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   OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I   

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OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I (https://dejure.org/1994,2038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I (https://dejure.org/1994,2038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I (https://dejure.org/1994,2038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2428
  • NZV 1994, 326
  • StV 1994, 376
  • VersR 1994, 1443
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    aa) Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Genuß anderer berauschender Mittel im Sinne von § 316 StGB vor, wenn, abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Konsumenten, erst weitere festgestellte Tatsachen erweisen, daß der Genuß dieser Mittel zu dessen Fahruntüchtigkeit geführt hat (BGHSt 31, 42, 44 ff. zur alkoholbedingten relativen Fahruntüchtigkeit).

    Als solche Ausfallerscheinungen, die durch den Haschischkonsum zumindest mitverursacht sein müssen, kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige, sei es besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie z.B. Stolpern und Schwanken beim Gehen (BGHSt 31, 42, 45 ff. m.N.).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    Dazu zählen grundsätzlich die ebenso wie Alkohol auf das zentrale Nervensystem einwirkenden, dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Stoffe, mithin auch Cannabisprodukte wie Haschisch (BGH aaO.; OLG Köln, NJW 1990, 2945 = StV 1992, 167 = BA 1990, 447 ; Senatsbeschluß vom 4. März 1993 in NJW 1993, 2390 = VRS 85, 201 = DAR 1993, 271 = VM 1993, 43 = NZV 1993, 276 mit zustimmender Anmerkung Trunk = StV 1993, 312 = JMBl. NW 1993, 130 m.w.N.; Maatz/Miller DRiZ 1993, 15 ff.).

    a) Eine der 1, 1 o/oo-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ermangelt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Hein/Schulz BA 1992, 225, 235; Gerschow 1987, 233, 238; Bürck BA 1993, 130, 132; Kreutzer, Veröffentlichung der auf dem 31. deutschen Verkehrsgerichtstag am 28. und 29. Januar 1993 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen S. 61, 71; Bratzke in der vorbezeichneten Veröffentlichung S. 47, 51; Salger DAR 1986, 383, 389; Trunk NZV 1991, 258, 259 mit dem Hinweis auf eine Auskunft von Dahldrup in Fußnote 8; Maatz/Mille DRIZ 1993, 15, 24; Nehm DAR 1993, 375, 378; OLG Köln NJW 1990, 2945 = StV 1992, 167 = BA 1990, 447 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1570 für Heroinkonsum sowie Senatsbeschluß vom 4. März 1993 aaO., m.w.N.).

  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    Dazu zählen grundsätzlich die ebenso wie Alkohol auf das zentrale Nervensystem einwirkenden, dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Stoffe, mithin auch Cannabisprodukte wie Haschisch (BGH aaO.; OLG Köln, NJW 1990, 2945 = StV 1992, 167 = BA 1990, 447 ; Senatsbeschluß vom 4. März 1993 in NJW 1993, 2390 = VRS 85, 201 = DAR 1993, 271 = VM 1993, 43 = NZV 1993, 276 mit zustimmender Anmerkung Trunk = StV 1993, 312 = JMBl. NW 1993, 130 m.w.N.; Maatz/Miller DRiZ 1993, 15 ff.).

    a) Eine der 1, 1 o/oo-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ermangelt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Hein/Schulz BA 1992, 225, 235; Gerschow 1987, 233, 238; Bürck BA 1993, 130, 132; Kreutzer, Veröffentlichung der auf dem 31. deutschen Verkehrsgerichtstag am 28. und 29. Januar 1993 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen S. 61, 71; Bratzke in der vorbezeichneten Veröffentlichung S. 47, 51; Salger DAR 1986, 383, 389; Trunk NZV 1991, 258, 259 mit dem Hinweis auf eine Auskunft von Dahldrup in Fußnote 8; Maatz/Mille DRIZ 1993, 15, 24; Nehm DAR 1993, 375, 378; OLG Köln NJW 1990, 2945 = StV 1992, 167 = BA 1990, 447 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1570 für Heroinkonsum sowie Senatsbeschluß vom 4. März 1993 aaO., m.w.N.).

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    Grundlage dieser Bewertung kann und darf dabei nur sein, was in den maßgeblichen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt wird, so daß ihnen die Beweiskraft von Erfahrungssätzen zukommt, die der Richter bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen hat (BGHSt 37, 89, 91 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    Wann diese gegeben ist, d.h. unter welchen Voraussetzungen die Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugführers infolge dadurch bewirkter Enthemmung bzw. geistig-seelischer oder körperlicher Ausfälle so weit herabgesetzt ist, daß er nicht mehr fähig ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke und auch beim plötzlichen Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (vgl. BGHSt 21, 157, 160; 13, 83, 90), obliegt der Entscheidung des Tatrichters.
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    "Andere berauschende Mittel" im Sinne des Gesetzes sind dabei solche, die ihren Auswirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind und zu einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens sowie der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten führen (BGH VRS 53, 356 ).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    Wann diese gegeben ist, d.h. unter welchen Voraussetzungen die Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugführers infolge dadurch bewirkter Enthemmung bzw. geistig-seelischer oder körperlicher Ausfälle so weit herabgesetzt ist, daß er nicht mehr fähig ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke und auch beim plötzlichen Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (vgl. BGHSt 21, 157, 160; 13, 83, 90), obliegt der Entscheidung des Tatrichters.
  • OLG Frankfurt, 04.03.1992 - 2 Ss 4/92

    Absolute Fahrunsicherheit wegen Heroinkonsums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
    a) Eine der 1, 1 o/oo-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ermangelt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Hein/Schulz BA 1992, 225, 235; Gerschow 1987, 233, 238; Bürck BA 1993, 130, 132; Kreutzer, Veröffentlichung der auf dem 31. deutschen Verkehrsgerichtstag am 28. und 29. Januar 1993 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen S. 61, 71; Bratzke in der vorbezeichneten Veröffentlichung S. 47, 51; Salger DAR 1986, 383, 389; Trunk NZV 1991, 258, 259 mit dem Hinweis auf eine Auskunft von Dahldrup in Fußnote 8; Maatz/Mille DRIZ 1993, 15, 24; Nehm DAR 1993, 375, 378; OLG Köln NJW 1990, 2945 = StV 1992, 167 = BA 1990, 447 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1570 für Heroinkonsum sowie Senatsbeschluß vom 4. März 1993 aaO., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auch sie verschlechtern das Fahrverhalten in vorgenannter Weise erheblich (BGH aaO., OLG Köln StV 1992, 167 ; Senat NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; NZV 1994, 326, 327).

    Eine der 1, 1%-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach dem Genuß von Amphetaminen ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Senat NZV 1994, 326 m.w.N.).

  • BayObLG, 28.01.1997 - 1St RR 14/97

    Fahruntüchtigkeit bei Zusammenwirken von Alkohol und anderen Rauschmitteln -

    Während beim Alkoholkonsum wissenschaftlich ein Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit gesichert ist, gibt es bisher keine vergleichbar sicheren Erkenntnisse bezüglich anderer Rauschmittel (BayObLG 1994, 61 m.w.N.; BayObLG vom 15.11.1996 - 1 St RR 147/96; OLG Düsseldorf NJW 1994, 2428 [2429]; OLG Frankfurt NZV 1992, 289 ).

    Soweit sich das Amtsgericht auf die Ausführungen des Sachverständigen gestützt hat, wonach aus medizinischer Sicht nicht die geringsten Zweifel an der Fahruntüchtigkeit der Angeklagten bestünden, handelt es sich ersichtlich allein um die persönliche Überzeugung des gehörten Sachverständigen, die - wie aufgezeigt - bislang medizinisch-naturwissenschaftlich nicht begründbar ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 2428 [2429]).

    Für diese ist jedoch erforderlich, daß der Tatrichter konkrete Ausfallserscheinungen festgestellt hat (BayObLG 1994, 61; OLG Düsseldorf NJW 1994, 2428 [2429]).

    Zu denken ist etwa an ein unbesonnenes Benehmen bei der Polizeikontrolle, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung (OLG Düsseldorf NJW 1994, 2428 [2429]).

  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

    Sollten in der Hauptverhandlung - entgegen dem bisherigen Ermittlungsergebnis und der auf dem derzeitigen Verfahrensstand basierenden Prognose des Senats - Ausfallerscheinungen des Betroffenen festgestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612 = NStZ 1983, 120; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ff.; OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 116 f.; OLG Köln NZV 1995, 454 f ), wäre der Bußgeldrichter an einer Überleitung in das Strafverfahren (§ 81 OWiG) nicht gehindert.
  • LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16

    Fahrunsicherheit Anzeichen, Besitz von BtM, Drogenfahrt, Fortdauer Entziehung

    Bei einer psychotropwirksamen Menge an THC von ca. 36 ng/ml Blut kann daher eine Fahruntüchtigkeit nur bei Hinzutreten rauschbedingter Ausfallerscheinungen angenommen werden, vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1994, 2428 f. Ausweislich des toxikologischen Befundberichts vom 10.12.2014 (BI. 9-11) hatte der Angeklagte eine THC-Konzentration von 37 ng/ml im Blut.
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06

    Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der neben dem festgestellten Blutalkoholwert erfolgte Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut des Angeklagten (hier: des rauschwirksamen Cannabisinhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol sowie der rauschwirksamen Stoffwechselprodukte des THC 11 Hydroxy Tetrahydrocannabinol und Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure) hat nach der Rechtsprechung des BGH und der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGHSt 44, 219 ff.; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ; OLG Zweibrücken NZV 2005, 164 ) als solches keinen Aussagewert für das Vorliegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Auch gibt es für eine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischgenuß derzeit noch keinen wissenschaftlich allgemein anerkannten absoluten Grenzwert, vielmehr ist lediglich eine relative Fahruntüchtigkeit aufgrund von Beweisanzeichen im Einzelfall feststellbar (vgl. BayObLG, Beschluß vom 23.3.1994 - 4 St RR 35/94 -, JZ 1994, 242; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4.3.1993 - 5 Ss 18/93 - 8/93 I -, NZV 1993, 276; Beschluß vom 2.5.1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I -, NJW 1994, 2428 ).
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung zu den Auswirkungen von Haschischkonsum auf die Fahrtüchtigkeit ging vor der Neufassung des § 24 a StVO durch die Änderungsgesetze vom 27. und 28.4.1998 (BGBl. I, S. 795 und 810) dahin, daß es derzeit keinen wissenschaftlich begründbaren Grenzwert für rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum gibt, sich deshalb aus dem THC-Wert im Blut nicht verläßlich auf Fahruntüchtigkeit schließen läßt, sondern es für deren Annahme zusätzlich der Feststellung einer -- wenn auch nur geringen -- Ausfallerscheinung bedarf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.1993, NJW 1993, 2390 m.w.N. und Beschl. v. 2.5.1994, NJW 1994, 2428 ; ferner BayObLG, Beschl. v. 23.3.1994, NJW 1994, 2427 sowie vom 14.4.1994, NJW 1994, 2427 ).
  • AG Moers, 10.07.2003 - 606 OWi 220/03
    Das heißt, dass eine Verurteilung nur bei Hinzutreten rauschbedingter Ausfallerscheinungen (OLG Düsseldorf NZV 1994, 326 = BA 1994, 333), insbesondere Fahrfehlern des Fahrzeugführers, in Betracht kam (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2390 = NStZ 1993, 573 = NZV 1993, 276 [= BA 1993, 365]).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    In seiner zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom 2. Mai 1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I - in einem gleichgelagerten Fall - THC-Konzentration von etwa 36 ng/ml - hat der Senat u.a. ausgeführt:.
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