Rechtsprechung
BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - Anfechtbarkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 64
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 24.11.2015 - 3 StR 312/15
Rüge desselben Sachverhalts hinsichtlich mehrerer Verfahrensfehler
Eine Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. September 1993 - 2 StR 367/93, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 302 Rn. 9 f., 22 auch zu Ausnahmen). - BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Zwar kann dies - entgegen Schlüchter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 - nicht aus "enttäuschte(n) Erwartungen" des Angeklagten hergeleitet werden (vgl. BGH StV 1994, 64; wistra 1994, 197; NStZ-RR 1997, 173, 174; OLG Frankfurt StV 1987, 289). - BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei …
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8, 15).Entgegen der Auffassung von Schlüter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nicht aus enttäuschten Erwartungen hergeleitet werden (…BGH aaO; BGH StV 1994, 64; BGH NStZ-RR 1997, 173 f.).
- BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01
Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den …
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; 2000, 542). - OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …
bereits BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 2 StR 367/93, StV 1994, 64; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn 22; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 7; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, BeckRS 2014, 67810; ähnlich auch KG, Urt. v. 23. April 2012 - 3 (121) Ss 34/12 (28/12), StV 2014, 654, 655 = BeckRS 2012, 18312, das eine materiell unvertretbare Rechtsanwendung als Unwirksamkeitsgrund erkennbar stets ausreichen lassen will). - BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des …
a) Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8 und 15). - BGH, 08.02.2006 - 2 StR 604/05
Unzulässige Absprache im Strafverfahren (Rechtsmittelverzicht); Wiedereinsetzung …
Soweit vorgebracht wird, dass die Angeklagte im Vertrauen auf die Einhaltung der Absprache die Revisionseinlegungsfrist versäumt habe, kann dahinstehen, ob es tatsächlich zu einer unzulässigen Willensbeeinflussung gekommen ist (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 13, 14, 17, 22), denn der Wiedereinsetzungsantrag ist nicht rechtzeitig innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt worden. - BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung
Grundsätzlich ist auch eine auf Irrtum beruhende Rücknahmeerklärung nicht anfechtbar (vgl. auch BGH StV 1994, 64). - BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Unwirksamkeit des …
Aus enttäuschten Erwartungen kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts indessen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1994, 64; NStZ-RR 1997, 173 f.; StV 2000, 542, 543). - OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14
Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen …
Notwendig ist daher, dass die eine Unwirksamkeit der Prozesshandlung bewirkenden Umstände erwiesen sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 2 Ss 150/96, NStZ-RR 1996, 307, 308; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 22. September 1993 - 2 StR 367/93, StV 1994, 64;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn. 22;… Paul, a.a.O.). - BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00
Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des …
- BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Verwerfung der Revision als unzulässig
- OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die …
- OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger …
- BGH, 02.10.1997 - 4 StR 430/97
Zulässigkeit, Anforderungen, Widerruflichkeit, Anfechtbarkeit und Wirkungen eines …
Rechtsprechung
BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage - Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Unterschiede zwischen der allgemeinen und der speziellen Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Zulässigkeit des Ziehens von Schlüssen auf die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 64
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
b) Bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage im übrigen ist letztlich nicht zwischen allgemeiner Glaubwürdigkeit und spezieller Glaubwürdigkeit unterschieden (vgl. schon BGH StV 1994, 64 m. w. N.; eingehend Boetticher in NJW Sonderheft für G. Schäfer 8, 12 m. w. N.); dementsprechend steht weniger die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (sein "Leumund") im Vordergrund, sondern vorrangig um die Analyse des Aussageinhalts, d. h. um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben des Zeugen entsprechen (vgl. BGHSt 45, 164; StV 2002, 639, 640). - BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung; …
Dies gilt um so mehr, als der Sachverständige ausgeführt hat, auch wenn die Nebenklägerin "manchmal gelogen haben möge", sei bei ihr gleichwohl sowohl die generelle als auch die spezielle Glaubwürdigkeit (vgl. hierzu BGH StV 1994, 64 m.w.N.) zu bejahen. - BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03
Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle …
Schon gegen die Ausführungen zur "generellen" Glaubwürdigkeit der Person der Nebenklägerin - die ohnehin allenfalls begrenzte Rückschlüsse auf die Glaubhaftigkeit der konkreten fallbezogenen Aussage zuläßt (vgl. BGH StV 1994, 64 m.w. Nachw.; vgl. hierzu auch Boetticher in NJW-Sonderheft für G. Schäfer 2002, 8, 12 f.) - bestehen Bedenken:.
- BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des …
Gerade deshalb hätte es einer Erörterung der Frage bedurft, welches Gewicht den vom Landgericht im einzelnen dargestellten Abweichungen in der Aussage der Nebenklägerin nach Auffassung der gehörten Sachverständigen allgemein sowie in Bezug auf die Beurteilung der speziellen Glaubwürdigkeit dieser Zeugin zukommt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 14). - BGH, 08.09.1994 - 1 StR 519/94
Aussage gegen Aussage - Urteilsbegründung - Abwägung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; zuletztSenatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93). - BGH, 18.10.1994 - 1 StR 534/94
Freispruch - Tatsächliche Gründe - Tatsachenfeststellung - Beweiswürdigung
Jedoch müssen die Urteilsgründe das Revisionsgericht in die Lage versetzen, nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht(Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93, insoweit in StV 1994, 64 nicht abgedruckt). - BGH, 14.06.1994 - 1 StR 214/94
Aussage gegen Aussage - Abwägung - Urteilsbegründung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. u.a.Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 98, 219, 261, 556 f. m.w.Nachw.).
Rechtsprechung
BGH, 05.10.1993 - 1 StR 457/93 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prüfung der Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit
Papierfundstellen
- StV 1994, 64