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   BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R   

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BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R (https://dejure.org/2007,2066)
BSG, Entscheidung vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R (https://dejure.org/2007,2066)
BSG, Entscheidung vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R (https://dejure.org/2007,2066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Außenprüfungsverfügung nach § 304 SGB 3; Rehabilitationsinteresse; fehlende Feststellungen zur Rechtswidrigkeit; verfassungs- und europarechtskonforme Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Außenprüfung durch das Arbeitsamt - Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung - Behandlung des berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorprozessual erledigten Verwaltungsakt

  • Judicialis

    SGB III § 304 Abs 1; ; SGB III § 305; ; SGG § 131 Abs 1 S 3; ; GG Art 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung, berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Außenprüfungsverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95

    Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse,

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Mit der tatsächlichen Durchführung dieser Regelung am 2. Oktober 2002 war die Prüfungsverfügung vollständig vollzogen (vgl grundsätzlich zur "Erledigung auf andere Weise" BSG SozR 3-4100 § 116 Nr. 4 S 132 f mwN), sodass die Anordnung weder weiter wirksam bleiben (vgl BSGE 72, 50, 56 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 S 8) noch die angeordnete Prüfung rückgängig gemacht werden konnte (vgl § 131 Abs. 1 Satz 1 SGG).

    - Wiederholungsgefahr (vgl zum Vorstehenden BSGE 79, 71, 78 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 4 S 137 mwN; SozR 4100 § 91 Nr. 5 S 13; SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4 S 18; Bolay in Lüdtke, SGG, 2. Aufl 2006, § 131 RdNr 17 ff).

    Mithin hat der Rechtsuchende lediglich darzulegen, welche der oben genannten Umstände sein Feststellungsinteresse begründen (vgl BSGE 79, 71, 78 mwN = SozR 3-4100 § 116 Nr. 4 S 137).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Nachdem das BVerfG (BVerfGE 32, 54 ff) ein verschieden großes Schutzbedürfnis im Blick darauf angenommen hat, den Geschäfts- und Betriebsräumen "eigne" nach ihrer Zweckbestimmung eine größere Offenheit nach außen (aaO S 75 f), ist vorliegend entscheidend, dass die Mitarbeiter der Beklagten die nicht öffentlichen Betriebsräume der Klägerin ohne vorherige Ankündigung oder präsumtive Einwilligung der Klägerin betreten haben.

    Dies betrifft namentlich die Anordnung der Außenprüfung zu erlaubten Zwecken und deren Erforderlichkeit im Rahmen des der Beklagten obliegenden Ermessens (vgl dazu wiederum BVerfGE 32, 54 ff, und BVerwGE 78, 251 ff; zu Grundlagen und Grenzen einer steuerrechtlichen Außenprüfung vgl nur BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - VII B 121/06 -, BFH/NV 2007, 802 ff mwN; dazu Jaeger, juris PraxisReport SteuerR 16/2007, insbesondere zu den möglichen Grenzen sowie weiterführenden Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH).

  • BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 52.85

    Lebensmittelbehörde - Recht zum Betreten - Betriebsräume - Geschäftsräume -

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Die Außenprüfung ist nicht als angekündigte (anlasslose) Routineprüfung (vgl zu deren Zulässigkeit die Gesetzesmotive in BT-Drucks 13/4941, S 209 f; s auch BVerwGE 78, 251, 255 f), sondern als unangekündigte, verdachtsgestützte Außenprüfung durchgeführt worden.

    Dies betrifft namentlich die Anordnung der Außenprüfung zu erlaubten Zwecken und deren Erforderlichkeit im Rahmen des der Beklagten obliegenden Ermessens (vgl dazu wiederum BVerfGE 32, 54 ff, und BVerwGE 78, 251 ff; zu Grundlagen und Grenzen einer steuerrechtlichen Außenprüfung vgl nur BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - VII B 121/06 -, BFH/NV 2007, 802 ff mwN; dazu Jaeger, juris PraxisReport SteuerR 16/2007, insbesondere zu den möglichen Grenzen sowie weiterführenden Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Zwar sind (Bundes-)Gesetze im Einklang mit der - als Bundesrecht geltenden - EMRK auszulegen (vgl Jarass, GG, 9. Aufl 2007, Art. 25 RdNr 10 f), wobei den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) besonderes Gewicht zukommt (vgl BVerfGE 111, 307, 329).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorprozessual erledigten Verwaltungsakts ist wie das berechtigte Interesse bei einer allgemeinen Feststellungsklage zu behandeln (§ 55 SGG; vgl BVerwGE 109, 203, 209 = NVwZ 2000, 63 mwN; Meyer-Ladewig, aaO, RdNr 10 mwN); es sind keine strengeren Anforderungen für die Bejahung des Feststellungsinteresses als im Falle der allgemeinen Feststellungsklage zu stellen (vgl dazu BVerwG Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74; danach bleiben die Anforderungen an das der Fortsetzungsfeststellungsklage vorausgesetzte rechtliche Interesse sogar hinter denen der allgemeinen Feststellungsklage zurück; zum weiten Begriff des "berechtigten Interesses" vgl BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 63 f).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Dieser von der Klägerin bezeichnete Umstand begründet ein besonders schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage (vgl BVerfGE 104, 220, 233).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Es ist nicht auszuschließen, dass die Durchführung einer unangekündigten Außenprüfung bei Mitarbeitern der Klägerin oder dritten Personen Aufsehen erregt und damit das Geschäftsinteresse berührt (vgl zum umfassenden Begriff des rechtlich geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs: Sprau in Palandt, BGB, 66. Aufl 2007, § 823 RdNr 126; zu geschäftsschädigenden Äußerungen als Eingriff in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz vgl BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvR 2566/95 -, BVerfGK 3, 337 ff = DVBl 2005, 106 ff).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Soweit das LSG die Kostenentscheidung des SG zu Ungunsten der Klägerin geändert hat, stehen rechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl dazu BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 5/05 R; BSGE 62, 131, 136 = SozR 4100 § 141b Nr. 40 S 154).
  • EGMR, 16.04.2002 - 37971/97

    STES COLAS EST AND OTHERS v. FRANCE

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Am Maßstab des von der Klägerin herangezogenen, Art. 8 EMRK betreffenden Urteils des EGMR vom 16. April 2002 - 37971/97 - (Stés Colas SA) lässt sich allerdings eine Rechtswidrigkeit der vorliegenden Außenprüfung kaum begründen, denn der EGMR hat die Verhältnismäßigkeit der dort in Rede stehenden Eingriffe wegen fehlender Kontrollmechanismen verneint (vgl zum Vorstehenden Hilf/Hörmann, NJW 2003, 1, 8), während gerade die vorliegende Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage vom Gegenteil zeugt.
  • BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06

    Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
    Dies betrifft namentlich die Anordnung der Außenprüfung zu erlaubten Zwecken und deren Erforderlichkeit im Rahmen des der Beklagten obliegenden Ermessens (vgl dazu wiederum BVerfGE 32, 54 ff, und BVerwGE 78, 251 ff; zu Grundlagen und Grenzen einer steuerrechtlichen Außenprüfung vgl nur BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - VII B 121/06 -, BFH/NV 2007, 802 ff mwN; dazu Jaeger, juris PraxisReport SteuerR 16/2007, insbesondere zu den möglichen Grenzen sowie weiterführenden Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

  • EGMR, 05.02.2007 - 1628/03

    J. und Ju K. gegen Deutschland

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums

    Darüber hinaus wird die Vorschrift auch dann entsprechend angewendet, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (vgl BSG SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    c) Das für die Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche berechtigte Feststellungsinteresse ergibt sich vorliegend unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, weil sich die insoweit relevanten Rechtsfragen künftig erneut stellen können (vgl BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 7/00 R - BSGE 88, 193 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1, SozR 3-2400 § 89 Nr. 7, juris RdNr 21; allgemein zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse vgl BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Ein Feststellungsinteresse kommt grundsätzlich in Betracht bei Präjudiziabilität, Schadensersatz-, Rehabilitierungsinteresse und Wiederholungsgefahr (vgl BSG SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 11; Zeihe/Hauck, SGG, Stand August 2015, § 131 Anm 14a bb mwN).
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