Rechtsprechung
| StGH Bremen, 29.09.1956 - St 2/1951 |
Volltextveröffentlichung
- Staatsgerichtshof
Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts II. Instanz
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de
, S. 25 (Kurzinformation)
Beschwerde des BHE gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts
Verfahrensgang
- StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/51
- StGH Bremen, 21.11.1953 - St 2/51
- StGH Bremen, 29.09.1956 - St 2/1951
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus StGH Bremen, 29.09.1956 - St 2/51
Zur Begründung für diese Anregung wies er darauf hin, daß Artikel 75 Abs. 3 der Bremischen Verfassung "vorkonstitutionelles" Recht darstelle und daß das Bundesverfassungsgericht inzwischen in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2 S. 124 ff.) die Anwendung des Artikels 100 Abs. 1 GG auf vorkonstitutionelles Recht verneint habe.
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Rechtsprechung
| StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/1951 |
Volltextveröffentlichung
- Staatsgerichtshof
Fünfprozentklausel I
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de
, S. 31 (Kurzinformation)
Aussetzung- und Vorlagebeschluß im Verfahren einer Beschwerde des BHE gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts
Verfahrensgang
- StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/1951
- StGH Bremen, 21.11.1953 - St 2/51
- StGH Bremen, 29.09.1956 - St 2/51
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/51
Der Staatsgerichtshof macht sich dabei die Grundsätze zu eigen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. April 1952 - 2 BvH 1/52 - insbesondere unter Ziff. III entwickelt hat. - StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Beschwerde der Deutschen Partei gegen einen Beschluß des Wahlprüfungsgerichts
Auszug aus StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/51
) vgl. dazu aber unten Beschluß vom 23.07.1967 - St 1/1964 -.
- StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08
Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der …
Der Staatsgerichtshof hielt seine ursprüngliche Ablehnung der Sperrklausel (BremStGHE 1, 173) angesichts der inzwischen dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208; 6, 84) nicht aufrecht (BremStGHE 4, 111, 123; 6, 253, 268). - StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Beschwerde der Deutschen Partei gegen einen Beschluß des Wahlprüfungsgerichts
Danach habe, wie der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 29. Oktober 1952 - St 2/1951 - dargelegt habe, jede politische Partei ein Recht auf Gleichheit der Wettbewerbschancen bei den Wahlen.Dem Gericht haben die Akten des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen WP 1/63 und betreffend den Einspruch des Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten, Landesverband Bremen (BHE) - ohne Az.-, sowie die Akten des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen St 2/1951 und St 2/1953 und der Senatsregistratur Bremen B 1 Nr. 155 - 29 - vorgelegen.
Daher kann sich die Beschwerdeführerin zu ihren Gunsten nicht auf die vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Vorlagebeschluß vom 29. Oktober 1952 zu St 2/1951 vertretene Auffassung berufen, daß dann, wenn in einem Wahlgebiet die 5 %-Grenze überschritten wird, die Sperrklausel in jedem Fall dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderläuft.
- StGH Bremen, 17.10.1953 - St 2/53
Beschwerde des BHE gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts
Dieser hat am 29.10.1952 folgenden Beschluß verkündet (St 2/1951).Der Staatsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit dem BHE der Meinung, daß das vorliegende Verfahren selbständig und unabhängig von dem aufgrund des früheren Einspruchs des BHE anhängig gewordenen und noch nicht beendeten Verfahren (Az. St 2/1951) zu behandeln ist und daß jenes Verfahren einer Endentscheidung im vorliegenden Verfahren nicht entgegensteht.
Daß der Staatsgerichtshof für die Entscheidung über die Beschwerden gegen Entscheidungen des WPrG's zuständig ist (§ 22 Abs. 3 WahlG), hat er in seinem Beschluß vom 29.10.1952 (Az. St 2/1951) mit der dort gegebenen Begründung, auf die verwiesen wird, bejaht.
- StGH Bremen, 13.09.2016 - St 3/16
Die Wahlprüfungsbeschwerde der Landesorganisation Bremen der SPD ist unzulässig
Nach ständiger Rechtsprechung des mit Mitgliedern des Staatsgerichtshofs besetzten Wahlprüfungsgerichts 2. Instanz bzw. des Staatsgerichtshofs zu § 39 BremWahlG kann jedenfalls derjenige Beschwerde erheben, der zuvor Einspruch eingelegt hat und damit keinen Erfolg hatte (BremStGHE 1, 173 ff; BremStGHE 8, 13 ff; 8, 56 ff).
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Rechtsprechung
| StGH Bremen, 21.11.1953 - St 2/1951 |
Volltextveröffentlichung
- Staatsgerichtshof
Fünfprozentklausel II
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Änderung des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses vom 29.10.1952
Verfahrensgang
- StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/51
- StGH Bremen, 21.11.1953 - St 2/1951
- StGH Bremen, 29.09.1956 - St 2/51
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus StGH Bremen, 21.11.1953 - St 2/51
In dem Schreiben des Berichterstatters ist dargelegt: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 - 1 BvL 21/51 - (BVerfGE 2 S. 124 f.) sei Artikel 100 Abs. 1 GG auf vorkonstitutionelles Recht nicht anwendbar; insoweit sei die Prüfungszuständigkeit der übrigen Gerichte unbe-.Zwar hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2 S. 124 ff.) klargestellt, daß vorkonstitutionelles Recht dem Verfahren nach Artikel 100 Abs. 1 GG nicht unterliegt, und wenn das Urteil schon am 29. Oktober 1952 vorgelegen hätte, würde der Staatsgerichtshof seinen Vorlagebeschluß von diesem Tage nicht auf die Frage der Vereinbarkeit von Artikel 75 Abs. 3 der Bremischen Verfassung mit dem Grundgesetz abgestellt haben.
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