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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 06.12.1994

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3374
OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94 (https://dejure.org/1994,3374)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.10.1994 - Ss 337/94 (https://dejure.org/1994,3374)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - Ss 337/94 (https://dejure.org/1994,3374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Beweiswert des Radarfotos; Wertung des Tatrichters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu schnell gefahren - Zeugen können Radarfoto "entkräften": Richter darf Beweisantrag nicht übergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Beweiswert des Radarfotos; Wertung des Tatrichters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …

    Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.

    Bestreitet der Betroffene mit näheren Ausführungen, der Fahrer gewesen zu sein, und benennt er etwa andere Personen, die als Fahrer in Betracht kommen, so kann eine eingehendere Darstellung der Beweiswürdigung - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer erweiterten Beweisaufnahme (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84) - geboten sein.

  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung …

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  • OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10

    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen …

    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04

    Ordnungswidrigkeit, Verfahren, Beweisaufnahme

    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entlasten (siehe Senatsbeschluss vom 18.03.2004, 1Ss 33/094; BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; OLG Oldenburg NZV 1995, 84;… KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77, Rn. 17;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77, Rn. 14).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 4 Ss OWi 224/08

    Identifikation; Libi; Foto; Verweisung; Geeignetheit zur Identifizierung; …

    Zwar darf grundsätzlich ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, durch den die Identitätsfeststellung aufgrund eines Radarfotos entkräftet werden soll, nicht abgelehnt werden (zu vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG NZV 1997, 452).
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss …

    Das Gericht ist dann zur Erforschung der Wahrheit in der Regel gehalten, dem Beweisantrag stattzugeben (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84, 85).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2012 - 53 Ss OWi 607/12

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gegenüber einem Tatfoto

    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf ZfS 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8471
OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94 (https://dejure.org/1994,8471)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.12.1994 - Ss 337/94 (https://dejure.org/1994,8471)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - Ss 337/94 (https://dejure.org/1994,8471)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 OWiG; § 267 Abs. 1 S. 3 StPO
    Entkräftung einer aufgrund eines Radarfotos getroffenen Identitätsfeststellung durch einen Gegenzeugen; Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entkräftung einer aufgrund eines Radarfotos getroffenen Identitätsfeststellung durch einen Gegenzeugen; Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94
    Das Amtsgericht durfte deswegen den gestellten Beweisantrag nicht mit der vorgenommenen Begründung ablehnen (vgl. dazu im übrigen BVerfG VRS 83, 84, 86).
  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94
    Die Qualität derartiger Fotos als Beweismittel ist indessen erfahrungsgemäß eingeschränkt, wie allgemein die dem Senat nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO möglich Betrachtung des Radarfotos bestätigt (vgl. dazu einerseits OLG Stuttgart, VRS 77, 365, andererseits OLG Köln, VRS 80, 374).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94
    Die Qualität derartiger Fotos als Beweismittel ist indessen erfahrungsgemäß eingeschränkt, wie allgemein die dem Senat nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO möglich Betrachtung des Radarfotos bestätigt (vgl. dazu einerseits OLG Stuttgart, VRS 77, 365, andererseits OLG Köln, VRS 80, 374).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94
    Diese Überzeugungsbildung, die auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. VRS 87, 202 f.) entspricht, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss 6/93

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Aufklärung des Gerichts; Vorweggenommene …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94
    Rn. 6 Ob in dem Fall, im dem die Identität zwischen dem Betroffenen und der als Fahrer abgebildeten Person unter Anführung einer Vielzahl von Merkmalen als spiegelbildlich festgestellt wird, es unter den hier vorliegenden Voraussetzungen keiner weiteren Beweisaufnahme bedurft hätte (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 85, 124), kann dahinstehen.
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