Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91 - 225 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr; Anforderungen an das Vorliegen einer Vornahme eines verkehrsfremden bzw. verkehrsfeindlichen Eingriffs; Ausgestaltung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StPO § 261
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Angeklagter; Verkehrsdelikt; Verhalten; Hauptverhandlung; Schlüsse; Innere Tatseite
Papierfundstellen
- NJW 1992, 703 (Ls.)
- NZV 1992, 80
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
"Verkehrsfeindlich" handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweck-fremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (BGH VRS 69, 125, 126; 78, 207, 208 = NZV 1990, 77; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 - und vom 30.3.1990 - Ss 115/90 -). - OLG Düsseldorf, 20.04.1989 - 5 Ss 86/89
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Ein Mißbrauch des Fahrzeugs als Mittel vorsätzlicher Gefährdung liegt vor bei willkürlichem, scharfen Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um einen nachfolgenden Fahrer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen (OLG Celle VRS 68, 43, 44; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; VRS 77, 280, 282 = NZV 1989, 441; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 -, vom 20.4.1990 - Ss 125/90 -, und vom 13.8.1991 - Ss 364/91 -). - OLG Celle, 24.10.1984 - 1 Ss 448/84
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Ein Mißbrauch des Fahrzeugs als Mittel vorsätzlicher Gefährdung liegt vor bei willkürlichem, scharfen Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um einen nachfolgenden Fahrer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen (OLG Celle VRS 68, 43, 44; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; VRS 77, 280, 282 = NZV 1989, 441; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 -, vom 20.4.1990 - Ss 125/90 -, und vom 13.8.1991 - Ss 364/91 -).
- BGH, 04.04.1985 - 4 StR 64/85
Konkrete Gefahr - Gefährlicher Eingriff - Straßenverkehr - Verletzung des …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
"Verkehrsfeindlich" handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweck-fremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (BGH VRS 69, 125, 126; 78, 207, 208 = NZV 1990, 77; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 - und vom 30.3.1990 - Ss 115/90 -). - OLG Köln, 15.03.1991 - Ss 103/91
Straßenverkehr; Zweckentfremdung; Fahrzeug; Fließender Verkehr; Gefährdung
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Rn. 43 Sollte nach dem Ergebnis der neuen Verhandlung bezüglich der konkreten Gefährdung nur Fahrlässigkeit anzunehmen sein, so wird darauf hingewiesen, daß dann auch eine "verkehrsfeindliche" Einstellung kaum bejaht werden kann, da verkehrsfeindliches Verhalten die bewußte Zweckentfremdung des Fahrzeugs und die bewußte Gefährdung anderer voraussetzt (vgl. Senatsentscheidung vom 15.3.1991 - Ss 103/91 = NZV 1991, 319 = VRS 81, 110). - OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Beruht die Feststellung des inneren Tatbestands auf Schlußfolgerungen, so muß der Tatrichter nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung nicht nur auf bloßen Vermutungen, sondern auf tragfähigen Erwägungen beruht; er muß auch die Feststellungen zum Vorsatz aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme herleiten (Senatsentscheidung vom 5.8.1988 - Ss 302/88 - vgl. auch Senats-entscheidung vom 28.8.1990 - Ss 381/90 = VRS 80, 34). - OLG Köln, 25.11.1988 - Ss 625/88
Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nötigung im Straßenverkehr
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Rn. 45 Zum Tatbestand der Nötigung wird für die neue Hauptverhandlung darauf hingewiesen, daß nicht jedes mit einer Behinderung oder Gefährdung verbundene verkehrswidrige Verhalten als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB anzusehen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 25.11.1988 - Ss 625/88 = NStE § 240 StGB Nr. 25; Senatsentscheidung vom 23.12.1988 - Ss 687/88 = NZV 1989, 157 = VRS 76, 361). - OLG Köln, 23.12.1988 - Ss 687/88
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Rn. 45 Zum Tatbestand der Nötigung wird für die neue Hauptverhandlung darauf hingewiesen, daß nicht jedes mit einer Behinderung oder Gefährdung verbundene verkehrswidrige Verhalten als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB anzusehen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 25.11.1988 - Ss 625/88 = NStE § 240 StGB Nr. 25; Senatsentscheidung vom 23.12.1988 - Ss 687/88 = NZV 1989, 157 = VRS 76, 361).
- BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf
Unter diesen Umständen fehlt es bei diesem Angeklagten, dessen Persönlichkeit als die eines "unreifen Sonderlings" beschrieben wird, entgegen der Würdigung der Strafkammer aber auch für die Annahme, er habe die konkreten Gefährdungen der beteiligten Kraftfahrer und ihrer Fahrzeuge zumindest bedingt vorsätzlich herbeigeführt, an einer tragfähigen Grundlage (vgl. OLG Köln NZV 1992, 80, 81). - BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit
- OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99
Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, lückenhafte …
Grundsätzlich bedarf die Annahme vorsätzlichen Handelns näherer Begründung (OLG Köln, NZV 1992, 80, 81).Nähere Darlegungen sind nur dann nicht notwendig, wenn eine andere Schlussfolgerung als die Annahmen vorsätzlichen Handelns denkgesetzlich nicht möglich ist (vgl. OLG Köln, NZV 1992, 80, 81).
- OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94
Aufhebung der vorläufigen Entziehung und der Beschlagnahme einer Fahrerlaubnis
Verkehrsfeindlich handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweckfremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (vgl. Senat NZV 1991, 319 = VRS 81, 110, VRS 82, 30 und 39; ständige Senatsrechtsprechung). - OLG Köln, 30.04.2004 - Ss 146/04
Schädigungsvorsatz als Voraussetzung eines unsachgemäßen Verhaltens im …
Rn. 12 Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im Straßenverkehr wird nur dann von § 315 b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" (BGHSt 48, 233 = NJW 2003, 1613 M. N.; vgl. zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 und 3: Senatsentscheidung vom 15.03.1991 - Ss 103/91 = VRS 81, 110 = NZV 1991, 319; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 2: Senatsentscheidung vom 13.09.1991 - Ss 421/91 = VRS 82, 30 = NZV 1992, 80; Senatsentscheidung vom 16.02.1994 - Ss 40/94 = VRS 87, 35 = NZV 1994, 365; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 3: Senatsentscheidung vom 16.10.1998 = DAR 1999, 88;… vgl. zu den verschiedenen Fallgruppen auch König, NStZ 2004, 175, zugleich Besprechung von BGH a. a. O.), wobei eine solche verkehrsatypische "Pervertierung" nur vorliegt, wenn das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz missbraucht wird (…BGH a. a. O.); das gilt für alle Alternativen der Vorschrift (…BGH a. a. O.). - OLG Hamm, 21.05.2002 - 2 Ss OWi 176/02
ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigung, Arbeitsamt, Genehmigung, Vorsatz, …
Nähere Darlegungen sind nur dann nicht notwendig, wenn eine andere Schlussfolgerung als die Annahme vorsätzlichen Handelns denkgesetzlich nicht möglich ist (OLG Köln, VRS 82, 30, 32 f m.w.N.). - OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand
Eine bloß fahrlässige Begehung (315 b Abs. 5 StGB), aber auch eine nur fahrlässige Herbeiführung der konkreten Gefahr (§ 315 b Abs. 4 StGB), genügt in derartigen Fallen nicht (BGH NJW 69, 1444/1445; BGHSt 28, 87/89 und zuletzt BGH VRS 90, 31, 36; im Ergebnis ebenso OLG Köln NZV 1991, 319/320; NZV 1992, 80/81).
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