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   BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B   

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https://dejure.org/2005,4587
BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B (https://dejure.org/2005,4587)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B (https://dejure.org/2005,4587)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - B 3 P 13/04 B (https://dejure.org/2005,4587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Staatliche Förderung von Pflegeeinrichtungen; Gewährung von Finanzhilfen für bereits getätigte Baumaßnahmen; Zuständigkeit der Sozialgerichte für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der sozialen und der privaten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 273
 
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Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger zwar grundsätzlich keinen mehrstufigen Instanzenzug, wohl aber einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz iS eines Anspruchs auf wirksame gerichtliche Kontrolle; ein Rechtsmittelgericht darf ein von der Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen, indem es einen Beschwerdeführer faktisch "leerlaufen" lässt (BVerfGE 96, 27, 39 mwN; vgl auch BVerfGE 104, 220, 232).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger zwar grundsätzlich keinen mehrstufigen Instanzenzug, wohl aber einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz iS eines Anspruchs auf wirksame gerichtliche Kontrolle; ein Rechtsmittelgericht darf ein von der Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen, indem es einen Beschwerdeführer faktisch "leerlaufen" lässt (BVerfGE 96, 27, 39 mwN; vgl auch BVerfGE 104, 220, 232).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Zwar sind die durch das GG institutionell garantierten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes prinzipiell gleichrangig (BVerfGE 12, 326, 333; Schulze-Fielitz in: Dreier, GG-Kommentar - Band III, 2000, Art. 95 RdNr 17 mwN); die vorrangige Aufgabe aller obersten Gerichtshöfe besteht in der Wahrung und Herstellung von Rechtseinheit und in der Rechtsfortbildung.
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Die Klägerin führt zwar ein Urteil des Senats vom 28. Juni 2001 - B 3 P 9/00 R - (SozR 3-3300 § 9 Nr. 1) an und behauptet, das LSG sei in der Frage der Auswirkung der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung von Landesrecht von dieser BSG-Entscheidung abgewichen.
  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Zu Recht hat das BVerwG schon darauf hingewiesen, dass die Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen keine Aufgabe der Pflegeversicherung nach dem SGB XI ist; nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte enthält es keine verbindlichen Regelungen darüber, nach welchen Maßstäben die Länder Fördermittel für Investitionen in Pflegeeinrichtungen bereitzustellen und zu vergeben haben (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 3 B 22/98 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 283).
  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gehören dazu auch Streitigkeiten nach § 82 SGB XI hinsichtlich der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, etwa bei Klagen von Pflegeheimen auf Zustimmung einer Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber einem Pflegeversicherten (BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 25) oder bei Streit über die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen im sog Investitionskostenanteil (vgl BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.04.2002 - 3 C 41.01

    Pflegeheimfinanzierung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung von

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Dieser Rechtsprechung des BSG hat sich das BVerwG angeschlossen (Urteil vom 26. April 2002 - 3 C 41/01 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 287 sowie der oa Beschluss vom 27. Mai 2003, Umdruck S 2).
  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung zur

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hinsichtlich der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ) wiederholt entschieden, dass sie nicht in Betracht kommt, wenn für die Entscheidung der aufgeworfenen Rechtsfragen der Verwaltungsrechtsweg grundsätzlich nicht offen steht, die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung solcher Rechtsfragen also nicht zuständig sind (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - 3 B 30/82 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 B 82/96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 27. Mai 2003 - 3 B 41/03 -, nicht veröffentlicht; vgl auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 132 RdNr 9).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hinsichtlich der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ) wiederholt entschieden, dass sie nicht in Betracht kommt, wenn für die Entscheidung der aufgeworfenen Rechtsfragen der Verwaltungsrechtsweg grundsätzlich nicht offen steht, die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung solcher Rechtsfragen also nicht zuständig sind (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - 3 B 30/82 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 B 82/96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 27. Mai 2003 - 3 B 41/03 -, nicht veröffentlicht; vgl auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 132 RdNr 9).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gehören dazu auch Streitigkeiten nach § 82 SGB XI hinsichtlich der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, etwa bei Klagen von Pflegeheimen auf Zustimmung einer Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber einem Pflegeversicherten (BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 25) oder bei Streit über die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen im sog Investitionskostenanteil (vgl BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 01.04.2019 - B 12 R 21/18 B

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen nach einer Betriebsprüfung

    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Falls zu der Rechtsfrage schon Rechtsprechung des Revisionsgerichts vorliegt, kommt es darauf an, ob sie erneut klärungsbedürftig geworden ist, weil zB neue Argumente angeführt oder erhebliche Einwände im neueren Schrifttum vorgebracht worden sind (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; Nr. 23 S 42; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f und SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
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