Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R   

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BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R (https://dejure.org/2009,5111)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R (https://dejure.org/2009,5111)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 11/08 R (https://dejure.org/2009,5111)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - dritter Ort - zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; dritter Ort; zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Endpunkt des Heimwegs; Aufsuchen eines dritten Orts nach einer berufsbedingten Nachtschicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Fahrten zu einem anderen Ort, als dem Wohnort

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Weg nach Aufenthalt in eigener Wohnung zu fremder Wohnung als Schlafort - Nachtschichtarbeiter - fehlende Schlafruhe in eigener Wohnung - kein innerer/sachlicher Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit - kein "dritter Ort" - keine gespaltene Wohnung - keine ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Endpunkt des Heimwegs; Aufsuchen eines dritten Orts nach einer berufsbedingten Nachtschicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bei Erreichen der Privatwohnung ist unabhängig vom Ziel des Aufenthalts der versicherte Arbeitsweg beendet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.07.1963 - 2 RU 16/62

    Zum Umfang des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Nach dieser Rechtsprechung kann, wenn der Versicherte über eine gespaltene Wohnung verfügt, jeder Teil für sich Endpunkt des Weges von der Arbeitsstätte sein (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 258 f = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 24/76 - BSGE 43, 15, 17 = SozR 2200 § 550 Nr. 21 S 40, 41), wobei auch ein kurzer Aufenthalt in einem Teilbereich nicht schadet, wenn sich der Unfall erst auf dem Weg zwischen den beiden Teilbereichen ereignet hat (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 259 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF).

    Dabei hat der Senat aber stets gefordert, dass jeder der beiden häuslichen Bereiche den ihm zugewiesenen Zweck in einem wesentlichen Umfang dient und mit einer gewissen Regelmäßigkeit benutzt wird (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 258 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 24/76 - BSGE 43, 15, 17 = SozR 2200 § 550 Nr. 21 S 40, 41).

    Die Rechtsfigur der zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises setzt voraus, dass sich beide Aufenthaltsorte in ihrer Benutzbarkeit in der Weise ergänzen, dass das zum Wohnen oder Schlafen Wesentliche dem einen Ort fehlt, dem anderen aber zu eigen ist (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 259 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 23. Juni 1977 - 8 RU 98/76 - SozR 2200 § 550 Nr. 31 S 73, 77; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 67/81 - JURIS-Dokument, RdNr 11).

    Die beiden Sachverhaltskonstellationen der Entscheidungen, in denen das BSG zwei eigenständige Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises angenommen hatte, verdeutlichen dies: In der Entscheidung vom 26. Juli 1963 (2 RU 16/62 - BSGE 19, 257 ff = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF) verfügte der Versicherte lediglich über ein Untermietzimmer zum Schlafen, bei dem es sich um einen alten, kahlen Raum handelte, der lediglich mit einem Bett, einem Schrank und einer Kommode möbliert war, und verbrachte im Übrigen seine Freizeit in der Wohnung seiner Braut, die ihrerseits noch im Haus ihrer Eltern lebte, wo er auch verköstigt wurde.

  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76

    Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Nach dieser Rechtsprechung kann, wenn der Versicherte über eine gespaltene Wohnung verfügt, jeder Teil für sich Endpunkt des Weges von der Arbeitsstätte sein (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 258 f = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 24/76 - BSGE 43, 15, 17 = SozR 2200 § 550 Nr. 21 S 40, 41), wobei auch ein kurzer Aufenthalt in einem Teilbereich nicht schadet, wenn sich der Unfall erst auf dem Weg zwischen den beiden Teilbereichen ereignet hat (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 259 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF).

    Dabei hat der Senat aber stets gefordert, dass jeder der beiden häuslichen Bereiche den ihm zugewiesenen Zweck in einem wesentlichen Umfang dient und mit einer gewissen Regelmäßigkeit benutzt wird (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 258 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 24/76 - BSGE 43, 15, 17 = SozR 2200 § 550 Nr. 21 S 40, 41).

    In der Entscheidung vom 28. Oktober 1976 (8 RU 24/76 - BSGE 43, 15 ff = SozR 2200 § 550 Nr. 21 S 40) bewohnte der aus Griechenland stammende Versicherte gemeinsam mit einem Landsmann ein Zimmer, das nicht mit einer Kochgelegenheit oder einem Bad ausgestattet war, zum Schlafen, Lesen, Umziehen und Aufbewahren persönlicher Gegenstände.

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, die Haupttätigkeit aufzunehmen oder nach deren Beendigung in seinen Privatbereich zurückzukehren; denn nur dann steht sein Handeln im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr 9; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 12; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 S 39, jeweils mwN).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern insbesondere für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl zuletzt mwN BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79, 80 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 12).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, die Haupttätigkeit aufzunehmen oder nach deren Beendigung in seinen Privatbereich zurückzukehren; denn nur dann steht sein Handeln im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr 9; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 12; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 S 39, jeweils mwN).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Anstatt von oder zur Wohnung kann der Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit auch an einem anderen Ort - an einem so genannten dritten Ort - beginnen oder enden (vgl dazu zuletzt grundlegend: BSG, Urteil vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138, 140 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, die Haupttätigkeit aufzunehmen oder nach deren Beendigung in seinen Privatbereich zurückzukehren; denn nur dann steht sein Handeln im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr 9; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 12; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 S 39, jeweils mwN).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 7/81

    Wegeunfall; Weg vom Ort der Tätigkeit; Private Tätigkeit; Ursächlicher

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Aus diesem Grund ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit dem vom Senat im Urteil vom 19. Oktober 1982 (2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286) entschiedenen.
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 98/76

    Familienwohnung - Arbeitsort - Unterkunft - Wohnen bei der Mutter

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Die Rechtsfigur der zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises setzt voraus, dass sich beide Aufenthaltsorte in ihrer Benutzbarkeit in der Weise ergänzen, dass das zum Wohnen oder Schlafen Wesentliche dem einen Ort fehlt, dem anderen aber zu eigen ist (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 259 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 23. Juni 1977 - 8 RU 98/76 - SozR 2200 § 550 Nr. 31 S 73, 77; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 67/81 - JURIS-Dokument, RdNr 11).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 67/81
    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R
    Die Rechtsfigur der zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises setzt voraus, dass sich beide Aufenthaltsorte in ihrer Benutzbarkeit in der Weise ergänzen, dass das zum Wohnen oder Schlafen Wesentliche dem einen Ort fehlt, dem anderen aber zu eigen ist (BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62 - BSGE 19, 257, 259 = SozR Nr. 44 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 23. Juni 1977 - 8 RU 98/76 - SozR 2200 § 550 Nr. 31 S 73, 77; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 67/81 - JURIS-Dokument, RdNr 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Der Kläger hatte damit vor dem Unfall schon über einen längeren Zeitraum zwei Wohnbereiche genutzt und bewegte sich während der Werktage zwischen beiden, ohne dass allerdings insoweit von einem so genannten gespaltenen häuslichen Bereich (s dazu BSG, Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R -, juris Rn 21) auszugehen ist.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - L 4 U 225/10

    Längerer Weg zur Arbeit nicht versichert

    Die Vorschrift verlangt nur, dass die Arbeitsstätte Ziel oder Ausgangspunkt des Weges ist; der andere Grenzpunkt des Weges ist gesetzlich nicht festgelegt (vgl. zu alledem etwa BSG, Urt. v. 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R - u. Urt. v. 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R-).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 1 U 1882/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (st. Rspr., etwa BSG, Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 34, Urteil vom 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 21, BSGE 98, 20-26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 9 U 105/11
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungs-tendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, die Haupttätigkeit aufzunehmen oder nach deren Beendigung in seinen Privatbereich zurückzukehren; denn nur dann steht sein Handeln im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSG, Urt. v. 12. Mai 2009 - B 2 U 11/08 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 34 = juris, Rn. 14).

    Er befand sich auf dem Weg von seinem Freund Q. -S. - zu seiner Wohnung bei den Eheleuten M. in V ... Zwar ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf Wege zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte beschränkt, der Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit kann auch an einem anderen Ort - an einem so genannten dritten Ort - beginnen oder enden (BSG, Urt. v. 12. Mai 2009 - B 2 U 11/08 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 34 = juris, Rn. 18).

  • LSG Bayern, 30.06.2015 - L 2 U 351/14

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Arbeitsweg), Versicherungsschutz Wegeunfall

    Zutreffend hat die Beklagte außerdem darauf hingewiesen, dass der sogenannte dritte Ort nur dann Ausgangspunkt einer Fahrt zur Arbeitsstätte sein kann im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, wenn der dritte Ort an die Stelle der Wohnung tritt (vgl. hierzu BSG im Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R - Juris RdNr. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2012 - L 9 U 1317/10
    Die erforderliche Prägung des Weges durch betriebsdienliche Zwecke wird umso eher anzunehmen sein, je näher die beabsichtigte oder schon vollzogene Verrichtung am dritten Ort der eigentlichen versicherten Tätigkeit steht." Diese Rechtsprechung hat auch durch das Urteil des BSG vom 12. Mai 2009, B 2 U 11/08 R, keine Änderung erfahren.

    Der Fall ist auch nicht dem von der Beklagten zitierten Fall in der Entscheidung des BSG vom 12. Mai 2009, B 2 U 11/08 R vergleichbar, denn tragend für diese Entscheidung war, dass der Versicherte bereits seine Familienwohnung erreicht gehabt hatte und damit der Weg zur Beendigung der versicherten Tätigkeit abgeschlossen war.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes durch privates Telefonat - Übertragbarkeit

    Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht die versicherte Möglichkeit Arbeitswege von und zu anderen Orten - den sog. "dritten Ort" - als der Familienwohnung oder sonstigen Unterkünften iSd. § 8 Abs. 2 Nr. 3 SGB VII zu wählen (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R -, Juris Rn. 13 und vom 12. Mai 2009 - B 2 U 11/08 R -, Juris Rn. 18).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 308/09

    Familienwohnung Wegeunfall

    Die Rechtsfigur der zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises setzt voraus, dass sich beide Aufenthaltsorte in ihrer Benutzbarkeit in der Weise ergänzen, dass das zum Wohnen oder Schlafen Wesentliche dem einen Ort fehlt, dem anderen aber zu eigen ist (BSG vom 12. Mai 2009, Az.: B 2 U 11/08 R m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14

    Wegeunfall - ständige Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - sog.

    Ist der Weg vom dritten Ort unverhältnismäßig unangemessen länger als von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit, wird die erheblich längere Wegstrecke grundsätzlich nicht durch die beabsichtigte betriebliche Tätigkeit geprägt, sondern durch die eigenwirtschaftliche Verrichtung am dritten Ort (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 18/02 R -, Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 11/08 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09

    Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Unterbrechung des Weges von und zu der

    Die Vorschrift verlangt nur, dass die Arbeitsstätte Ziel oder Ausgangspunkt des Weges ist; der andere Grenzpunkt des Weges ist - nach wie vor - gesetzlich nicht festgelegt (BSG, 12.5.2009, B 2 U 11/08 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 17 U 655/11

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2021 - L 14 U 43/17

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Behauptetes Anzünden einer Zigarette in einem

  • SG Augsburg, 30.09.2015 - S 4 U 33/14

    Anerkennung eines Arbeitsunfalles und Verletztenrente

  • SG Augsburg, 08.03.2017 - S 4 U 33/14

    Kein Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles aufgrund eines

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 186/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 1 U 4498/14
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 1 U 1981/13
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2015 - L 1 U 231/14
  • SG Augsburg, 31.03.2015 - S 4 U 40/13

    Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2010 - L 10 U 2874/08
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 4269/08
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