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Rechtsprechung
   StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23, St 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8807
StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23, St 2/23 (https://dejure.org/2023,8807)
StGH Bremen, Entscheidung vom 27.04.2023 - St 1/23, St 2/23 (https://dejure.org/2023,8807)
StGH Bremen, Entscheidung vom 27. April 2023 - St 1/23, St 2/23 (https://dejure.org/2023,8807)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    StGH Bremen bestätigt AfD-Ausschluss von Wahl - StGH Bremen bestätigt AfD-Ausschluss von Wahl - StGH Bremen bestätigt AfD-Ausschluss von Wahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber durch die Parteien ist wesentlicher Vorbereitungsbestandteil und personale Grundlage einer demokratischen Wahl (BVerfGE 89, 243, 252).

    Die Aufstellung der Kandidaten für die Wahllisten bildet folglich die Nahtstelle zwischen den von den Parteien weitgehend autonom zu gestaltenden Angelegenheiten ihrer inneren Ordnung und dem auf die Staatsbürger bezogenen Wahlrecht (BVerfGE 89, 243, 252).

    Ereignen sich hingegen bei der Kandidatenaufstellung der Parteien Verstöße gegen Regeln, die nach diesem Maßstab nicht elementar sind, so berührt dies die Voraussetzung einer "Wahl" im Sinne des § 19 Abs. 1 BremWahlG nicht und scheidet daher von vornherein als Wahlfehler aus (BVerfGE 89, 243, 252 f.).

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Mit dieser Maßgabe dient das Wahlprüfungsverfahren neben seiner objektiven Kontrollfunktion zugleich der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (…BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/08, BremStGHE 8, 56, 63 und 66; BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 57 ff.;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 3/16, juris Rn. 29;… BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09, juris Rn. 11; BVerfGE 85, 148, 158 f.; BVerfGE 99, 1, 11 f.; BVerfGE 103, 111, 134).

    b) Entsprechend den Vorgaben des Homogenitätsprinzips des Art. 28 Abs. 1 GG und in der Tradition der deutschen Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der Wahlprüfung hat auch der Bremische Wahlrechtsgesetzgeber das Wahlprüfungsverfahren als ein spezielles, dem Wahlvorgang nachgelagertes Verfahren ausgestaltet (BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 60).

    c) Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus (BVerfGE 134, 135, 138; BVerfG, Beschl. v. 13.9.2005 - 2 BvQ 31/05, NJW 2005, 2982; Beschl. v. 31.7.2009 - 2 BvQ 45/09, juris; BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 58).

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss einer Landesliste von …

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    a) Die Konzeption der Wahlprüfung seit der Einführung demokratischer Wahlrechte in Deutschland ist wesentlich durch die Ausbildung eines eigenständigen, besonderen Regeln unterworfenen Verfahrens geprägt (BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, juris Rn. 8).

    Stattdessen ist gegen die Entscheidung des Bundestages gemäß Art. 41 Abs. 2 GG die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht statthaft (BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, juris Rn. 9).

    Mit dieser Maßgabe dient das Wahlprüfungsverfahren neben seiner objektiven Kontrollfunktion zugleich der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (…BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/08, BremStGHE 8, 56, 63 und 66;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 57 ff.;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 3/16, juris Rn. 29; BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09, juris Rn. 11; BVerfGE 85, 148, 158 f.; BVerfGE 99, 1, 11 f.; BVerfGE 103, 111, 134).

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Mit dieser Maßgabe dient das Wahlprüfungsverfahren neben seiner objektiven Kontrollfunktion zugleich der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (…BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/08, BremStGHE 8, 56, 63 und 66;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 57 ff.;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 3/16, juris Rn. 29;… BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09, juris Rn. 11; BVerfGE 85, 148, 158 f.; BVerfGE 99, 1, 11 f.; BVerfGE 103, 111, 134).

    Dem Wahlprüfungsgericht, welches aufgrund seiner Besetzung mit fünf Mitgliedern der Bürgerschaft kein Organ der rechtsprechenden Gewalt im Sinne der Art. 135 BremLV und Art. 92 GG ist (…BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/07, BremStGHE 8, 13, 36), gebührt dabei die Vorhand, während eine dem Schutz des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts dienende gerichtliche Rechtskontrolle - mangels in der Bremischen Landesverfassung vorgesehener Verfassungsbeschwerde - ausschließlich in zweiter Instanz vor dem Staatsgerichtshof erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 99, 1, 17 f.).

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Mit dieser Maßgabe dient das Wahlprüfungsverfahren neben seiner objektiven Kontrollfunktion zugleich der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (…BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/08, BremStGHE 8, 56, 63 und 66;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 57 ff.;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 3/16, juris Rn. 29;… BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09, juris Rn. 11; BVerfGE 85, 148, 158 f.; BVerfGE 99, 1, 11 f.; BVerfGE 103, 111, 134).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Mit dieser Maßgabe dient das Wahlprüfungsverfahren neben seiner objektiven Kontrollfunktion zugleich der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (…BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/08, BremStGHE 8, 56, 63 und 66;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 57 ff.;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 3/16, juris Rn. 29;… BVerfG, Beschl. v. 1.9.2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09, juris Rn. 11; BVerfGE 85, 148, 158 f.; BVerfGE 99, 1, 11 f.; BVerfGE 103, 111, 134).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    c) Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus (BVerfGE 134, 135, 138; BVerfG, Beschl. v. 13.9.2005 - 2 BvQ 31/05, NJW 2005, 2982; Beschl. v. 31.7.2009 - 2 BvQ 45/09, juris;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 58).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und …

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Dem Wahlprüfungsgericht, welches aufgrund seiner Besetzung mit fünf Mitgliedern der Bürgerschaft kein Organ der rechtsprechenden Gewalt im Sinne der Art. 135 BremLV und Art. 92 GG ist (BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/07, BremStGHE 8, 13, 36), gebührt dabei die Vorhand, während eine dem Schutz des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts dienende gerichtliche Rechtskontrolle - mangels in der Bremischen Landesverfassung vorgesehener Verfassungsbeschwerde - ausschließlich in zweiter Instanz vor dem Staatsgerichtshof erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 99, 1, 17 f.).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Mandatsausübung von Bundesabgeordneten …

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    Es handelt sich um ein spezielles Verfahren, das Korrekturen von Wahlfehlern, einschließlich solcher, die das Verfahren vor dem Wahlakt betreffen, dem sonstigen Rechtsweg nach Art. 141 S. 1 BremLV entzieht (BVerfGE 149, 374, 378, Rn. 8 m.w.N. zu Art. 19 Abs. 4 GG).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    Auszug aus StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    c) Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus (BVerfGE 134, 135, 138; BVerfG, Beschl. v. 13.9.2005 - 2 BvQ 31/05, NJW 2005, 2982; Beschl. v. 31.7.2009 - 2 BvQ 45/09, juris;… BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 58).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. …

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 3/16

    Die Wahlprüfungsbeschwerde der Landesorganisation Bremen der SPD ist unzulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25

    Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …

    Rn. 20 b) Eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes ist jedoch dann zu machen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 KWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; siehe auch VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS] -, juris Rn. 41 ff., 68 für Landtagswahlen; im Ergebnis die Frage offenlassend, jedoch mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes StGH Bremen, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 -, juris Rn. 20 ff. für Wahlen zur Bürgerschaftswahl).
  • StGH Niedersachsen, 09.12.2024 - StGH 10/23

    Wahlprüfungsbeschwerde; Aufstellung von Wahlbewerbern durch den Kauf von …

    Ein Wahlvorschlag genügt demnach wahlrechtlichen Anforderungen, wenn er neben einer geheimen Abstimmung einen "Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann", einhält (…so BVerfG, Beschl. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243, juris Rn. 41 ff.; zustimmend für das Wahlprüfungsrecht des jeweiligen Bundeslandes: BremStGH, Beschl. v. 27.4.2023 - St 1/23 -, LVerfGE 34, 147, juris Rn. 29;… SaarlVerfGH, Urt. v. 29.9.2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, 169, juris Rn. 92).

    Wahlprüfungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob eine Partei Satzungsregelungen über eine Delegiertenversammlung schafft und dann einen Wahlakt im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 5 NLWG durchführt, der den oben zitierten Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen wahrt, aber den parteiinternen Satzungsregeln ganz oder teilweise nicht gerecht wird, ohne damit einen Wahlfehler zu bewirken (…so BVerfG, Beschl. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243, juris Rn. 41-43;… dem folgend die Landesverfassungsgerichte, vgl. hier nur SächsVerfGH, Urt. v. 16.8.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, LVerfGE 30, 373, juris Rn. 94; BremStGH, Beschl. v. 27.4.2023 - St 1/23 -, LVerfGE 34, 147, juris Rn. 27), oder ob der identische Wahlakt ohne jede vorherige Schaffung entsprechender Satzungsregeln durchgeführt wird.

    Auch der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen (Beschl. v. 27.4.2023 - St 1/23 -, LVerfGE 34, 147, juris Rn. 30, 32) hat fehlende Parteisatzungsregelungen nicht als einen einen Wahlfehler begründenden Sachverhalt angesehen (sondern dort die mangelhafte Einladung der Parteimitglieder;… vgl. insofern auch Boehl, in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, § 21 Rn. 17, wonach bei Abwesenheit von Satzungsregelungen über eine Delegiertenversammlung die Parteimitglieder eine solche Versammlung mehrheitlich schlicht "einfordern" können).

  • VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26

    Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …

    Die Kammer sieht wegen der Effektivität nachgelagerten Rechtsschutzes, der im Fall des Obsiegens zur Wiederholung der Wahl unter Einschluss des zunächst ausgeschlossenen Kandidierenden führt, keinen Anlass für eine Ausnahme (so im Ergebnis auch Nds. OVG, Beschluss vom 20. August 2001 - 10 MA 2815/01 - BA S. 4 unter Verweis auf dessen stRspr, V.n.b.; VG Lüneburg…, Beschluss vom 15. August 2016 - 5 B 120/16 - juris Rn. 20 und Beschluss vom 17. August 2026 - 1 B 76/26 - n.V.; mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes etwa StGH Bremen, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 - juris Rn. 22; vielerorts wird dies offengelassen, vgl. etwa OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1481/23

    Wahlprüfung, Anforderungen an eine Aufstellungsversammlung - …

    Zu den elementaren Verfahrensgrundsätzen betreffend die parteiinterne Vorbereitung einer Wahl von Bewerbern für eine Wahlliste gehört, dass die wahlberechtigten Mitglieder der Partei von einer Wahl im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 BremWahlG Kenntnis erhalten (StGH Bremen, Beschl. v. 27.4.2023, St 1/23, juris Rn. 31).

    Ein ausreichender Hinweis auf die Einladung im Weser-Kurier vom 11.11.2022 erfolgte auch nicht durch die E-Mail des AfD-Bundesverbandes vom 14.11.2022 (vgl. StGH Bremen, Beschl. v. 27.4.2023, St 1/23, juris Rn. 32).

  • VG Bremen, 08.01.2024 - 1 V 13/24

    Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …

    Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass das Wahlprüfungsgericht aufgrund seiner Besetzung mit fünf Mitgliedern der Bürgerschaft kein Organ der rechtssprechenden Gewalt im Sinne der Art. 135 BremLV und Art. 92 GG ist (…BremStGH, Urt. v. 22.05.2008 - St 1/07 -, BremStGHE 8, 13, 36) und die gerichtliche Rechtskontrolle ausschließlich in zweiter Instanz vor dem Staatsgerichtshof erreicht werden kann (BremStGH, Beschl v. 27.04.2023 - St 1/23 -, juris Rn. 21).
  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 2/23
    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes verweisen die Antragsteller auf ihr Vorbringen im Verfahren St 1/23 und die hohen Kosten, die eine Wiederholung der Wahl zum Beirat Hemelingen verursachen würde.
  • StGH Bremen, 24.09.2024 - St 19/23
    Dies zeigt der 2022 novellierte § 37 Abs. 1 Satz 1 Brem- WahlG deutlich, indem er ausdrücklich auch "die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung der Wahl" dem Wahlprüfungsverfahren zuweist (BremStGH, Beschl. v. 27.04.2023, St 1/23, juris Rn. 21 ff.).
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