Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.1992 - 1 Ws 499/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6332
OLG Hamm, 17.09.1992 - 1 Ws 499/92 (https://dejure.org/1992,6332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1992 - 1 Ws 499/92 (https://dejure.org/1992,6332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1992 - 1 Ws 499/92 (https://dejure.org/1992,6332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenswiedergutmachung durch den Verurteilten; Widerruf der Bewährung; Möglichkeit der Wiedergutmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56f Abs. 1

Papierfundstellen

  • StV 1993, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Außerdem hat das Gericht, wenn es die Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage widerrufen will, aufzuklären und in der Entscheidung darzulegen, dass der Verurteilte zahlungsfähig war oder eine selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit bestand (Senat B.v.23.03.2000 -3 Ws 45/00-; OLG Hamm StV 1993, 259; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323).
  • KG, 02.08.2006 - 5 Ws 412/06

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Ist er zahlungsunfähig, kommt ein Widerruf - mithin auch eine Maßnahme nach § 56b StGB - nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf StV 1995, 595; OLG Hamm StV 1993, 259; Senat, Beschlüsse vom 26. April 2005 - 5 Ws 125/05 - und vom 7. August 2000 - 5 Ws 528/00 - jeweils bei juris - Groß in MünchKomm, StGB § 56f Rdn. 18; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 56f Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage setzt zudem vom Gericht darzulegende Zahlungsfähigkeit oder selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit des Verurteilten voraus (vgl. Senatsbeschluß in StV 1995, 595 ; OLG Hamm StV 1993, 259 ; Tröndle a.a.O. § 56 f Rdnr. 5; Schönke/Schröder/Stree a.a.O. § 56 f Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10

    Sofortige Beschwerde mittels Telefax, sie sowohl im Ausgangsjournals wie auch im

    OLG Hamm, StV 1993, 259; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 56 f Rdn. 12).".
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03

    Widerruf von Strafaussetzung; Verstoß gegen Weisungen; Verstoß gegen Auflagen;

    Bei einem Widerruf der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen die Auflage, eine Geldbuße zu zahlen, bedarf es nicht nur der Feststellung, dass die Geldauflage nicht oder nicht vollständig gezahlt worden ist; das Gericht muss auch positiv feststellen, dass der Verurteilte leistungsfähig war und muss dieses in den Entscheidungsgründen darlegen (OLG Hamm, StV 93, 259; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 97, 323).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 1 Ws 380/04

    Bewährungswiderruf; Schadenswiedergutmachung; Höhe des Schadens;

    Ein grober und beharrlicher Verstoß i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 3 StGB gegen eine Auflage zur Schadenswiedergutmachung kann aber nicht bereits bei Nichtleistung angenommen werden; vielmehr hat das Gericht positiv festzustellen, dass der Verurteilte trotz bestehender Zahlungsfähigkeit nicht geleistet hat (OLG Hamm, StV 1993, 259; LG Münster NStZ-RR 2003, 264; LG Koblenz StraFo 2003, 208).
  • LG Offenburg, 21.07.2017 - 3 Qs 55/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf; Mahnung bei einem Verstoß gegen

    Nach teilweise vertretener Auffassung sollen nähere Aufklärungsmaßnahmen zur Zahlungsfähigkeit nur dann erforderlich sein, wenn sich aus dem Akteninhalt, dem Vorbringen des Verurteilten oder sonstigen Umständen des Bewährungsverlaufs Anhaltspunkte für ein fehlendes Zahlungsvermögen als Ursache für den Auflagenverstoß ergeben (vgl. OLG Düsseldorf VRS 91, 115; anders OLG Hamm StV 1993, 259).
  • KG, 12.05.2004 - 5 Ws 119/04

    Widerruf der Strafaussetzung wegen gröblichen oder beharrlichen Verstoßes gegen

    In subjektiver Hinsicht ist Verschulden und Zahlungsfähigkeit erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323; OLG Düsseldorf StV 1995, 595; OLG Hamm StV 1993, 259, 260).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2007 - 1 Ws 221/06

    Widerruf einer Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei gröblicher

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 26.04.2005 - 5 Ws 125/05

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage:

    Denn Voraussetzung für die Annahme eines derartigen Auflagenverstoßes ist die Zahlungsfähigkeit des Verurteilten; ist er zahlungsunfähig, scheidet dieser Widerrufsgrund aus und kommt ein Bewährungswiderruf folglich nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf StV 1995, 595; OLG Hamm StV 1993, 259; KG, Beschluß vom 7. August 2000 - 5 Ws 528/00 - bei juris; Groß in MünchKomm, StGB § 56 f Rdn. 18; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56 f Rdn. 12).
  • KG, 12.05.2004 - 2 AR 49/04
  • OLG Hamm, 25.04.2000 - 4 Ws 180/00

    Widerruf der Strafaussetzung, Aufhebung, Auflage, Auflagenverstoß, gröblich und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht