Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG 1972
Zulässigkeit der Einordnung der Annahme einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel zum Tatbestand und damit zur Schuldfeststellung des Urteils; Auslegung und Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung im Strafverfahren ; Einordnung des Merkmals "nicht geringe Menge" als ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Einordnung der Annahme einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel zum Tatbestand und damit zur Schuldfeststellung des Urteils; Auslegung und Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung im Strafverfahren ; Einordnung des Merkmals "nicht geringe Menge" als ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94
Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten …
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95
Rn. 7 Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Auffassung des Landgerichts mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht in Einklang steht, BGH StV 1995, 225. - OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95
Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einzelne Teile eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95
Danach liegt auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 8StV 1994, 295) die Grenze zur nicht geringen Menge bei Canabis-Produkten bei 7, 5 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. August 1995 - Ss 326/95 -).
- OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21
Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch Staatsanwaltschaft bei …
Rn. 16 Anderes ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des BayObLG vom 28.10.1999 (4 StRR 217/99, NStZ-RR 2000, 220) und des OLG Oldenburg vom 25.09.1995 (Ss 337/95, NStZ-RR 1996, 77).
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