Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.09.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss 633/92   

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OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss 633/92 (https://dejure.org/1992,2565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1992 - 3 Ss 633/92 (https://dejure.org/1992,2565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 3 Ss 633/92 (https://dejure.org/1992,2565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fernbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ungenügendes ärztliches Attest; Verantwortlichkeit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329

Papierfundstellen

  • StV 1993, 7
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06

    Verwerfung der Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten - Aufklärung der

    Grundsätzlich kann das Nichterscheinen einem Angeklagten nicht vorgeworfen werden, wenn er im berechtigten Vertrauen auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose und gegebenenfalls eines ärztlichen Rates davon ausgeht, aus gesundheitlichen Gründen einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen zu können oder zu müssen und zudem annehmen kann, die vorgebrachte Entschuldigung reiche aus (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; OLG Köln VRS 97, 362; OLG Hamm StV 1993, 7).
  • KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Bei dieser Prüfung war hier insbesondere zu beachten, daß Zweifel über das Vorliegen einer genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7) und daß somit Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit auch dann entschuldigen, wenn der Angeklagte vor Gericht erscheinen könnte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage, § 329 Rdnr. 26), da den Angeklagten keine Mitwirkungspflicht trifft (KG Beschluß vom 13. Juli 1998 - (4) 1 Ss 112/98 (55/98) - OLG Celle Strafverteidiger 1987, 192.) und daß auch das Vertrauen des Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes genügen kann (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7).

    Zudem hat das Landgericht nicht bedacht, daß - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Begriff der unverschuldeten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Legt ein Angeklagter - wie hier - ein ärztliches Attest vor, nach dessen Inhalt er am Erscheinen in der Hauptverhandlung gehindert ist, so ist dies jedenfalls solange als Entschuldigung anzusehen, als nicht das Gericht selbst im Wege des Freibeweises belegbar festgestellt hat, dass es inhaltlich unrichtig ist (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 1100/14-, -1 Ss 253/12-; -2 Ss 178/1I-; OLG Düsseldorf VRS 87, 439; OLG Hamm StV 1993, 7).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Soweit der Betroffene im Schriftsatz vom 13.11.1995 in subjektiver Hinsicht vortragen läßt, er habe nicht wissen müssen, daß die Anzeige seiner krankheitsbedingten Verhandlungsunfähigkeit per Einschreiben und unter Beilage eines ärztlichen Attestes für eine Terminsverlegung nicht ausreichend gewesen sei, und damit einen weiteren Entschuldigungsgrund (Vertrauen auf die entschuldigende Wirkung eines privatärztlichen Attestes; vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207 ; OLG Hamm StV 1993, 7 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 329 Rn. 26) vorbringt, fehlt es an der Darlegung des zeitlichen Ablaufs, aus dem abgeleitet werden kann, ob der Betroffene noch mit einer Reaktion des Gerichts vor der Hauptverhandlung hätte rechnen können.
  • OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94

    Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen;

    Als Eigenmächtigkeit läßt sich das Fernbleiben des Angeklagten im Termin schon deshalb nicht werten, weil er auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes vertraut hat (vgl. SenE vom 27. August 1991 - Ss 399/91 - OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208; OLG Hamm StV 1993, 7; Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 1 Ws 719/00

    Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue

    Ein Angeklagter kann in einem solchen Fall grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein ärztliches Attest eine genügende Entschuldigung darstellt und die Berufung trotz seines Fernbleibens nicht verworfen wird (OLG Düsseldorf StV 85, 316; OLG Hamm StV 93, 7).
  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 1 Ss 265/00

    Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue

    Ein Angeklagter kann in einem solchen Fall grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein ärztliches Attest eine genügende Entschuldigung darstellt und die Berufung trotz seines Fernbleibens nicht verworfen wird (OLG Düsseldorf StV 85, 316; OLG Hamm StV 93, 7).
  • KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04

    Nichtbekanntwerden von vom Angeklagten vorgetragenen Entschuldigungsgründen zur

    Die Bescheinigung enthält zwar - worauf das Landgericht zum Nachteil des Beschwerdeführers abstellt - keine Verordnung von Bettruhe, der mindestens für die Unzumutbarkeit der Terminswahrnehmung hohe Beweiskraft zukäme (vgl. OLG Hamm StV 1993, 7) und gegen die Zumutbarkeit des Erscheinens spräche (vgl. KG aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.09.1992 - 2 Ss 303/92 - 98/92 II   

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https://dejure.org/1992,2911
OLG Düsseldorf, 02.09.1992 - 2 Ss 303/92 - 98/92 II (https://dejure.org/1992,2911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.1992 - 2 Ss 303/92 - 98/92 II (https://dejure.org/1992,2911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 1992 - 2 Ss 303/92 - 98/92 II (https://dejure.org/1992,2911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 166
  • NStZ 1993, 99
  • StV 1993, 7
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 02.05.2001 - 1 Ss 324/01

    Zulässigkeit der Revision; Sachrüge; nur Angriffe gegen die

    Sie ist deshalb unzulässig bzw. unwirksam, wenn sie nach ihrer Begründung trotz gegenteiliger Angaben in Wirklichkeit gegen die Tatsachenfeststellungen gerichtet ist, die mit der Revision nicht angegriffen werden können (BGHR § 344 Abs. 2 S. 1, Revisionsbegründung 2; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdnr. 504).

    Wird die Sachrüge, wie hier, nur mit Ausführungen gerechtfertigt, die nichts anderes enthalten als Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung und darauf beruhende Feststellungen, so fehlt es an einer zulässigen Begründung (OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99).

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 80/03

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft

    Ergibt die Auslegung der Erklärung, dass nicht die Rechtsanwendung gerügt wird, sondern sich der Beschwerdeführer gegen die Richtigkeit der Beweiswürdigung und damit der Urteilsfeststellungen wendet, indem er etwa seine Würdigung der Beweise an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzt, ist die Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben (vgl. BGH NJW 1956, 1767; NStZ 1993, 31; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1, Revisionsbegründung 2;OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; LR-Pfeifer, StPO, 3. Aufl., § 344 Rn 19 m.z.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 17 ff.).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss 194/08

    Revision; Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Unzulässigkeit

    Ergibt sich jedoch aus den Einzelausführungen zur Sachrüge, dass der Revisionsführer in Wahrheit nicht die Anwendung des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt beanstandet, sondern die (angebliche) Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben oder der Revisionsführer nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt und diese an die Stelle der des Tatrichters setzt, ohne gleichzeitig Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder die Verpflichtung des Tatgerichts zur lückenlosen, erschöpfenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung aufzuzeigen, so ist die Sachrüge nicht in zulässiger Weise erhoben und das darauf gestützte Rechtsmittel mithin unzulässig (vgl. BGH R § 344 Abs. 2 S. 1 StPO Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; OLG Karlsruhe VRS 107, 376; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 bei Juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 2a Ss OWi 29/01

    Begründung der Rechtsbeschwerde; Angriffe auf Beweiswürdigung

    Hierauf kann die Rechtsbeschwerde nicht in zulässiger Weise gestützt werden (vgl. KK-Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 344 Rdnr. 28; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 344 Rdnr. 19; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27c; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss 210/08

    Revision; Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Unzulässigkeit

    Ergibt sich jedoch aus den Einzelausführungen zur Sachrüge, dass der Revisionsführer in Wahrheit nicht die Anwendung des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt beanstandet, sondern die (angebliche) Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben oder der Revisionsführer nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt und diese an die Stelle der des Tatrichters setzt, ohne gleichzeitig Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder die Verpflichtung des Tatgerichts zur lückenlosen, erschöpfenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung aufzuzeigen, so ist die Sachrüge nicht in zulässiger Weise erhoben und das darauf gestützte Rechtsmittel mithin unzulässig (vgl. BGH R § 344 Abs. 2 S. 1 StPO Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; OLG Karlsruhe VRS 107, 376; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 bei Juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19).
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