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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.1975

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.1974 - StB 8/75   

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https://dejure.org/1974,13417
OLG Frankfurt, 15.10.1974 - StB 8/75 (https://dejure.org/1974,13417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.1974 - StB 8/75 (https://dejure.org/1974,13417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 1974 - StB 8/75 (https://dejure.org/1974,13417)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1975 - StB 8/75   

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https://dejure.org/1975,11127
BGH, 06.05.1975 - StB 8/75 (https://dejure.org/1975,11127)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1975 - StB 8/75 (https://dejure.org/1975,11127)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1975 - StB 8/75 (https://dejure.org/1975,11127)
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Wird zitiert von ... (4)

  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als …

    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130] = juris, Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009 - 3 Ws 9/08 -, juris, Rn. 13, 15-.

    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130 f.] = juris, Rn. 7 -.

    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 8 -.

    - Ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130] = juris, Rn. 4, 7 -.

    - Schon BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130 f.] = juris, Rn. 7 -.

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 2/25

    Wirksamkeit der Zustellung eines nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses

    Hierzu dient die Anhörung in einem Nachverfahren gemäß der - entsprechend anzuwendenden - Vorschrift des § 33a StPO, deren Heranziehung der Zweck dieser Bestimmung, die Möglichkeit rechtlichen Gehörs nachträglich auch in Fällen zu eröffnen, in denen ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1975 - StB 8/75 -, juris Rn. 7 für den Fall der verfristeten sofortigen Beschwerde gegen einen öffentlich zugestellten Widerrufsbeschluss).

    Auf diese Weise werden die Belange des Verurteilten hinreichend gewahrt, ohne dass ihm damit eine Rechtsstellung eingeräumt wird, auf die ihm wegen der ihm zur Last fallenden Versäumung der Beschwerdefrist die Strafprozessordnung keinen Anspruch gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1975 - StB 8/75 -, juris Rn. 7).

  • StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693

    Die Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Grundrechtsklage setzt auch die …

    - Ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 8 -.

    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 5 ff.; kritisch Pollähne, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 33a, Rn. 7 -.

  • KG, 18.09.2020 - 5 Ws 151/20

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Widerrufsbeschlusses; …

    Vielmehr kann der Widerrufsbeschluss auch ohne vorherige Anhörung erlassen und öffentlich zugestellt werden, wenn der Verurteilte sich - wie hier - ohne Angabe einer (gültigen) Anschrift abgesetzt hat und sein Aufenthaltsort trotz zumutbarer Nachforschungen nicht zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - StB 8/75 -, juris Rn. 3 [= BGHSt 26, 127 ff.], …und vom 19. Mai 1989 - StB 11/89 -, juris Rn. 3; KG, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 2 Ws 35/18 - …und vom 24. Oktober 2000 - 5 Ws 446/99 -, juris Rn. 2;… Senat, Beschlüsse vom 24. Januar 2020 - 5 Ws 10-12/20 - und 20. August 2018 - 5 Ws 103/18 - Appl in: Karlsruher Kommentar, a. a. O., § 453 Rn. 8;… Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 453 Rn. 50;… Schmitt, a. a. O., § 453 Rn. 6; jew. m. w. Nachw.); denn derjenige, der seine Anhörung durch sein eigenes Verhalten schuldhaft unmöglich macht, verwirkt das Recht auf vorheriges rechtliches Gehör (…vgl. KG, a. a. O., Senat, a. a. O.;… Graalmann-Scheerer, a. a. O.; jew. m. w. Nachw.).

    Abweichendes gilt hier auch nicht deshalb, weil dem Beschwerdeführer vor Erlass der Widerrufsbeschlüsse kein rechtliches Gehör gewährt werden konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975, a. a. O., Rn. 4 ff., auch zur früher vertretenen Gegenauffassung, …und vom 19. Mai 1989, a. a. O., Rn. 4; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - Ws 1264/98 -, juris Rn. 9).

    Dem Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör ist in derartigen Fällen vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, dass die vor der Widerrufsentscheidung nicht durchführbare Anhörung in entsprechender Anwendung des § 33a StPO im Rahmen eines Nachverfahrens nachgeholt wird (vgl. BGH Beschluss vom 6. Mai 1975, a. a. O., Rn. 7;… OLG Nürnberg, a. a. O., Rn. 10; KG…, Beschluss vom 3. Mai 2018, a. a. O.;… Appl, a. a. O.;… Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rn. 51;… Schmitt, a. a. O., § 453 Rn. 6).

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