Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 27.08.2007 - Ss 249/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei fehlender Wirkstoffbestimmung in einer BtM-Sache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 117
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2007 - Ss 249/07
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auch die Rechtsmittelbeschränkung wirksam (vgl. insoweit OLG Frankfurt, 1. Strafsenat , Beschluss vom 15. Februar 2005, Az.: 1 Ss 384/04 m.w.Nw.).
- OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen
Sie setzen zum einen voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann, was nicht der Fall ist, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. Senat, 2 OLG 6 Ss 182/17 v. 26.02.2018; 2 Ss 68/13 v. 18.02.2014; 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 411; OLG Oldenburg, 2 Ss 249/07 v. 27.08.2007 in NStZ-RR 2007, 117 f.). - OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12
Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen …
Unwirksam ist die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch hingegen, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. nur BGH NStZ 1994, 130;… Meyer-Goßner aaO § 318 Rn. 16 mwN) oder, unabhängig davon, Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (…Meyer-Goßner aaO Rn. 6 mwN;… Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 61; OLG Oldenburg, Beschluss 2 Ss 249/07 vom 27.08.2007 bei juris Rn.8, NStZ-RR 2007, 117, 118). - OLG Karlsruhe, 15.05.2024 - 2 ORs 370 SRs 247/24
Auswirkungen des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes auf die Wirksamkeit einer …
Rn. 8 a) Der Wirksamkeit der Beschränkung stand hinsichtlich der Taten 1 bis 5 (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) nicht entgegen, dass weder das Amtsgericht noch das Landgericht, das an ergänzenden Feststellungen hierzu durch die Beschränkung nicht gehindert war, Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des gehandelten Marihuana getroffen haben (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 117; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.11.2023 - 1 Ss 23/23, juris).
- OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14
Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf …
Unwirksam ist die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch hingegen, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. nur BGH NStZ 1994, 130;… Meyer-Goßner aaO § 318 Rn. 16 mwN) oder, unabhängig davon, Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (…Meyer-Goßner aaO Rn. 6 mwN;… Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 61; OLG Oldenburg, Beschluss 2 Ss 249/07 vom 27.08.2007 bei juris Rn.8, NStZ-RR 2007, 117, 118). - KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch: Fehlende Feststellungen …
Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles revisionsrechtlicher Prüfung standhalten, wenn - wie hier - tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. August 2007 - Ss 249/07 -, juris Rn. 9; KG…, Beschluss vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris Rn. 7). - KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21
Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs. …
Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles revisionsrechtlicher Prüfung standhalten, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie z. B. das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 1 Ss 10/09 -, juris Rn. 16; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. August 2007 - Ss 249/07 -, juris Rn. 9;… KG, Beschlüsse vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris Rn. 7, und 4. Januar 2012, a. a. O.). - OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12
Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung …
Eine wirksame Beschränkung ist nur in den Fällen nicht möglich, in denen Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mitangefochtenen Schuldspruch zu berühren (OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 117 f.; OLG Frankfurt StV 2005, 559 ff.). - KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Rechtsmittelbeschränkung und …
Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - (4) 1 Ss 29/11 (47/11) - KG, Beschluss vom 27. April 2004 - (3) 1 Ss 493/03 (31/04); Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2009, 209; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2008, 117; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 Ss 188/07 - [Juris]).
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