Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1954 - StE 1/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 215
- NJW 1954, 1208
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- RG, 13.06.1918 - I 262/18
Ist im Sinne des § 244 StGB. der rechtskräftig Verurteilte "bestraft", wenn ihm …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
Annahme einer früheren Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung von …
Der Grund liegt darin, daß die Vollziehung der Untersuchungshaft hier nicht der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gleichzusetzen ist, wenn auch die Anrechnung der Untersuchungshaft sonst einer Verbüßung der Strafe gleichkommt (z.B. als Rückfallvoraussetzung und bei der bedingten Entlassung nach § 26 StGB: BGHSt 5, 377; 6, 215 [BGH 01.07.1954 - 4 StR 818/53]; 7, 214, 216 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]; BGH MDR 1959, 1022).Daß in (allerdings seltenen) Fällen, in denen unter den Voraussetzungen des § 26 StGB eine durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft verbleibende Reststrafe nicht mehr vollstreckt und damit Ausgesetzt wird, weil das Gericht die bedingte Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft anordnet (BGHSt 6, 215), eine Sperrwirkung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht eintritt, rechtfertigt keine andere Entscheidung.
- BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60
Wenden auf der Autobahn - § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl nunmehr § 315c Abs. 1 Nr. …
Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53]. - BGH, 04.04.1957 - 4 StR 86/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.09.1959 - 2 StE 2/59
Rechtsmittel
Der Senat hat sich mit den sich hieraus ergebenden Rechtsfragen in seiner Entscheidung BGHSt 6, 215 bereits eingehend auseinandergesetzt. - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 516/61
Rechtsmittel
Es ist daher keine unzulässige Erwägung, daß der Tatrichter die Anrechnung davon abhängig gemacht hat, ob und in welchem Maße durch die Untersuchungshaft der Strafzweck erreicht worden ist (s. BGHSt 6, 215 a 218; BGH in LM Nr. 8 zu § 60 StGB = NJW 1956, 1164;… BGH Urt. v. 19. Oktober 1956, 5 StR 291/56).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".