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   BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R   

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https://dejure.org/2009,1115
BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R (https://dejure.org/2009,1115)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R (https://dejure.org/2009,1115)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R (https://dejure.org/2009,1115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallkausalität - Krampfanfall - innere Ursache - Konkurrenzursache - Vorerkrankung - Theorie der wesentlichen Bedingung - Ursachenzusammenhang

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Unfallereignis; Unfallkausalität; Krampfanfall; innere Ursache; Konkurrenzursache; Vorerkrankung; Theorie der wesentlichen Bedingung; Ursachenzusammenhang

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung - Haftungsbegründende Kausalität zwischen einer versicherten Tätigkeit und einem Unfallereignis - Krampfanfall als mögliche Ursache eines Sturzes

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallkausalität - Krampfanfall - innere Ursache - Konkurrenzursache - Vorerkrankung - Theorie der wesentlichen Bedingung - Ursachenzusammenhang

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1 Nr 12; ; SGB VII § 8 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 12; SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsbegründende Kausalität zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis; Krampfanfall als mögliche Ursache eines Sturzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall und Vorerkrankung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mitursächlichkeit einer Vorerkrankung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Wann ist eine Vorerkrankung für einen bei der Ausübung des Berufs erlittenen Sturz ursächlich?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.2.2009)

    Gesetzlicher Unfallschutz für kranke Menschen // Kein genereller Leistungsausschluss wegen Vorerkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 47
 
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Wird zitiert von ... (327)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 16; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 7; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - Juris RdNr 25 mwN).

    Nur wenn eine solche konkurrierende Ursache neben der versicherten Ursache als naturwissenschaftliche Bedingung für das Unfallereignis wirksam geworden ist, ist zu entscheiden, welche der Ursachen rechtserheblich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22 jeweils RdNr 14 f).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 jeweils RdNr 13 f mwN).

    Insoweit ist zu beachten, dass für die Feststellung eines Arbeitsunfalls der volle Beweis für das Vorliegen sowohl einer versicherten als auch einer inneren nicht versicherten Ursache geführt sein muss (BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Juris RdNr 22 mwN) und lediglich für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 jeweils RdNr 20 mwN).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 16; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 7; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - Juris RdNr 25 mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Insoweit gilt ebenso wie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 17).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Insoweit ist zu beachten, dass für die Feststellung eines Arbeitsunfalls der volle Beweis für das Vorliegen sowohl einer versicherten als auch einer inneren nicht versicherten Ursache geführt sein muss (BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Juris RdNr 22 mwN) und lediglich für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 jeweils RdNr 20 mwN).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 16; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 7; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - Juris RdNr 25 mwN).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw Gesundheitsschadens abgeleitet werden (stRspr vgl BSGE 1, 72, 76; BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 14; BSG Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 RdNr 12; BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R - SozR 4-7945 § 3 Nr. 1 RdNr 18).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Nur wenn beide Zurechnungskriterien bejaht sind, erweist sich die versicherte Verrichtung als "wesentliche Ursache" (vgl schon RVA vom 24.5.1912, AN 1912, 930 = Breithaupt 1912, 212; GS RVA vom 26.2.1914, AN 1914, 411 ; vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31; BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, RdNr 17) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14

    Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis

    Obwohl nach den Ausführungen des Sachverständigen die Beschwerdesymptomatik und damit die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit auch wegen der Körpergröße des Klägers besteht, ist diese nach der Ursachentheorie der wesentlichen Bedingung (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R -, juris Rn. 12) mindestens rechtlich wesentlich gleichwertig durch die Krankheit/Behinderung bedingt.
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