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BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls - Verweigerung der Akteneinsicht - Besorgnis der Befangenheit - Überlegenes Wissen - Spannungsverhältnis
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Papierfundstellen
- StV 1995, 396
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …
Grundsätzlich können Spannungen zwischen Sachverständigem und Richter nur ganz ausnahmsweise (wie etwa bei Spannungen zwischen Verteidiger und Richter, vgl. BGH StV 1993, 339; 1995, 396) - also in krassen Fällen - dann die Ablehnung begründen, wenn der Angeklagte daraus die Besorgnis ableiten kann, der Richter sei ihm gegenüber nicht unparteiisch. - BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter …
Zwar kann es das Unverzüglichkeitsgebot in Anbetracht des anzulegenden strengen Maßstabs erfordern, das Gesuch schon während einer Verhandlungsunterbrechung zeitnah schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 344 f.; vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 4).Jedoch ist die im unmittelbar folgenden Hauptverhandlungstermin vom 25. April 2013 durchgeführte Antragstellung unter Anrechnung einer dem Angeklagten zuzubilligenden Überlegungsfrist hier als rechtzeitig anzusehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, aaO).
- OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem …
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).
- BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete …
An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; BGH StV 1995, 396). - BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05
Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter …
Ein solcher Verfahrensverstoß kann für sich die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. einerseits BGH StV 1995, 396, andererseits BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99), zumal wenn der Vorsitzende die Chance, in seiner dienstlichen Erklärung sein zu Recht beanstandetes Vorgehen zu korrigieren, nicht hinreichend nutzt (…vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49). - BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
Besorgnis der Befangenheit (Spannungen zwischen Richter und Verteidiger …
Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, StV 1993, 339; Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, StV 1995, 396). - BGH, 08.06.2005 - 2 StR 118/05
Befangenheitsantrag (Stellung in der Hauptverhandlung; unangemessene Reaktion …
Anders ist es aber, wenn ein in Verteidigungsrechte des Angeklagten eingreifendes Verhalten des Richters einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. Pfeiffer in KK-StPO 5. Aufl. § 24 Rdn. 7;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 24 Rdn. 17) oder wenn ein Richter auf berechtigte Anliegen eines Verteidigers unangemessen reagiert (vgl. etwa BGH StV 1993, 339; 1995, 396). - BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der …
Die nachgereichten Vorgänge wurden -wie der Zusammenhang ergibt - der Verteidigung unverzüglich zugänglich gemacht, als sich die Beteiligten des Problems bewußt wurden; auch haben diejenigen Verfahrensbeteiligten, die bereits früher Kenntnis von der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung der Zeugin S. hatten, ihr "überlegenes Wissen" ersichtlich nicht ausgenutzt, zumal sie diese - aus ihrer Sicht - als im vorliegenden Verfahren nicht bedeutsam erachtet hatten (vgl. dazu und zum Fall gerichtsveranlaßter verfahrensbezogener Ermittlungen während der Hauptverhandlung BGHSt 36, 305, 308 f.; BGH StV 1995, 396). - BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes …
An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; StV 1995, 396). - OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit …
Das Gericht soll in die Lage versetzt werden, sofort die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu entscheiden (BGH StV 1995, 396/397). - OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ws 494/01
Ablehnungsverfahren, unzulässiges Ablehnungsgesuch, ungeeignete Begründung, …