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| OLG Köln, 28.04.1992 - Ss 119/92 (Z) - 66 Z |
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Parkausweis; Hutablage; Lesbarkeit; Fahrzeuginnenraum ; Vorderer Fahrzeugbereich
Papierfundstellen
- NZV 1992, 376
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 24.06.1974 - RReg. 2 St 546/74
Fahrstreifen; Leitlinien; Richtungspfeilen; Zeichen 340; Empfehlung
Auszug aus OLG Köln, 28.04.1992 - Ss 119/92
Abgesehen davon aber, daß eine erweiternde Auslegung von Bußgeldnormen zu Ungunsten eines Betroffenen nur in engen Grenzen zulässig ist und sich nicht ausschließlich nach dem Gesetzeszweck richten darf (vgl. BayObLG DAR 1974, 305;… Jagusch/Hentschel, a.a.O., Einleitung Rdn. 59 m.w.N.), ist hier auch nicht ersichtlich, daß die gute Lesbarkeit des.
- AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
Das Parken war dann hier aber insofern analog § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO nur dann erlaubt, wenn in dem Fahrzeug des Beklagten eine von außen "gut lesbare" (d.h. nicht nur wie früher "gut sichtbare"), entweder hinter der Windschutzscheibe oder aber auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes (d.h. der "Hutablage"; nicht jedoch im Kofferraum selbst, auch wenn dieser von der Heckscheibe aus ggf. teilweise einsehbar sein sollte, so wie hier) bzw. auch an der Seitenscheibe anzubringende Parkscheibe gemäß dem Bild 318, der Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO (OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2011, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10), u.a. in: NZV 2012, Seite 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.1997, Az.: 1 Ss (Bz) 132/97, u.a. in: NZV 1998, Seite 168; BayObLG, Beschluss vom 31.07.1995, Az.: 2 ObOWi 425/95, u.a. in: NZV 1996, Seite 208; OLG Köln, Beschluss vom 28.04.1992, Az.: Ss 119/92 (Z), u.a. in: NZV 1992, Seite 376) vorgewiesen hätte. - OLG Naumburg, 04.08.1997 - 1 Ss (Bz) 132/97
Zur Anbringung einer Parkscheibe, so dass sie "gut sichtbar" ist
Das OLG Köln (NZV 1992, 376) hat es bei der Benutzung eines Anwohnerausweises für zulässig gehalten, daß dieser auf der Hutablage abgelegt wird, weil es insbesondere zweckmäßig sein könne, solche Genehmigungen dort dauerhaft im Pkw zu befestigen, damit es nicht zu einer Sichtbehinderung kommen könne. - BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95
Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Parkens ohne Parkschein; Behandlung der …
"Der in § 13 Abs. 1 und § 42 Abs. 4 StVO normierten Verpflichtung, einen Parkschein "gut lesbar" auszulegen, kann auch durch Ablage auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes genügt werden (wie OLG Köln DAR 1993, 71 ).Es hat auch die Entscheidung des OLG Köln (DAR 1993, 71 = NZV 1992, 376 ) nicht in Frage gestellt, wonach die in § 13 Abs. 1 , § 42 Abs. 4 StVO enthaltene Verpflichtung, den Parkschein gut sichtbar anzubringen, grundsätzlich auch durch Ablage vor der Heckscheibe erfüllt werden kann (…ebenso Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich Straßenverkehr Teil I § 42 Abs. 4 Zeichen 314 Rn. 4;… siehe auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 12 StVO Rn. 60 b).
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