Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.1987

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87   

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BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87 (https://dejure.org/1987,2115)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1987 - 1 StR 249/87 (https://dejure.org/1987,2115)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1987 - 1 StR 249/87 (https://dejure.org/1987,2115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 340
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (Begriff des

    Da die Blutalkoholkonzentration aber im Zusammenhang mit der möglichen Widerstandsunfähigkeit M. S. s festgestellt werden sollte, hätte das Landgericht - vergleichbar den Fällen eines sog. Nachtrunks (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; s. auch BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 3) - zugunsten des Angeklagten ein Resorptionsdefizit von 30 % in seine Rechnung einstellen müssen.
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Bei einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o und einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 10) würde sich eine höhere als die vom Landgericht angenommene Blutalkoholkonzentration ergeben.
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Gegen eine Bewertung der Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen könnte im vorliegenden Falle allerdings sprechen, daß der Angeklagte nach den bisherigen Feststellungen an einer Persönlichkeitsstörung leidet, die in Verbindung mit übermäßigem Alkoholgenuß zu einer erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit führen kann (zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration und deren Auswirkungen vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10 sowie § 20 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 1. März 1999 zutreffend näher ausgeführt hat, wird der Strafausspruch auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß das Landgericht die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration fehlerhaft berechnet hat, indem es für den Nachtrunk ein Resorptionsdefizit von lediglich 10 % (UA 22) anstelle von 30 % angesetzt hat (BGHR StGB § 21 BAK 10).
  • BGH, 13.03.2007 - 4 StR 606/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung: Gesamtschau, Lückenhaftigkeit,

    Zudem hätte in Anwendung des Zweifelssatzes bei der Berechnung ein Resorptionsverlust von 30 % in Ansatz gebracht werden müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten zu dessen Gunsten hinsichtlich des Nachtrunks von einem Resorptionsdefizit in Höhe von 30 % und nicht nur 20 % auszugehen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10).
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Vor allem hätte sich das Landgericht bei der Prüfung einer etwaigen Fehleinschätzung des Angeklagten hinsichtlich der Zeitspanne seiner Gewalteinwirkung nicht mit dem pauschalen Hinweis auf seine konkrete Verfassung im Tatzeitpunkt und die Erinnerung an das Tatgeschehen begnügen dürfen, sondern sich insoweit mit den besonderen Tatumständen auseinandersetzen müssen, die zu einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit führten: Die beträchtliche Alkoholisierung des Angeklagten mit einer - unter Berücksichtigung des vom Landgericht zu Unrecht außer Ansatz gelassenen Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o bei der Rückrechnung einerseits und eines 30 %igen Resorptionsdefizits hinsichtlich des Nachtrunks andererseits (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1987 - 1 StR 249/87 -) - maximalen Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o, seine Übermüdung und die panikartige Erregung bei dem spontan gefaßten und sofort ausgeführten Tatentschluß lassen es als möglich erscheinen, daß der Angeklagte zu einer schnellen, in ihren Auswirkungen nicht klar bedachten (Flucht-) Handlung hingerissen worden ist.
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 438/03

    Überzeugungsbildung (teilweises Zugrundelegen der Einlassung des Angeklagten);

    Die Strafkammer hat allerdings rechtsfehlerhaft (vgl. dazu auch BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10) bei der Berechnung des Blutalkoholwerts des Nachtrunks ein Resorptionsdefizit von 10 % statt 30 % angesetzt und ist deshalb zu einer Tatzeitblutalkoholkonzentration von 1, 55 %o statt ca. 1,75 %o gelangt.
  • BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96

    Tötungsvorsatz - Verletzungsvorsatz - Zustechen

    Dabei ist es hinsichtlich des Nachtrunks fehlerhaft von einem nur 10 %igen Resorptionsdefizit ausgegangen, anstatt hierfür - wie es aufgrund des Zweifelssatzes geboten ist - 30 % anzusetzen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10); dadurch wird der für den Nachtrunk ermittelte Wert, der von dem rechnerischen Höchstwert abzuziehen ist, geringer und die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration höher.
  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

    Da dem Angeklagten nach der Tat eine Blutprobe entnommen wurde, ist diese der Berechnung zugrunde zu legen; die Trinkmengenangaben des Angeklagten sind nur für die Berechnung des "Nachtrunks" von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 9 e, f; § 316 Rdn. 8 e).
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 4 Ss 379/04

    Aufhebung, Freispruch, 0,5 Promille, Berechnung der BAK, Trinkmengenangaben

  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 369/89

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Beurteilung der Schuldfähigkeit -

  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 463/96

    Verwerfung der Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

  • BGH, 24.08.1995 - 1 StR 130/95

    Tatzeit-BAK - Rückrechnungszeiten - Resorptionsdefizit - Nachtrunk

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und

  • BGH, 05.02.1992 - 2 StR 477/91

    Bestimmung der Schuldunfähigkeit unter Einwirkung von Alkohol

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87   

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https://dejure.org/1987,2971
BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87 (https://dejure.org/1987,2971)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1987 - 3 StR 519/87 (https://dejure.org/1987,2971)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1987 - 3 StR 519/87 (https://dejure.org/1987,2971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der strafschärfenden Berücksichtigung des Verhaltens des Täters nach der Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1988, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß damit nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe bei der konkreten Strafzumessung ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten gewertet worden ist (BGH NStZ 1981, 257; 1981, 343; 1985, 21; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß damit nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe bei der konkreten Strafzumessung ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten gewertet worden ist (BGH NStZ 1981, 257; 1981, 343; 1985, 21; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
  • BGH, 10.06.1981 - 3 StR 169/81

    Beeinträchtigung der Verteidigung - Verhalten nach der Tat - Strafschärfung -

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß damit nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe bei der konkreten Strafzumessung ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten gewertet worden ist (BGH NStZ 1981, 257; 1981, 343; 1985, 21; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

    Es dennoch strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und

    Das nachträgliche Verhalten eines Täters kann nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat oder die Einstellung des Täters zu ihr zuläßt (BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 10).
  • BGH, 05.03.1991 - 5 StR 68/91

    Bewährung - Strafaussetzung - Neue Straftat

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