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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80   

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BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80 (https://dejure.org/1980,5242)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1980 - 1 StR 288/80 (https://dejure.org/1980,5242)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1980 - 1 StR 288/80 (https://dejure.org/1980,5242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vor der Straftat eines Jugendlichen entwickelt gewesene Persönlichkeitsmängel - Auswirken von schädlichen Neigungen eines Jugendlichen schon auf die erste Straftat - Störung der Ordnung der sozialen Gemeinschaft durch Mängel der Charakterbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 250
  • NStZ 1981, 251
  • StV 1981, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80
    Es muß sich dabei mindestens um, sei es anlagebedingt, sei es durch ungünstige Umwelteinflüsse begründete Mängel der Charakterbildung handeln, die den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 11, 169; 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 1. Juli 1976 - 4 StR 207/76 - und vom 27. Juni 1978 - 2 StR 208/78).

    Da jedoch nicht auszuschließen ist, daß die Höhe der Strafe durch die möglicherweise unberechtigte Annahme schädlicher Neigungen beeinflußt ist (BGHSt 16, 261, 262) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61], ist der Strafausspruch aufzuheben.

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80
    Es muß sich dabei mindestens um, sei es anlagebedingt, sei es durch ungünstige Umwelteinflüsse begründete Mängel der Charakterbildung handeln, die den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 11, 169; 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 1. Juli 1976 - 4 StR 207/76 - und vom 27. Juni 1978 - 2 StR 208/78).
  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Auszug aus BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80
    Rechtsfehlerhaft ist zwar die Annahme des Landgerichts, Dieter K. und Armin K., die selbst keine Latten bei sich führten, hätten das Regelbeispiel des § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB verwirklicht (vgl. BGHSt 27, 56).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen eines

    Auszug aus BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80
    Klaus K. hat sich, wie seine Verwarnung erkennen läßt, bisher lediglich nicht einwandfrei geführt (BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 50/75).
  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 207/76

    Äußerungsrecht der Eltern in einem Jugendprozess - Zulässigkeit der Ablehnung

    Auszug aus BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80
    Es muß sich dabei mindestens um, sei es anlagebedingt, sei es durch ungünstige Umwelteinflüsse begründete Mängel der Charakterbildung handeln, die den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 11, 169; 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 1. Juli 1976 - 4 StR 207/76 - und vom 27. Juni 1978 - 2 StR 208/78).
  • BGH, 27.06.1978 - 2 StR 208/78

    Revision aufgrund Folgerung einer schädlichen Neigungen ausschließlich aus der

    Auszug aus BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80
    Es muß sich dabei mindestens um, sei es anlagebedingt, sei es durch ungünstige Umwelteinflüsse begründete Mängel der Charakterbildung handeln, die den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 11, 169; 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 1. Juli 1976 - 4 StR 207/76 - und vom 27. Juni 1978 - 2 StR 208/78).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 169, 170; BGH NStZ 1981, 250; BGH StV 1982, 335; w. Nachw. bei Brunner JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11).
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 504/81

    Unzureichende Substantiierung eines Persönlichkeitsmangels

    Allerdings ist die Annahme schädlicher Neigungen des Angeklagten (1. Alternative des § 17 Abs. 2 JGG) nicht zureichend begründet: die Kammer bezieht sich hierfür allein auf die Tat selbst, obgleich es regelmäßig der Feststellung bedarf, daß schon vorher jene Persönlichkeitsmängel vorlagen, die dann in der Tat "hervorgetreten" sind (BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 1 StR 288/80 -).

    Daß sich die möglicherweise unberechtigte Annahme schädlicher Neigungen auf das Strafmaß ausgewirkt haben könnte (vgl. BGHSt 16, 261, 262 f. [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 1 StR 288/80 -), ist nach den von der Kammer angeführten Strafzumessungsgründen im hier vorliegenden Fall auszuschließen (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 355/81 -).

  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 28/82

    Jugendstrafrecht - Schädliche Neigungen - Schwere Schuld - Beurteilungskriterien

    Es muß sich dabei mindestens um anlagebedingte oder durch ungünstige Umwelteinflüsse begründete Mängel der Charakterbildung handeln, die den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 16, 261; BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 1 StR 288/80).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.1989 - 1 Ss 22/89

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Schädliche Neigungen i.S. von § 17

    Persönlichkeitsmängel im Sinne dieser Vorschrift müssen bereits vor der Tat im Charakter des jugendlichen Täters, wenn auch verborgen, angelegt sein, entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und darüber hinaus in einer Weise fortwirken, daß die Begehung weiterer Straftaten zu befürchten ist (vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH Strafverteidiger 1981, 77; 1982, 335; Goldammer's Archiv 1986, 370).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1980 - 2 StR 689/80   

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https://dejure.org/1980,3813
BGH, 26.11.1980 - 2 StR 689/80 (https://dejure.org/1980,3813)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1980 - 2 StR 689/80 (https://dejure.org/1980,3813)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1980 - 2 StR 689/80 (https://dejure.org/1980,3813)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung durch die große Strafkammer des Landgerichts trotz Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit

Papierfundstellen

  • StV 1981, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 689/80
    Damit unterlag die Aburteilung der gesamten, über die Vollendung des 21. Lebensjahres hinaus andauernden fortgesetzten Tat der Jugendgerichtsbarkeit (BGHSt 8, 349 f).
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 58/02

    Strafkammer; Jugendkammer; Eröffnungsbeschluss; Zuständigkeitsrüge; Verweisung;

    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGHSt 30, 260; BGH StV 1981, 77, Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 77 m. w. N.; Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 209 a Rdn. 46).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Eine den §§ 6 a, 16 oder 222 a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz im Verhältnis zwischen Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80 - und vom 26. November 1981 - 2 StR 689/80).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 344/02

    Heranwachsender (Zuständigkeit; Tateinheit; Teilidentität); unerlaubter Besitz

    Dessen Zuständigkeit ist nämlich bereits dann begründet, wenn auch nur ein Teil einer einheitlichen Tat vor Vollendung des 21. Lebensjahres verwirklicht wurde (Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 103 Rdnr. 19; Eisenberg JGG 9. Aufl. § 107 Rdnr. 5; Ostendorf JGG 5. Aufl. § 107 Rdnr. 3; BGH NStZ-RR 1996, 250; BGH, Beschluß vom 26.11.1980 - 2 StR 689/80; LG Berlin StV 1984, 520; OLG Düsseldorf JR 1983, 479, 480).
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