Rechtsprechung
| BGH, 29.06.2022 - StB 26/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 140 StPO; § 454 StPO
Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung zur Bewährung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage; Zuständigkeit des OLG; Gutachten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren über die Reststrafenaussetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 140 Abs 2 StPO, § 454 Abs 1 S 2 StPO, § 454 Abs 2 StPO, § 462a Abs 5 StPO, § 8 StVollzG BE
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren über die Reststrafenaussetzung - IWW
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
- rechtsportal.de
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Pflichtverteidigung: Beiordnungsgründe - Vollstreckung
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Einsatz eines Prognoseinstruments rechtfertigt keine Pflichtverteidigung im Vollstreckungsverfahren - Einsatz eines Prognoseinstruments rechtfertigt keine Pflichtverteidigung im Vollstreckungsverfahren
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 357
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211;… vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).a) Weder die Dauer der bislang vollstreckten Strafe noch der zu vollstreckende Strafrest lassen den Vollstreckungsfall als so schwerwiegend erscheinen, dass eine Verteidigung notwendig im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO wäre (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 6; anders: OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12).
Zwar kann die Erörterung eines kriminologischen Gutachtens im Sinne des § 454 Abs. 2 StPO gerade bei divergierenden Prognoseeinschätzungen eine Pflichtverteidigung erfordern (vgl. dazu Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 13 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 16;… vgl. auch MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 140 Rn. 41); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben.
- OLG Brandenburg, 27.12.2005 - 1 Ws 194/05
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211;… vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).Dabei kann dahinstehen, ob mit Blick auf die "PKH-Richtlinie" eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung möglich (vgl. dazu OLG Nürnberg…, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 24 ff.) und deshalb hinsichtlich der Bestimmung des Strafrests auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, denn auch die Dauer der am 28. März 2022 noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafe von ca. einem Jahr und neun Monaten ragt über den Durchschnitt nicht dergestalt heraus, dass sie eine besondere Schwere des Vollstreckungsfalles zu begründen vermag (vgl. dazu auch Hamburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, juris Rn. 4).
Zwar kann die Erörterung eines kriminologischen Gutachtens im Sinne des § 454 Abs. 2 StPO gerade bei divergierenden Prognoseeinschätzungen eine Pflichtverteidigung erfordern (vgl. dazu Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 13 ff.; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 16;… vgl. auch MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 140 Rn. 41); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben.
- OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20
Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211;… vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).Dabei kann dahinstehen, ob mit Blick auf die "PKH-Richtlinie" eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung möglich (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 24 ff.) und deshalb hinsichtlich der Bestimmung des Strafrests auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, denn auch die Dauer der am 28. März 2022 noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafe von ca. einem Jahr und neun Monaten ragt über den Durchschnitt nicht dergestalt heraus, dass sie eine besondere Schwere des Vollstreckungsfalles zu begründen vermag (vgl. dazu auch Hamburgisches OLG…, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, juris Rn. 4).
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 335/08
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (Kriterien für …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211;… vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).a) Weder die Dauer der bislang vollstreckten Strafe noch der zu vollstreckende Strafrest lassen den Vollstreckungsfall als so schwerwiegend erscheinen, dass eine Verteidigung notwendig im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 6; anders: OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12).
- OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ws 239/09
Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; schwierige Sachlage
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211;… vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).Zwar kann die Erörterung eines kriminologischen Gutachtens im Sinne des § 454 Abs. 2 StPO gerade bei divergierenden Prognoseeinschätzungen eine Pflichtverteidigung erfordern (vgl. dazu Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 13 ff.; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 16;… vgl. auch MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 140 Rn. 41); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben.
- BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
Mit Blick auf die unterschiedliche Ausgestaltung des jeweiligen Verfahrens führt die Notwendigkeit der Verteidigung im Erkenntnis- nicht zwingend zu einer solchen im Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02, NJW 2002, 2773, 2774;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 34). - KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
Strafvollstreckung: Pflichtverteidigerbestellung bei Erteilung umfangreicher …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211; vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).
- BGH, 08.01.2025 - StB 71/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers …
a) Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung, kommt - in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO - nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 9 mwN).Zwar kann die Erörterung eines solchen Gutachtens im Einzelfall eine Pflichtverteidigerbestellung erfordern, wenn hierfür besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderlich sind, über die der Verurteilte nicht verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2022, 357, 358).
Auch in den Fällen einer nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO gebotenen Einholung eines kriminalprognostischen Gutachtens ist aber in aller Regel keine Pflichtverteidigerbestellung veranlasst, solange das Gutachten noch nicht vorliegt oder - wie hier - noch nicht einmal eine Entscheidung darüber getroffen worden ist, ob es einer kriminalprognostischen Begutachtung des Verurteilten bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2022, 357, 358).
cc) Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung für die anstehende Vollstreckungsentscheidung nicht schon daraus, dass hier statt einer Strafvollstreckungskammer gemäß § 462a Abs. 5 Satz 1 StPO das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. diesbezüglich näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 17).
- BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (besondere …
Rn. 9 a) Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung, kommt in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sachoder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 9 mwN;… vom 8. Januar 2025 - StB 71/24, juris Rn. 8).Zwar kann die Erörterung eines solchen Gutachtens im Einzelfall eine Beiordnung erfordern, wenn es hierfür besonderer Kenntnisse oder Fähigkeiten bedarf, über die der Verurteilte nicht verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2022, 357, 358).
Rn. 16 Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung für die anstehende Vollstreckungsentscheidung nicht daraus, dass hier statt einer Strafvollstreckungskammer gemäß § 462a Abs. 5 Satz 1 StPO das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (s. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 13).
- BGH, 03.03.2026 - StB 11/26
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Führungsaufsichtsverfahren
Rn. 6 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren kommt in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 9 mwN;… vom 8. Januar 2025 - StB 71/24, juris Rn. 8).Dass hier statt einer Strafvollstreckungskammer gemäß § 462a Abs. 5 Satz 1 StPO das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 13).
- LG Hildesheim, 11.08.2025 - 21 Qs 21/25
Anordnung der Sicherungshaft in einem Bewährungsaufsichtsverfahren wegen eines zu …
Vielmehr ist für das Vollstreckungsverfahren anerkannt, dass eine Verteidigerbestellung allein auf Grundlage einer entsprechenden Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO zu erfolgen hat (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22 m.w.N.;… Schmitt/Köhler, a.a.O., § 140 Rn. 34 m.w.N.), wohingegen der Katalog des § 140 Abs. 1 StPO keine Anwendung findet (KG, Beschluss vom 14. September 2005 - 5 Ws 399/05 m.w.N.; a.A. AG Aschersleben, Beschluss vom 19. April 2010 - 6 VRJs 23/10;… Satzger/Schluckebier/Werner, StPO, 6. Aufl. 2025, § 140 Rn. 25).Die Richtlinie beansprucht aber lediglich Geltung für Verdächtige und Beschuldigte in Ermittlungs- oder Erkenntnisverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, nicht jedoch für das nationale Vollstreckungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22).
- OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22
Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit
Die Frage kann hier aber (s. o.) offenbleiben (für Unzulässigkeit weiterhin die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. (alle juris): OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 Ws 28/22 (S); OLG Braunschweig, Beschluss vom 02. März 2021 - 1 Ws 12/21; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20; KG Berlin, Beschluss vom 04. September 2020 - 5 Ws 217/19; für Zulässigkeit bei rechtzeitiger Antragstellung und offensichtlicher Begründetheit unter Bezugnahme auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) in Umsetzung der sog. "PKH-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016) z.B.: OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. November 2020 - Ws 962/20; LG Stuttgart, Beschluss vom 14, Juli 2022 - 18 Qs 36/22; LG Frankfurt, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 24 Qs 36/22; LG Bochum, Beschluss vom 18. September 2020 - 10 Qs 6/20; ausdrücklich offengelassen BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2022 - 2 Ws 103/22). - BGH, 17.09.2025 - StB 46/25
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen (zweiten) …
Dabei kann dahinstehen, ob mit Blick auf die "PKH-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2016/1919) eine rückwirkende Bestellung möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2022, 357, 358; bejahend OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., StraFo 2021, 71, 72; aA Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 u.a., NStZ 2020, 625 Rn. 7 mwN; ebenso für die Zeit vor Geltung der EU-Richtlinie BGH, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 1 StR 344/08, NStZ-RR 2009, 348; KG…, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 u.a., juris Rn. 5; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 ARs 1/15, juris Rn. 8 mwN). - LG Leipzig, 11.09.2023 - 17 Qs 48/23
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Ob hieran nunmehr im Hinblick auf die Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26.10.2016 ("PKH-Richtlinie") und deren Umsetzung durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 weiterhin festzuhalten ist, hat der BGH zuletzt offengelassen (BGH, Beschluss vom 29.06.2022, Az. StB 26/22, zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23
Strafvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer …
Soweit nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Verteidigers mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein sollen, gilt dies allerdings - wie sich § 143 Abs. 1 StPO entnehmen lässt - unmittelbar nur bis zur Einstellung oder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, also nur für das strafrechtliche Erkenntnis-, nicht aber das Vollstreckungsverfahren (vgl. BT-Drs. 19/13829 S. 44; BGH NStZ-RR 2022, 357). - LG Magdeburg, 25.06.2025 - 21 Ws 4/25
Pflichtverteidiger, Gesamtstrafe, Schwere der Tat, rückwirkende Bestellung, …
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zuletzt (Beschluss vom 29.06.2022, Az. StB 26/22 ) ausdrücklich offengelassen, in diesem Zusammenhang jedoch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (…a. a. O.) verwiesen, in welcher eine rückwirkende Bestellung für ausnahmsweise möglich erachtet wird. - OLG Hamm, 05.06.2025 - 3 Ws 141/25
Zustellungsvollmacht; Suchtberatungsstelle
Rn. 23 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über einen Widerruf der Reststrafenaussetzung zur Bewährung, und in dem daran anschließenden Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.6.2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2025, 92, Rn. 8, beck-online; OLG Köln Beschl. v. 9.5.2016 - 2 Ws 294/16, 2 Ws 295/16, BeckRS 2016, 115163; OLG Hamm Beschl. v. 3.1.2008 - 3 Ws 704/07, BeckRS 2008, 8272). - OLG Naumburg, 11.08.2025 - 1 Ws 253/25
- OLG Karlsruhe, 24.05.2023 - 2 Ws 148/23
Frist zur Benennung eines Verteidigers
- OLG Naumburg, 11.12.2024 - 1 Ws 495/24
Bestellung eines Pflichtverteidigers; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
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