Rechtsprechung
BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 359
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten; …
Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).
- BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
Beweiswürdigung (besondere Darlegungsanforderungen bei Aussage gegen Aussage; …
Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die …
Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233;… siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96
Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit …
Hält der Tatrichter aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Zuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, so hat er dessen Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1994, 359). - OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen
Hält das erkennende Gericht aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens einer Sachverständigen für erforderlich, so hat es deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, StV 1994, 359; BGH, NStZ-RR 1996, 233; BGHSt 45, 164, 182). - OLG Köln, 18.08.2006 - 83 Ss 55/06 Der Tatrichter, der den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten stützt, hat eine verständliche, in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung zu liefern, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. etwa BGH StraFo 2005, 510; NJW 2000, 1350; NStZ-RR 1996, 233; StV 1994, 359; SenE v. 14.10.2003 - Ss 423/03 = StV 2004, 7; SenE v. 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05 = DAR 2005, 699; SenE v. 06.09.2005 - 82 Ss 27/05).
- OLG Köln, 11.07.2006 - 83 Ss OWi 46/06 Der Tatrichter, der den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten stützt, hat eine verständliche, in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung zu liefern, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. etwa BGH StraFo 2005, 510; NJW 2000, 1350; NStZ-RR 1996, 233; StV 1994, 359; SenE v. 14.10.2003 - Ss 423/03 = StV 2004, 7; SenE v. 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05 = DAR 2005, 699; SenE v. 06.09.2005 - 82 Ss 27/05).