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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93   

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https://dejure.org/1993,3214
BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93 (https://dejure.org/1993,3214)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 StR 367/93 (https://dejure.org/1993,3214)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 StR 367/93 (https://dejure.org/1993,3214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - Anfechtbarkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann denkbar, wenn das Rechtsmittel aufgrund einer Täuschung durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 zum Verzicht auf ein Rechtsmittel; vgl. auch BGH StV 1988, 372; NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]).
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann denkbar, wenn das Rechtsmittel aufgrund einer Täuschung durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 zum Verzicht auf ein Rechtsmittel; vgl. auch BGH StV 1988, 372; NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 430/87

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts als

    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann denkbar, wenn das Rechtsmittel aufgrund einer Täuschung durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 zum Verzicht auf ein Rechtsmittel; vgl. auch BGH StV 1988, 372; NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 312/15

    Rüge desselben Sachverhalts hinsichtlich mehrerer Verfahrensfehler

    Eine Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. September 1993 - 2 StR 367/93, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 302 Rn. 9 f., 22 auch zu Ausnahmen).
  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei

    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8, 15).

    Entgegen der Auffassung von Schlüter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nicht aus enttäuschten Erwartungen hergeleitet werden (BGH aaO; BGH StV 1994, 64; BGH NStZ-RR 1997, 173 f.).

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Zwar kann dies - entgegen Schlüchter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 - nicht aus "enttäuschte(n) Erwartungen" des Angeklagten hergeleitet werden (vgl. BGH StV 1994, 64; wistra 1994, 197; NStZ-RR 1997, 173, 174; OLG Frankfurt StV 1987, 289).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4603
BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93 (https://dejure.org/1993,4603)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1993 - 1 StR 547/93 (https://dejure.org/1993,4603)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 1 StR 547/93 (https://dejure.org/1993,4603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage - Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Unterschiede zwischen der allgemeinen und der speziellen Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Zulässigkeit des Ziehens von Schlüssen auf die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 98, 219, 261, 556 f. m.w. Nachw.).
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93
    Auf die Fragen, ob die Erörterung der Vorgänge hinsichtlich der Zeugen H. und T. i.S.d. § 68 a Abs. 1 StPO unerläßlich war (vgl. hierzu BGH NJW 1959, 2075, 2076) und ob die insoweit vorgenommene Beweiswürdigung für sich genommen rechtsfehlerfrei ist, kommt es dabei nicht an:.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, muß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er in bezug auf den gegen den Angeklagten erhobenen Schuldvorwurf für erwiesen erachtet, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, muß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er in bezug auf den gegen den Angeklagten erhobenen Schuldvorwurf für erwiesen erachtet, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis -

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 98, 219, 261, 556 f. m.w. Nachw.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    b) Bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage im übrigen ist letztlich nicht zwischen allgemeiner Glaubwürdigkeit und spezieller Glaubwürdigkeit unterschieden (vgl. schon BGH StV 1994, 64 m. w. N.; eingehend Boetticher in NJW Sonderheft für G. Schäfer 8, 12 m. w. N.); dementsprechend steht weniger die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (sein "Leumund") im Vordergrund, sondern vorrangig um die Analyse des Aussageinhalts, d. h. um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben des Zeugen entsprechen (vgl. BGHSt 45, 164; StV 2002, 639, 640).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Schon gegen die Ausführungen zur "generellen" Glaubwürdigkeit der Person der Nebenklägerin - die ohnehin allenfalls begrenzte Rückschlüsse auf die Glaubhaftigkeit der konkreten fallbezogenen Aussage zuläßt (vgl. BGH StV 1994, 64 m.w. Nachw.; vgl. hierzu auch Boetticher in NJW-Sonderheft für G. Schäfer 2002, 8, 12 f.) - bestehen Bedenken:.
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Dies gilt um so mehr, als der Sachverständige ausgeführt hat, auch wenn die Nebenklägerin "manchmal gelogen haben möge", sei bei ihr gleichwohl sowohl die generelle als auch die spezielle Glaubwürdigkeit (vgl. hierzu BGH StV 1994, 64 m.w.N.) zu bejahen.
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage steht weniger die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft im Vordergrund, sondern es geht vorrangig um die Analyse des Aussageinhalts, das heißt um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben des Zeugen entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 167; Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93, StV 1994, 64; Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1521; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 116 mwN).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Gerade deshalb hätte es einer Erörterung der Frage bedurft, welches Gewicht den vom Landgericht im einzelnen dargestellten Abweichungen in der Aussage der Nebenklägerin nach Auffassung der gehörten Sachverständigen allgemein sowie in Bezug auf die Beurteilung der speziellen Glaubwürdigkeit dieser Zeugin zukommt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 14).
  • BGH, 08.09.1994 - 1 StR 519/94

    Aussage gegen Aussage - Urteilsbegründung - Abwägung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; zuletztSenatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93).
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 534/94

    Freispruch - Tatsächliche Gründe - Tatsachenfeststellung - Beweiswürdigung

    Jedoch müssen die Urteilsgründe das Revisionsgericht in die Lage versetzen, nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht(Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93, insoweit in StV 1994, 64 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 214/94

    Aussage gegen Aussage - Abwägung - Urteilsbegründung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. u.a.Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 547/93; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 98, 219, 261, 556 f. m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1993 - 1 StR 457/93   

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https://dejure.org/1993,16361
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BGH, Entscheidung vom 05.10.1993 - 1 StR 457/93 (https://dejure.org/1993,16361)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 1 StR 457/93 (https://dejure.org/1993,16361)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung der Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit

Papierfundstellen

  • StV 1994, 64
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