch nicht aufgerufen, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 BErzGG 1994 etwa in der Richtung zu ändern, daß der einheitlich für nicht dauernd getrennt lebende Eheleute und für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft geltende pauschale Abzug von 27 bzw 22 vH der Einkünfte nur noch auf Eheleute anzuwenden ist und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft zum Ausgleich für den ihnen verschlossenen Splittingtarif ein entsprechend höherer pauschaler Abzug zu gewähren (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12) oder für sie die entsprechende Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG anzuordnen ist.
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

    Daher ist der Gesetzgeber aus Rechtsgründen auch nicht aufgerufen, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 BErzGG 1994 etwa in der Richtung zu ändern, daß der einheitlich für nicht dauernd getrennt lebende Eheleute und für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft geltende pauschale Abzug von 27 bzw 22 vH der Einkünfte nur noch auf Eheleute anzuwenden ist und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft zum Ausgleich für den ihnen verschlossenen Splittingtarif ein entsprechend höherer pauschaler Abzug zu gewähren (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12) oder für sie die entsprechende Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG anzuordnen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 32/08

    Berechnung des Elterngeldes, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, steuerpflichtiges

    Dass wegen der Bezugnahme auf § 2 Abs. 1 EStG steuerfreie Einkünfte nicht berücksichtigt werden, habe das BSG zu § 6 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz bereits entschieden (BSG, Urteil vom 15.10.1996 - 14 REg 1/96).
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 6/97 R

    Erziehungsgeld - Einkommensermittlung - Behindertenpauschbetrag - behindertes

    Hierbei berücksichtigt das LSG bereits nicht, wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang dargelegt hat, daß eine Kinderkomponente für das Kind, für das Erzg gewährt wird, bereits im Grundfreibetrag des Berechtigten enthalten ist (BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12).
  • LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 EG 31/04

    Anspruch einer alleinerziehenden Mutter auf Erziehungsgeld; Berücksichtigung des

    Dass diese Berücksichtigung auch bei Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft verfassungsgemäß ist, hat das Bundessozialgericht bereits mit Urteil vom 15.10.1996 (14 REg 1/96) festgestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht