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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,37841
BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99 (https://dejure.org/1999,37841)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99 (https://dejure.org/1999,37841)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99 (https://dejure.org/1999,37841)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 359 Nr. 5 StPO
    Anforderungen an ein Beweismittel für die Wiederaufnahme des Verfahrens

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5; ; StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 368

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Wiederaufnahmeantrag - Schlüssigkeitsprüfung - Neues Beweismittel - Neue Tatsachen - Beweiswürdigung - Hilfsbeweisantrag

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Wiederaufnahmeantrag; Schlüssigkeitsprüfung; Neues Beweismittel; Neue Tatsachen; Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Nr. 5, § 368
    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93
    Rn. 3 Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98;… Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93
    Rn. 3 Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98;… Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • BGH, 13.01.1999 - StB 13/98

    BGH bestätigt Ablehnung der Wiederaufnahme des Spionageprozesses gegen Karl …

    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93
    Rn. 3 Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98;… Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • BGH, 09.06.2026 - StB 20/26

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …

    Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2026 - StB 35/26

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …

    Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen …

    Rn. 7 Auch ist das angerufene Gericht dabei nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt, sondern kann das im Antragsvorbringen benannte neue Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen konkreten Beweiswert - nicht jedoch auf die inhaltliche Richtigkeit - hin überprüfen, soweit dies ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGH NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; BGHSt 17, 303 f. BVerfG, NJW 1995, 2024 f.;… StV 2003, S. 225 f.; Senat, Beschluss vom 08.12.2004, 1 Ws 351/04).
  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Eingeschränkt wird der Grundsatz der Richtigkeitsunterstellung dahingehend, dass sich die Prüfung der Erheblichkeit nicht in einer "abstrakten Schlüssigkeitsprüfung" erschöpft, sondern ein neues Beweismittel auch bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert bzw. seine Beweiskraft zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGH NStZ 2000, 218; BGH NJW 1977, 59;… LR-Gössel § 368 Rn. 23 ff.;… KK-StPO/Schmidt § 368 Rn. 10 m.w.N.;… Schmitt aaO. § 368 Rn. 9).
  • LG Arnsberg, 05.02.2019 - 2 KLs 6/19
    (BGH, Beschluss vom 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 - StB 4/99, NStZ 2000, 218).
  • KG, 12.07.2021 - 5 Ws 112/20
    Entgegen der im Beschwerdevorbringen angeführten Rechtsauffassung, wonach es dem Wiederaufnahmegericht im Aditionsverfahren verwehrt sein soll, die Beweise im Wege der Eignungsprüfung zu würdigen, ist das Wiederaufnahmegericht nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt, sondern hat bei der Beurteilung der Eignung im Sinne des § 368 Abs. 1 StPO die Beweiskraft der neuen Tatsachen bzw. Beweismittel zu bewerten, soweit dies ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGH, NStZ 2000, 218;… KG, a.a.O.).
  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

    Die Prüfung der Frage, ob das Beweismittel zur Erreichung des Wiederaufnahmeziels geeignet ist, beschränkt sich jedoch nicht auf die Schlüssigkeit des Vorbringens, sondern umfasst eine gewisse Wertung der Beweiskraft der genannten Beweismittel, soweit sie ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGHSt 17, 303, 304; BGH NStZ 2000, 218).
  • KG, 29.08.2008 - 1 AR 1069/08

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen …

    Die Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, dass ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen (vgl. BGH NStZ 2000, 218; Senat, Beschluss vom 14. September 2001 - 4 Ws 123/01 - KG, Beschluss vom 03. Dezember 2002 - 5 Ws 595/02 - jeweils m.w.N.).
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