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   BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79   

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https://dejure.org/1981,9775
BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79 (https://dejure.org/1981,9775)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79 (https://dejure.org/1981,9775)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 126/79 (https://dejure.org/1981,9775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einverständnis - Postulationsfähigkeit - Ausfallzeit - Versicherungszeit - Anrechnungsfähige Versicherungsjahre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 124 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.03.1980 - 12 BK 49/79

    Vertretungszwang - Antrag auf Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79
    Das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann wirksam auch von einem Bevollmächtigten des Beteiligten erklärt werden, der für das Verfahren vor dem BSG nicht postulationsfähig ist (Fortführung von BSG 25.10.1962 4 RJ 85/60 = SozR Nr. 5 zu § 124 SGG und BSG 20.03.1980 12 BK 49/79 = SozR 1500 § 166 Nr. 6).
  • BSG, 25.10.1962 - 4 RJ 85/60
    Auszug aus BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79
    Das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann wirksam auch von einem Bevollmächtigten des Beteiligten erklärt werden, der für das Verfahren vor dem BSG nicht postulationsfähig ist (Fortführung von BSG 25.10.1962 4 RJ 85/60 = SozR Nr. 5 zu § 124 SGG und BSG 20.03.1980 12 BK 49/79 = SozR 1500 § 166 Nr. 6).
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R

    Bemessung des Erziehungsgeldes

    Die Einverständniserklärung der Klägerin nach § 124 Abs. 2 SGG ist auch ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten iS von § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG wirksam, weil diese Prozesshandlung nicht dem Vertretungszwang unterliegt (Senatsurteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R - SozR 4-5860 § 15 Nr. 1 RdNr 19; BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 RdNr 7 f; BSG Urteil vom 30.6.1981 - 5b/5 RJ 126/79 - SozR 1500 § 124 Nr. 6 - juris RdNr 12).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R

    Landwirtschaftliche Zusatzversorgung - Witwenausgleichsleistung - Fälligkeit -

    Die Einverständniserklärung der Klägerin nach § 124 Abs. 2 SGG ist auch ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten iS von § 73 Abs. 4 S 1 SGG wirksam, weil diese Prozesshandlung nicht dem Vertretungszwang unterliegt (BSG SozR Nr. 5 zu § 124 SGG; BSG SozR 1500 § 124 Nr. 6; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 73 RdNr 46 und 48 mwN) .
  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 43/88

    Berechnung der Beiträge für die Nachversicherung eines früheren Beamtenanwärters

    Die Beteiligten haben übereinstimmend ihr Einverständnis mit einer Entscheidung des Rechtsstreits durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) erklärt (zur Zulässigkeit einer solchen Erklärung seitens eines im Revisionsverfahren nicht oder nicht durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten vertretenen Beteiligten vgl BSG SozR 1500 § 124 Nr. 6 S 11 mwN).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 115/88

    Rumänischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit

    Die Beteiligten haben übereinstimmend ihr Einverständnis mit einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) erklärt (zur Zulässigkeit einer solchen Erklärung seitens eines im Revisionsverfahren nicht oder nicht durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten vertretenen Beteiligten vgl BSG SozR 1500 § 124 Nr. 6 S 11 mwN).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 113/83

    Ermittlung der Versicherungsjahre - Ausfallzeit - Pauschale Ausfallzeit -

    Das Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und im Urteil vom 31. Mai 1983 ausgeführt, die für die Zeit von Januar bis Mai 1933 nachentrichteten Beiträge seien bei der Ermittlung der Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre neben der pauschalen Ausfallzeit rentensteigernd zu berücksichtigen (Hinweis auf Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 126/79 - und vom 9. September 1982 - 5b RJ 60/81 : SozR 2200 $ 1258 Nrn 1 und 2).
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