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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.1988 - Ss 346/88 - 351   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4759
OLG Köln, 20.09.1988 - Ss 346/88 - 351 (https://dejure.org/1988,4759)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1988 - Ss 346/88 - 351 (https://dejure.org/1988,4759)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1988 - Ss 346/88 - 351 (https://dejure.org/1988,4759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Ebenso wie die erfolgte Einlassung des Angeklagten nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO zu der gegen ihn erhobenen Anklage eine wesentliche Förmlichkeit ist, die gemäß § 273 Abs. 1 StPO der Aufnahme in das Hauptverhandlungsprotokoll bedarf (…Engelhardt in KK/StPO 2. Aufl. § 273 Rdn. 4 unter Hinweis auf BGHSt 2, 300, 304, wo ersichtlich stillschweigend hiervon ausgegangen wurde; vgl. auch OLG Köln NStZ 1989, 44), muß auch im Protokoll wiedergegeben werden, ob der Angeklagte Gelegenheit hatte, sich zu dem Antrag nach § 404 StPO zu äußern.
  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18

    Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen …

    Denn über die bloße Identitätsfeststellung hinausgehende Angaben eines Angeklagten zu seinem Werdegang, seinem Vorleben oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie zu sonstigen Umständen, die für die Beurteilung der Tat und den Rechtsfolgenausspruch von Bedeutung sein können, gehören zu der von der Aussagefreiheit erfassten Vernehmung zur Sache im Sinne des § 243 Abs. 5 Satz 2 StPO und nicht - wie dies der Wortlaut des § 243 Abs. 2 Satz 2 StPO auf den ersten Blick nahezulegen scheint - zur Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190, 192; OLG Köln, Urteil vom 20. September 1988 - Ss 346-351/88, NStZ 1989, 44;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 243 Rn. 12;… KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 19;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 243 Rn. 35, 69;… MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 21).
  • OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Denn es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen , daß der Angeklagte sich bei einem erfolgten Hinweis anders und erfolgreicher gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Begehungsweise hätte verteidigen können (vgl. BGH NStZ 95, 247;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.,§ 265 Rn.48; SenE vom 3.7.87 - Ss 298/87, 20.9.88 - Ss 346/88).
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