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Rechtsprechung
   BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,890
BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07 (https://dejure.org/2009,890)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - XI R 52/07 (https://dejure.org/2009,890)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - XI R 52/07 (https://dejure.org/2009,890)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 28b Teil F Unterabs. 1, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; UStG 1999 § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, § 4 Nr. 14

  • openjur.de

    Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation; Abgrenzung zur Lieferung; Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers des anderen Mitgliedstaats

  • openjur.de

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin; Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 9, UStG § 3a Abs 1, UStG § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst c, UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c
    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 9 UStG 1999, § 3a Abs 1 UStG 1999, § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst c UStG 1999, § 4 Nr 14 UStG 1999, Art 9 Abs 2 Buchst c EWGRL 388/77
    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • IWW
  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 28b Teil F Unterabs. 1, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; UStG 1999 § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, § 4 Nr. 14

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Knorpelmaterial als "beweglicher körperlicher Gegenstand" i. S. d. Umsatzsteuerrechts - Vorlage an den EuGH

  • cpm-steuerberater.de

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin – Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • Betriebs-Berater

    Zum Begriff der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung

  • rewis.io

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • Judicialis

    RL 77/388/EWG Art. 28b Teil F Unterabs. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; ; UStG 1999 § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c; ; UStG 1999 § 4 Nr. 14

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und anschließende Vermehrung zur Reimplantation zu therapeutischen Zwecken

  • rechtsportal.de

    Feststellung des Umsatzes aus einer Vermehrung körpereigener (autologer) Knorpelzellen (Chondrozyten) bei Abgabe an Leistungsempfänger (Ärzte oder Kliniken) in anderen europäischen Mitgliedstaaten; Aussetzung des Verfahrens aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens an ...

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage: Ort der sonstigen Leistung bei Zellkultivierung ? Ortsverlagerung durch Angabe der USt-IdNr. ? Laborleistung als Heilbehandlung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zellvermehrung für ausländische Unternehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreie Vermehrung von Knorpelzellen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und anschließende Vermehrung zur Reimplantation zu therapeutischen Zwecken

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung des Umsatzes aus einer Vermehrung körpereigener (autologer) Knorpelzellen (Chondrozyten) bei Abgabe an Leistungsempfänger (Ärzte oder Kliniken) in anderen europäischen Mitgliedstaaten; Aussetzung des Verfahrens aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens an ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Begriff der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zum Leistungsort

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vermehrung von Knorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Medizinische Knorpelzucht ist umsatzsteuerfrei

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Vermehrung von Knorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kultivierung menschlicher Knorpelzellen zur Reimplantation umsatzsteuerfrei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermehrung von Knorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung - Für Umsatzsteuerfreiheit muss Leistung von Ärzten oder im Rahmen eines arztähnlichen Berufs erbracht werden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Heilberufe
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Umfang der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG im Überblick
    Rechtsform des Unternehmers
    Ort der sonstigen Leistung
    Die einzelnen Dienstleistungen des § 3a UStG
    Tätigkeitsort des § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG
    Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen sowie deren Begutachtung
    Tätigkeitsort

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 3a, UStG 1999 § 4 Nr 17 Buchst a
    Ausland; Identifikationsnummer; Ort der Leistung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 3a, UStG 1999 § 4 Nr 17 Buchst a
    Ausland; Identifikationsnummer; Ort der Leistung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 461
  • DB 2009, 1214
  • BStBl II 2009, 563
  • BStBl II 2013, 971
  • StB 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07
    Sollte das Knorpelmaterial nicht als "beweglicher körperlicher Gegenstand" qualifiziert werden, sondern wegen der "funktionalen Einheit" mit dem Körper eines Menschen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1993 VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52) ebenso zu behandeln sein wie der Mensch selbst, wäre es denkbar, dass an diesem Material --wie an einem Menschen selbst-- "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" ausgeführt werden können.
  • BFH, 29.01.1998 - V R 3/96

    Umsätze einer medizinisch-technischen Assistentin steuerfrei

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07
    Dies erscheint möglich, da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine medizinisch-technische Assistentin einen arztähnlichen Beruf ausübt (Urteil vom 29. Januar 1998 V R 3/96, BFHE 185, 287, BStBl II 1998, 453).
  • FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04

    Leistung; Begriff des "Gegenstandes" i.S.d. UStG

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 959 veröffentlicht.
  • EuGH, 06.03.1997 - C-167/95

    Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07
    Dieser Auffassung steht das EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95 --Linthorst, Pouwels en Scheren-- (Slg. 1997, I-1195) nicht entgegen.
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 23/19

    Zur Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie

    aa) Der Senat ist bereits davon ausgegangen, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient keine (zwingende) Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist (vgl. Senatsurteil vom 29.06.2011 - XI R 52/07, BFHE 234, 461, BStBl II 2013, 971, Rz 27; Senatsbeschluss in BFHE 259, 567, BStBl II 2018, 109, Rz 41), sondern lediglich einen typischen Anwendungsfall der Befreiungsvorschrift bildet.
  • BFH, 11.10.2017 - XI R 23/15

    Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie

    bb) Der Senat ist bereits davon ausgegangen, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient keine (zwingende) Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, BFHE 234, 461, BStBl II 2013, 971, Rz 27; siehe auch FG Hamburg, Urteil vom 23. Oktober 2013  2 K 349/12, EFG 2014, 383).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 2 K 2409/13

    Umsatzsteuer 2009 bis 2012

    Auch der BFH habe mit Urteil vom 29.06.2011 XI R 52/07 (BFHE 235, 58) entschieden, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis gerade nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG sei.

    Diese Auffassung vertritt das BMF auch in einem weiteren, auf das BFH-Urteil vom 29.06.2011 XI R 52/07 (BStBl II 2013, 971) hin ergangenen Schreiben vom 20.11.2013 IV D 3-S 7170/11/10005 (BStBl I 2013, 1581).

    In dem BFH-Urteil vom 29.06.2011 XI R 52/07 (BFH/NV 2011, 1806) stelle der BFH fest, dass ein Vertrauensverhältnis zum Patienten nicht ausnahmslos Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung sei.

  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 221/15

    Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen - Analyse und Befundung von

    So stelle er in dem Urteil vom 29.06.2011(XI R 52/07, BStBl II 2013, 971) ausdrücklich fest, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis des Arztes zum Patienten nicht stets Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sei.

    Auch stehe das Urteil des BFH vom 29.06.2011 (XI R 52/07) der vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch bei einer entsprechenden beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.2011 XI R 52/07, BFH/NV 2011, 1806).

    In dem Urteil vom 29.06.2011 (XI R 52/07, BFH/NV 2011, 1806), das im Anschluss an das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache Verigen (C-156/09) ergangen ist, stellt der BFH fest, dass ein Vertrauensverhältnis zum Patienten nicht ausnahmslos Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung ist.

  • FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 349/12

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) stelle in dem nachfolgenden Urteil ausdrücklich fest, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis des Arztes zum Patienten nicht stets Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sei (BFH-Urteil vom 29.06.2011 XI R 52/07).

    Dem stehe auch nicht das Urteil des BFH vom 29.06.2011 (XI R 52/07) entgegen, denn dieses Urteil sei zu der Rechtslage vor dem 01.01.2009 ergangen, so dass dessen Inhalt für den hier streitigen Zeitraum nicht herangezogen werden könne.

    Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch bei einer entsprechenden beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.2011 XI R 52/07, BFH/NV 2011, 1806).

    In dem Urteil vom 29.06.2011 (XI R 52/07, BFH/NV 2011, 1806), das im Anschluss an das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache Verigen (C-156/09) ergangen ist, stellt der BFH fest, dass ein Vertrauensverhältnis zum Patienten nicht ausnahmslos Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung ist.

  • BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13

    Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie

    aa) Eine Steuerfreiheit der an die Krankenhäuser erbrachten infektionshygienischen Leistungen des Klägers setzt nicht zwingend das --vom FA geforderte-- Vertrauensverhältnis zu einem Patienten voraus (vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, BFHE 234, 461, BStBl II 2013, 971, Rz 25 ff.; vom 8. August 2013 V R 8/12, BFHE 242, 548, BFH/NV 2014, 119, Rz 18).
  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

    Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG setzt deshalb voraus, dass die Leistungen von einem Arzt oder im Rahmen der Ausübung eines arztähnlichen Berufs erbracht worden sind (BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, BFHE 234, 461, BFH/NV 2011, 1806).
  • BFH, 21.04.2021 - XI R 12/19

    Zur Kleinunternehmerregelung im Jahr der Neugründung und zur Steuerpflicht von

    Eine in diesem Sinn eigenverantwortliche Tätigkeit des Unternehmers selbst ist nicht erforderlich; es genügt, wenn der Unternehmer die Tätigkeit durch entsprechend qualifizierte Personen ausführen lässt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849, unter II.1.a; in BFH/NV 2005, 1392, unter II.2.b; vom 13.07.2006 - V R 7/05, BFHE 214, 458, BStBl II 2007, 412 zur Steuerbefreiung von vom TÜV erbrachten betriebsärztlichen Leistungen; vom 15.03.2007 - V R 55/03, BFHE 217, 48, BStBl II 2008, 31 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Laboruntersuchungen durch eine GmbH; vom 29.06.2011 - XI R 52/07, BFHE 234, 461, BStBl II 2013, 971 zur Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Reimplantation durch eine AG; in BFHE 270, 230 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung durch eine GmbH).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2015 - 16 K 340/12

    Umsatzsteuerfreiheit von auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern

    Eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen der Klägerin und den Leistungsempfängern (Patienten) bedarf es insoweit nicht - vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07.
  • BFH, 22.01.2020 - XI R 24/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.12.2019 XI R 23/19 (XI R 23/15) -

    Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch bei einer entsprechenden beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.2011 - XI R 52/07, BFHE 234, 461, BStBl II 2013, 971, Rz 25).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2013 - 6 K 1122/11

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Massageleistungen einer freien Mitarbeiterin

  • FG Münster, 09.05.2023 - 15 K 1953/20

    Umsatzsteuer: Vertretung beim ärztlichen Notfalldienst und Entnahme von

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2019 - 2 K 2066/19

    Steuerfreiheit der im Einzelunternehmen erbrachten Umsätze i.R.v.

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11

    Stellt die Behandlung / Operation von Tieren, deren Halter im Drittland wohnen,

  • FG Thüringen, 21.01.2014 - 4 K 409/12

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze einer radiologischen Gemeinschaftspraxis aus der

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Rechtsprechung
   BFH, 04.03.2009 - I R 32/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1752
BFH, 04.03.2009 - I R 32/08 (1) (https://dejure.org/2009,1752)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2009 - I R 32/08 (1) (https://dejure.org/2009,1752)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2009 - I R 32/08 (1) (https://dejure.org/2009,1752)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 5, § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, § 17 Abs. 2; KStG 2002 § 8b Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

  • openjur.de

    Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem Teilwert; Anteilsbewertung durch die aufnehmende Kapitalgesellschaft; Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG 2002; Verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften; Anteilserwerb durch Tausch

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Auswirkungen der unrichtigen Bewertung einer Einlage von Geschäftsanteilen beim Verkauf der Anteile durch eine Kapitalgesellschaft

  • Judicialis

    EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 5; ; EStG 2002 § ... 6 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG 2002 § 17 Abs. 1 Satz 1; ; EStG 2002 § 17 Abs. 1 Satz 2; ; EStG 2002 § 17 Abs. 2; ; KStG 2002 § 8b Abs. 2; ; KStG 2002 § 8b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Bewertung einer verdeckten Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung; Bestimmung der Höhe des Erwerbs der Anteile i.F.d. fehlerhaften Ansetzung der Anteile in den Bilanzen mit einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem Teilwert

  • Der Betrieb

    Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in das Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft ? Bewertung der Einlage ? Anschließende Anteilsveräußerung ? Anwendung von § 8b Abs. 2 KStG 2000 ? Wegen Teilwertbewertung keine Anwendung von § 8b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KStG ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erwerb von Gesellschaftsanteilen unter dem Teilwert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung einer verdeckten Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung; Bestimmung der Höhe des Erwerbs der Anteile i.F.d. fehlerhaften Ansetzung der Anteile in den Bilanzen mit einem ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Falsch bilanzierte Einlage ist kein Erwerb unter dem Teilwert

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem Teilwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 410
  • BB 2009, 1412
  • DB 2009, 1382
  • BStBl II 2012, 341
  • StB 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hessen, 29.11.2007 - 4 K 3765/04

    Keine Steuerbefreiung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien nach § 8b Abs. 2

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 32/08
    Die dagegen erhobene Klage wies das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 29. November 2007 4 K 3765/04 ab.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1914 veröffentlicht.

  • BFH, 28.02.1990 - I R 43/86

    Realisierung von Verlusten - Verdeckte Einlage - GmbH-Anteile - Schweizerische

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 32/08
    Verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften sind an sich unentgeltliche Vorgänge (Senatsurteile vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BFHE 155, 52, BStBl II 1989, 271; vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 44/04

    Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 32/08
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führt diese Wertsteigerung jedoch nicht zu einem greifbaren Vermögensvorteil und ist daher nicht als Gegenleistung, sondern lediglich als Wertreflex zu beurteilen (z.B. Senatsurteile vom 23. Februar 2005 I R 44/04, BFHE 209, 123, BStBl II 2005, 522; vom 19. August 1997 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).
  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 32/08
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führt diese Wertsteigerung jedoch nicht zu einem greifbaren Vermögensvorteil und ist daher nicht als Gegenleistung, sondern lediglich als Wertreflex zu beurteilen (z.B. Senatsurteile vom 23. Februar 2005 I R 44/04, BFHE 209, 123, BStBl II 2005, 522; vom 19. August 1997 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 147/83

    Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 32/08
    Verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften sind an sich unentgeltliche Vorgänge (Senatsurteile vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BFHE 155, 52, BStBl II 1989, 271; vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 89/97

    Verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 32/08
    c) § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG 2002 ist jedoch im Wege der teleologischen Reduktion ab dem Veranlagungszeitraum 1992 (für die Zeit davor vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 1998 I R 89/97, BFHE 186, 25, BStBl II 1998, 691) einschränkend dahingehend zu verstehen, dass stets Satz 1 Halbsatz 1 anzuwenden ist (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. November 1998, BStBl I 1998, 1227; allgemeine Auffassung im Schrifttum, z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 17 Rz 120; Schmidt/Glanegger, EStG, 27. Aufl., § 6 Rz 441 "Verdeckte Einlagen"; Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 6 Rz 167).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 34/16

    Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können steuerlich geltend

    Die verdeckte Einlage von Aktien in eine Kapitalgesellschaft steht (wie im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG) gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile gleich (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG BFH-Urteil vom 04.03.2009 - I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341, Rz 13).
  • BFH, 19.06.2019 - I R 32/17

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führt diese Wertsteigerung jedoch nicht zu einem greifbaren Vermögensvorteil und ist daher nicht als Gegenleistung, sondern lediglich als Wertreflex zu beurteilen (z.B. Senatsurteil vom 04.03.2009 - I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Bei einem Tausch bemessen sich die Anschaffungskosten des erlangten Wirtschaftsguts --hier der stillen Beteiligung-- nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach dem gemeinen Wert der hingegebenen Wirtschaftsgüter --hier der Darlehensforderung gegen die B-GmbH-- (z.B. BFH-Urteile vom 27.05.1970 - IV R 222/69, BFHE 99, 474, BStBl II 1970, 743; vom 14.12.1982 - VIII R 53/81, BFHE 137, 339, BStBl II 1983, 303; vom 25.01.1984 - I R 183/81, BFHE 140, 538, BStBl II 1984, 422; vom 27.03.2007 - VIII R 28/04, BFHE 217, 460, BStBl II 2007, 699, unter II.2.d; vom 04.03.2009 - I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341, unter II.2.d).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen, das einen Geschäftswert aufweist, an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur nach den von dem Einzelunternehmen bilanzierten Aktiva und Passiva, so fehlt es an einer wertadäquaten Gegenleistung für den übergehenden Geschäftswert (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2009 I R 32/08, BFHE 224, 410, BFH/NV 2009, 1207, unter II. 2. a).
  • FG Hamburg, 12.02.2014 - 6 K 203/11

    Ermittlung des Teilwertes einer verdeckten Einlage in Form eines

    a) Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteil vom 04.03.2009 I R 32/08, BFHE 224, 410, BFH/NV 2009, 1207).
  • BFH, 09.06.2021 - I R 32/17

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führt diese Wertsteigerung jedoch nicht zu einem greifbaren Vermögensvorteil und ist daher nicht als Gegenleistung, sondern lediglich als Wertreflex zu beurteilen (z.B. Senatsurteil vom 04.03.2009 - I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2022 - I R 47/19

    Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

    Verdeckte Einlagen sind --im Gegensatz zu offenen Einlagen (Einlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten)-- Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Anteilseigner oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben (z.B. Senatsurteil vom 04.03.2009 - I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341).

    Dem entspricht es, wenn verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften als unentgeltliche Vorgänge angesehen werden (z.B. Senatsurteil in BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341, m.w.N.) und in der Entnahme kein Anschaffungsvorgang gesehen wird (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 13.04.2010 - IX R 22/09, BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790).

  • BFH, 31.07.2013 - I R 44/12

    Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co.

    Da für Sachverhalte dieser Art die Annahme einer Sperrfristverletzung weder mit dem Zweck des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG 1997 n.F./2002 noch dem Willen des Gesetzgebers vereinbar und mithin sinnwidrig wäre, ist die Regelung im Wege der teleologischen Reduktion entsprechend den allgemeinen Anforderungen an eine einschränkende Norminterpretation (vgl. hierzu allgemein Senatsurteil vom 4. März 2009 I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341; BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 9/05, BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 381 f.) auf solche Vermögensübertragungen zu beschränken, bei denen --ohne einen gegenläufigen Ergänzungsbilanzansatz-- der während der Sperrfrist erzielte Veräußerungs- oder Entnahmegewinn nicht nur dem Einbringenden zuzurechnen wäre.
  • BFH, 14.03.2011 - I R 40/10

    Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der

    § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG 1997 ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass er nicht gilt, wenn die betreffenden Anteile aus einem nicht steuerpflichtigen Bereich in ein Betriebsvermögen überführt werden und dadurch erstmals steuerverhaftet werden (vgl. zu Einlagen von Trägerkörperschaften in Betriebe gewerblicher Art --BgA--: Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 11. April 1997 S 2706 A-16-St II 12, S 2706 A-56-St II 12, vorangehend Verfügung vom 19. April 1993, Finanz-Rundschau --FR-- 1993, 448, 449; Heger in Gosch, KStG, 2. Aufl., § 4 Rz 161; Meier/Semelka in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 4 KStG Rz 118; Bott in Ernst & Young, KStG, § 4 Rz 323; Sauter in Erle/Sauter, Körperschaftsteuergesetz, 3. Aufl., § 4 KStG Rz 37; Krämer in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Rz 224; a.A. Bauschatz/Strahl, Deutsches Steuerrecht 2004, 489, 493; vgl. auch zur teleologischen Reduktion der Vorschrift in anderer Konstellation Senatsurteil vom 4. März 2009 I R 32/08, BFHE 224, 410).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 43/18

    Steuerbarkeit des Entzugs von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null

    Die verdeckte Einlage von Aktien in eine Kapitalgesellschaft steht (wie im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG) gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile gleich (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG BFH-Urteil vom 04.03.2009 - I R 32/08, BFHE 224, 410, BStBl II 2012, 341, Rz 13).
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 2731/08

    Behandlung eines Forderungsverzichts bei einem Teilwert über dem bilanzierten

  • BFH, 14.12.2011 - I R 92/10

    Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09

    Gewinn aus einer verdeckten Einlage - Ableitung des gemeinen Werts von

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 2416/12

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 11 K 2218/08

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG - Wirtschaftliches Eigentum an einem

  • FG Münster, 19.12.2017 - 10 K 3329/13

    Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen stellen Teilwertabschreibungen

  • FG Münster, 22.11.2017 - 9 K 1877/10

    Prüfung des Entstehens eines Liquidationsgewinns bei erfolgte Liquidation der

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Rechtsprechung
   BFH, 12.02.2009 - V R 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2357
BFH, 12.02.2009 - V R 85/07 (https://dejure.org/2009,2357)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2009 - V R 85/07 (https://dejure.org/2009,2357)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - V R 85/07 (https://dejure.org/2009,2357)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 15a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20

  • openjur.de

    Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen; Keine für die Annahme einer Analogie erforderliche Regelungslücke; Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie in das ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 15a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20

  • riw-online.de

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 20; UStG § 15a
    Vorsteuerberichtigung - Ermessensspielraum des deutschen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EG-Richtlinien

  • Betriebs-Berater

    Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen

  • Judicialis

    UStG 1999 § 15a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20

  • rechtsportal.de

    UStG 1999 § 15a; RL 77/388/EWG Art. 20
    Anspruch auf Vorsteuerberichtigung für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern

  • datenbank.nwb.de

    Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen; keine für die Annahme einer Analogie erforderliche Regelungslücke; Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie in das ...

  • Der Betrieb

    Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen ? Keine für die Annahme einer Analogie erforderliche Regelungslücke ? Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie in das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Vorsteuerberichtigung für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vorsteuerberichtigung für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vorsteuerberichtigung für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Vorsteuerberichtigung für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen bei Änderung der umsatzsteuerlich relevanten Verhältnisse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG bei vor dem 1.1.05 erworbenem Umlaufvermögen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 15a Abs 1, EWGRL 388/77 Art 20 Abs 1
    Durchschnittssatz; Regelbesteuerung; Umlaufvermögen; Vorsteuerberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 473
  • BB 2009, 1099
  • BB 2009, 1228
  • DB 2009, 1109
  • BStBl II 2010, 76
  • StB 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.12.2001 - V R 8/98

    Umsatzsteuer - Keine Berichtigung der Vorsteuer bei Umlaufvermögen

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - V R 85/07
    Diese Vorschrift erfasst nur die Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Gegenständen des Anlagevermögens, nicht aber auch bei Gegenständen des Umlaufvermögens (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557), um die es im Streitfall geht.
  • BFH, 16.12.1993 - V R 79/91

    Vorsteuerabzug - Vorsteuerbetrag - Regelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - V R 85/07
    Zwar hat der Senat bereits vor Inkrafttreten des UStG 2005 die Anwendung der im Streitjahr für Anlagevermögen bestehenden Berichtigungsvorschrift des § 15a Abs. 1 UStG auf den Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG sowie für den Umkehrfall bejaht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 79/91, BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339).
  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - V R 85/07
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juni 1997 V R 36/95 (BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589) entschieden hat, handelt es sich bei Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten danach zustehende Regelungsbefugnis nicht um eine Bestimmung, die einen Anwendungsvorrang zugunsten des Steuerpflichtigen begründet, da sie weder inhaltlich unbedingt noch hinreichend genau ist, sondern den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum bei ihrer Umsetzung in das nationale Recht belässt.
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Denn der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene § 15a UStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl I 2004, 3310) ist gemäß § 27 Abs. 11 UStG (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 2009 V R 85/07, BFHE 224, 473, BStBl II 2010, 76, unter II.1.b, Rz 11; Abschn. 27.1 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--) nur auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, deren zugrunde liegende Umsätze erst nach dem 31. Dezember 2004 ausgeführt wurden.
  • BFH, 12.07.2023 - XI R 14/22

    Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der

    Die Umsetzung dieser Bestimmung steht nicht im Ermessen des Mitgliedstaats (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.2004 - V R 31/02, BFHE 205, 549, BStBl II 2004, 858, Rz 42 ff.; vom 12.06.2008 - V R 22/06, BFHE 222, 106, BStBl II 2009, 165, unter II.1.d); sie hat der deutsche Gesetzgeber mit § 15a Abs. 7 Halbsatz 2 UStG vorgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 12.02.2009 - V R 85/07, BFHE 224, 473, BStBl II 2010, 76, Rz 14 und zu Umlaufvermögen s. Rz 15).
  • BFH, 24.09.2009 - V R 6/08

    Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze keine Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung, wenn diese zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden und bei denen es sich "regelmäßig um Gegenstände des Umlaufvermögens" handelt, da entgegen der Rechtsansicht des FG auch Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG keine Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung vorsieht (BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 V R 85/07, BFHE 224, 473, BFH/NV 2009, 1048).
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