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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,318
OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 (https://dejure.org/2008,318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 (https://dejure.org/2008,318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2008 - 3 Ss 318/08 (https://dejure.org/2008,318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StPO § 81a; ; StPO § 344; ; StPO § 257

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 457
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a; StPO § 344; StPO § 257
    Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutprobe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Nichtbeachtung des Richtervorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahmen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Kurzinformation, 21.1.2009)

    Blutprobeentnahme nur mit richterlicher Anordnung zulässig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Anforderungen an eine Verfahrensrüge über Nichtbeachtung des Richtervorbehalts bei einer Blutentnahme; Tendenz einer häufigeren Annahme einer Gefahr im Verzug bei Straßenverkehrsdelikten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt

  • richterbund.info PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richtervorbehalt und mündliche Entscheidungen (Till Halfmann; FORUM 2010, 8)

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 25 Cs 84/08
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 242
  • NZV 2009, 90
  • StRR 2008, 463
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    nach § 81a StPO entbehrlich machen (OLG Hamburg NZV 2008, 362, 364;… Meyer-Goßner a.a.O. § 81a Rdn. 3).

    Dies gilt nicht nur im Falle eines Verstoßes gegen Belehrungspflichten, sondern auch für etwaige Verstöße gegen § 81a StPO (OLG Hamburg NZV 2008, 362,365).

    Je unklarer das Ermittlungsbild oder je komplexer der Sachverhalt ist und je genauer die BAK-Wert-Ermittlung sein muss, um so eher wird man daher eine Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bejahen müssen (OLG Hamburg NZV 2008, 362, 364).

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Beweismittelbeschaffung unterschiedlich zu verfahren, so dass die vom Bundesgerichtshof in den zitierten Entscheidungen aufgestellten Grundsätze, die inzwischen auch vom Bundesgerichtshof selbst auf weitere Fallgestaltungen, wie einen Verfahrensverstoß bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, angewendet werden (BGHSt 51; 1 ff:; vgl. zu dieser Tendenz auch: BGH NJW 2007, 2269, 2273 f.), auf einen Verstoß der hier behaupteten Art übertragbar sind.

    Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (…a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 1345 und Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 = BeckRS 2008, 37714) müssen die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf § 81a Abs. 2 StPO grundsätzlich versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine solche Anordnung treffen.

    Ob bzw. inwieweit bei einer Verletzung des, Richtervorbehalts ein Beweisverwertungsverbot bezüglich des auf der Grundlage der ohne richterliche Anordnung erlangten Blutprobe eingeholten Gutachtens anzunehmen ist (vgl. dazu BVerfG Beschl. v. 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 - BeckRS 2008, 37714), kann derzeit offen bleiben.

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens; …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Die tatsächlichen Abbauwerte liegen im allgemeinen (z.T. deutlich) höher, so dass sich mit zunehmendem Zeitablauf zwischen Tat und Blutprobenentnahme auch die Abweichungen zwischen einem zeitnah gemessenen tatsächlichen BAK-Wert und einem durch Rückrechnung ermittelten BAK-Wert ergeben (vgl. dazu näher: LG Braunschweig Beschl. v. 04.01.2008 - 9.Qs 381/07 - juris; LG Hamburg NZV 2008, 213,214; LG Heidelberg Beschl. v. 19.06.2008 -1 Qs 41/08 - juris; Laschewski NZV 2007, 582, 583; a.A. OLG Stuttgart Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 - juris).

    Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (…a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215).

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Der Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels ist nur bis zu dem durch § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt möglich (BGHSt 38, 214; BGHSt 42, 15, 22).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 1345 und Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 = BeckRS 2008, 37714) müssen die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf § 81a Abs. 2 StPO grundsätzlich versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine solche Anordnung treffen.
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Der Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels ist nur bis zu dem durch § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt möglich (BGHSt 38, 214; BGHSt 42, 15, 22).
  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von …

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …

  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den …

  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, …

  • AG Essen, 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07

    Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung für den Erlass der Anordnung einer …

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 550/07

    Persönlichkeitsschutz; Lichtbilder; Geschädigte; schriftliches Urteil

  • LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08

    Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen …

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Danach müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1995, 2047; OLG Hamm NJW 2009, 242;… OLG Hamm Urt. v. 12.02.2008 - 3 Ss 541/07 = BeckRS 2008, 07744).

    Diese Frage beurteilt sich danach, ob durch die vorherige Anrufung des Gerichts die Gefährdung des Untersuchungserfolges aufgrund einzellfallbezogener Tatsachen zu gewärtigen ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243).

    Nicht jede richterliche Anordnung kann zwingend erst nach Aktenvorlage erfolgen (vgl. BGHSt 51, 285; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243 m.w.N.).

    Der Generalstaatsanwaltschaft ist zuzugeben, dass hier aufgrund der Weigerung des Angeklagten, einen Atemalkoholtest durchzuführen, die Gefahr bestand, dass sich die Alkoholisierung des Angeklagten in der Nähe der strafrechtlich relevanten Grenzwerte bewegte, was grundsätzlich für die Vermeidung weiterer Verzögerungen durch die Einholung eine richterlichen Anordnung und für die Bejahung von Gefahr im Verzuge spricht (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242, 244 m.w.N.).

    Während dessen - und noch vor der Blutentnahme selbst - hätte man dann noch versuchen können, fernmündlich die richterliche Anordnung für das weitere Vorgehen auf der Grundlage des § 81a StPO einzuholen (zu diesem zweistufigen Vorgehen vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242, 244; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 127).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei …

    Die vom Angeklagten im Bezug auf die Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO gerade noch den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598) entsprechende und damit zulässige Verfahrensrüge erweist sich in der Sache als unbegründet.

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten 'quasi-gesetzlichen' Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 ‰ für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.;… Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (…zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. ["Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten…"] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris ["Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern"]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.;… OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.;… v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).

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