Rechtsprechung
BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer Untervollmacht versehenen Rechtsanwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1981, 393
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO ;… BGH, NJW 1958, S. 1308 f.). - OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 2 Ws 13/23
Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers befristet …
Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; StV 2011, 650 und Beschluss vom 15.01.2014 - 4 StR 346/13 -, juris). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Die Verfahrensrügen waren nicht rechtzeitig im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO erhoben worden, weil der Schriftsatz nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem zu diesem Zweck bevollmächtigten Sozius unterzeichnet worden war, auf den der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam übertragen konnte (…BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2; BGH StV 1981, 393). - BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung …
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
Darlegung der Toleranzwerte bei Geschwindigkeitsmessung
Dieses Erfordernis liegt bereits dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 300 StPO zu Grunde (…vgl. Göhler, a.a.O.; für das Revisionsverfahren siehe im Übrigen BGH StV 1981, 393; NStZ-RR 2000, 38; OLG Hamm StV 1982, 170; OLG Koblenz VRS 71, 209).Verbleiben bei der insoweit gebotenen Auslegung der Rechtsmittelschriften Zweifel, so ist von unbeschränkter Urteilsanfechtung auszugehen, wenn Gegenstand der angegriffenen Entscheidung eine einzige Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit ist (BGH MDR 1978, 282; NStZ 1983, 359; StV 1981, 393).
- OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer …
Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO;… BGH, NJW 1958, S. 1308 f.). - BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13
Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung …
Der am 20. März 2013 zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellte Rechtsanwalt Mo. (Bd. XII Bl. 257 f. d.A.) konnte seine Befugnisse jedoch nicht wirksam auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81, StV 1981, 393; vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; vom 8. Dezember 2012 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 jeweils mwN). - OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv …
Die Revision wurde nicht fristgerecht eingelegt, weil die Rechtsmittelschrift vom 3. Dezember 2004 nicht von dem Pflichtverteidiger, sondern von seinem Sozius unterzeichnet war, der die Pflichtverteidigung nicht ohne Weiteres für den bestellten Verteidiger führen darf (vgl. BGH StV 1981, 393); dass der Sozius als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 12; NStZ 1992, 248), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
Strafvollstreckungssache: Aufhebung der rechtskräftigen Entscheidung über die …
Ein Pflichtverteidiger kann seine Befugnisse zwar grundsätzlich nicht wirksam auf einen Unterbevollmächtigten übertragen (BGH…, Beschluss vom 15.01.2014, 4 StR 346/13, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11.06.1981, 1 StR 303/81, juris, Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.12.2014, 1 Ws 344/14;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 142 Rn. 15). - BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung sachlichrechtlicher Rügen - …
- BGH, 07.01.1999 - 4 StR 652/98
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Revisionsverfahren
- BGH, 12.11.1991 - 1 StR 578/91
Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers
- BGH, 23.03.1993 - 3 StR 106/93
Übertragung der Befugnisse eines Pflichtverteidigers durch Untervollmacht auf …
- BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89
Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision
- OLG Karlsruhe, 09.02.2013 - 2 Ws 13/23
Haftzuschlag, Vorläufige Festnahme
- OLG Frankfurt, 12.10.2007 - 2 ARs 77/07
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger,
- BGH, 04.05.1995 - 4 StR 11/95
Vollmacht - Bevollmächtigung - Revision - Revisionsbegründung - …
- BGH, 09.02.1982 - 1 StR 815/81
Unzulässigkeit einer Revision mangels Prozessvollmacht
- BGH, 09.02.1982 - 1 StR 816/81
Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift durch einen nicht-bevollmächtigten …
Rechtsprechung
BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Nachweis für eigenmächtiges Fernbleiben eines Angeklagten von der Hauptverhandlung - Anordnung des Verfalls von Mieteinnahmen
Verfahrensgang
- BGH, 10.04.1980 - 3 StR 236/80
- BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Papierfundstellen
- StV 1981, 393
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
Schmücker-Prozess
Ob sie vorliegen, hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung im Freibeweisverfahren zu prüfen (…LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 35;… Kleinknecht/Meyer § 231 Rdn. 13; BGH StV 1981, 393; BGH NStZ 1983, 355 und 1984, 209 ;… BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3). - BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des …
Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn der Angeklagte sich über den Zeitpunkt des Fortsetzungstermins geirrt hat (BGH StV 1981, 393, 394).Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393, 394).
- OLG Hamm, 20.03.2007 - 3 Ss 541/06
Hauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; Eigenmächtigkeit; Nachweis
Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit i. S. von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393 394 . Das Revisionsgericht prüft dabei selbständig - ggf. im Wege des Freibeweises - nach, ob die Eigenmächtigkeit auch schon im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen ist, ohne an die Feststellung des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418 ).Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit i. S. von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393 394 . Das Revisionsgericht prüft dabei selbständig - ggf. im Wege des Freibeweises - nach, ob die Eigenmächtigkeit auch schon im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen ist, ohne an die Feststellung des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418 ).
Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit i. S. von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393 394 . Das Revisionsgericht prüft dabei selbständig - ggf. im Wege des Freibeweises - nach, ob die Eigenmächtigkeit auch schon im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen ist, ohne an die Feststellung des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418 ).
- BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421). - BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Um eine erste Nachprüfung aufgrund der Revisionsbegründung zu ermöglichen, gehört daher bei einer auf die Verletzung von §§ 230, 231 Abs. 2 StPO gestützten Verfahrensrüge zu den Darlegungspflichten die Behauptung, dass der Angeklagte der Hauptverhandlung nicht eigenmächtig ferngeblieben sei, und die Erläuterung dieser Behauptung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73; Beschluss vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80 Rn. 7;… Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83 Rn. 4;… Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 Rn. 25). - BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die …
Auf Grund des unzutreffenden Sachvortrags bietet die Revisionsrechtfertigung keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit des Angeklagten durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80, StV 1981, 393). - BGH, 05.02.1982 - 3 StR 33/82
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
Sie setzt voraus, daß der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig ferngeblieben ist, nämlich versucht hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 25, 317; BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; Strafverteidiger 1981, 393; Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80).Dies ist nach der vom Revisionsgericht insoweit selbständig vorzunehmenden Prüfung (BGH Strafverteidiger 1981, 393) jedenfalls für die Sitzung vom 7. Juli 1981 nicht bewiesen.
Da eine solche Fallgestaltung nicht auszuschließen ist, ist der für die Anwendbarkeit des § 231 Abs. 2 StPO erforderliche Nachweis eigenmächtigen Fernbleibens (BGH Strafverteidiger 1981, 393; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81 - m.w.N.) nicht erbracht.
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281; BGH…, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153; BGH, Beschl. vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209). - BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98
Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten
Eigenmächtiges Handeln liegt danach nicht vor, wenn der Angeklagte einen Fortsetzungstermin etwa verschlafen (…BGHR StPO § 231 II Abwesenheit, eigenmächtige 7) oder sich über seinen Zeitpunkt geirrt hat (BGH StV 1981, 393). - OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Begriff des eigenmächtigen …
Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393, 394). - BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81
Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips …
- BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81
Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden …
- BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
Folgen der Einreichung von Schriftsätzen durch einen Sozius anstatt durch den …
- BGH, 25.03.1986 - 2 StR 87/86
Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - …
- BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99